Punkte in Flensburg werden getilgt
Bevor wir Ihnen die Überliegefrist erklären, müssen wir über die Tilgungsfrist reden. Wenn Sie für einen Verkehrsverstoß Punkte erhalten, werden diese im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Dort bleiben sie jedoch nicht ewig stehen, denn jede Eintragung wird nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht. Wann das passiert, hängt davon ab, wie viele Punkte Sie für den jeweiligen Verstoß auf einmal bekommen haben:
- Es wurde 1 Punkt auf einmal verhängt ⇒ Tilgungsfrist beträgt 2,5 Jahre
- Es wurden 2 Punkte auf einmal verhängt ⇒ Tilgungsfrist beträgt 5 Jahre
- Es wurden 3 Punkte auf einmal verhängt ⇒ Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre
Es spielt keine Rolle, wie viele Punkte Sie gerade insgesamt auf dem Konto haben. Wenn Sie zum Beispiel letztes Jahr einen Punkt erhalten haben und gesten auf einen Schlag zwei neue hinzukamen, haben Sie heute drei Punkte. Diese werden aber nicht alle gleichzeitig verfallen. Ihr einzelner Punkt vom letzten Jahr wird nach 2,5 Jahren getilgt und die beiden neuen Punkte gemeinsam nach 5 Jahren.
Die Tilgungsfrist beginnt ab dem Moment, in dem der Bußgeldbescheid oder das Gerichtsurteil rechtskräftig wird, zu laufen.
Die Überliegefrist setzt nach der Tilgungsfrist ein
Kommen wir nun zur Überliegefrist. Diese beginnt in dem Moment, in dem die Tilgungsfrist abläuft, und dauert genau ein Jahr. In der Überliegefrist gelten Ihre Punkte zwar bereits als gelöscht, die Information, dass sie mal existiert haben, wird aber noch für ein Jahr gespeichert. Erst wenn auch die Überliegefrist verstrichen ist, existiert keinerlei Eintrag mehr zu diesem Verstoß.
Doch welchen Zweck verfolgt das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Überliegefrist? Warum werden Ihre Punkte noch ein Jahr lang gespeichert, wenn sie eigentlich gar nicht mehr gelten? Der Grund dafür sind rückblickende Berechnungen: Manchmal kann es erforderlich sein zu wissen, wie der Punktestand eines Autofahrers zu einem früheren Zeitpunkt aussah.
Um das zu erläutern, wollen wir Ihnen die Überliegefrist an einem Beispiel veranschaulichen:

Am 1. Juni haben Sie 7 Punkte auf dem Konto. Einen Monat später werden 2 Punkte davon getilgt und Ihr Kontostand sinkt am 1. Juli somit auf 5 Punkte. Nun wurden Sie am 1. Juni mit dem Handy am Steuer erwischt und kassieren dafür einen neuen Punkt. Da die Bearbeitung so viel Zeit in Anspruch nimmt, wird dieser erst zwei Monate später in Flensburg eingetragen, also am 1. August. Zuvor standen dort 5 Punkte, nun sind es 6. Sie denken jetzt vielleicht, dass Sie damit aufatmen können, denn bei einem Punktestand von 6 droht lediglich eine Verwarnung.
Doch genau hier wird Ihnen die Überliegefrist zum Verhängnis. Erinnern Sie sich an Ihre 2 Punkte, die am 1. Juli getilgt wurden? Diese befinden sich seitdem in der Überliegefrist. Das heißt, dass die Beamten beim Kraftfahrt-Bundesamt einsehen können, dass Sie am 1. Juni noch 7 Punkte auf dem Konto hatten – und das war der Tag, an dem Sie sich mit Ihrem Handyverstoß einen weiteren Punkt eingebrockt haben. Zwar wurde dieser erst Monate später auf Ihrem Konto eingetragen, er galt aber bereits ab dem Tag des Verstoßes.
Durch die zwei Punkte in Überliegefrist können die Beamten am 1. August also zurückrechnen und stellen fest, dass Sie am eigentlichen Tattag 8 Punkte auf dem Konto angesammelt haben. Das bedeutet für Sie eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Ohne die Überliegefrist wäre Ihr früherer Punktestand nicht mehr nachvollziehbar.
Video zur Überliegefrist
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