Auto-Tuning ist Hobby und Leidenschaft. Den Möglichkeiten, Veränderungen am eigenen Auto vorzunehmen, sind dabei kaum Grenzen gesetzt – zumindest technisch. Rechtlich müssen Tuning-Fans hingegen einiges beachten. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was beim Tuning erlaubt ist und wo rechtliche Fallstricke und Bußgelder lauern.

Tuning am Auto: Definition

Unter Auto- bzw. Kfz-Tuning fallen sämtliche Veränderungen, die an einem Fahrzeug vorgenommen werden können. Ob an der Optik, der Akustik oder Leistung – Abwandlungen sind in vielerlei Hinsicht möglich. Während die einen Tuning-Fans ihr Fahrzeug in fachmännische Hände geben – es gibt in Deutschland zahlreiche Werkstätten, die sich aufs Auto-Tuning spezialisiert haben – greifen Self-Made-Bastler auf Tuning-Sets zurück und werkeln selbst an ihrem Fahrzeug herum.

Egal, auf welche Methode Sie zurückgreifen: Ehe Sie nach der Tuning-Kur mit Ihrem Wagen auf die Straße zurückkehren, müssen Sie die Veränderungen auf Straßentauglichkeit prüfen und ggf. freigeben lassen. 

Grundsätzlich werden optisches und technisches Tuning unterschieden. 

Optisches Tuning: Aussehen geht vor Leistung

Beim optischen Tuning bzw. Auto-Styling steht die Individualisierung des Wagens nach eigenem Gusto im Mittelpunkt. Die Veränderungen betreffen hier vor allem den Innenraum, die Beleuchtung, die Lack- oder Felgenfarbe. Dabei gilt: Solange Sie sich auf kleinere optische Anpassungen beschränken, ist das unproblematisch. Zu nennen sind hier bspw. Lackierungen oder Folierungen bestimmter Stellen als Hingucker. Lassen Sie hingegen die Wagenfarbe komplett verändern, müssen Sie das in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen. Darauf gehen wir im Weiteren noch genauer ein.

Technisches Tuning: Leistung steigern

Bei technischen Veränderungen geht es um die Leistungssteigerung eines Fahrzeugs. Motor-Tuning zählt ebenso dazu wie Umbauten am Fahrwerk und an der Karosserie. Ein klassisches Beispiel hierfür ist das Tieferlegen eines Autos. Das bewirkt eine Veränderung des Fahrverhaltens. 

Hinweis: Tieferlegen

Zwar gibt es keine gesetzliche Grenze beim Tieferlegen. Allerdings sieht die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung) vor, dass Bodenwellen, Schlaglöcher sowie abgesenkte Bordsteinkanten wie auch die Prüfgrube beim TÜV überfahren können werden müssen, ohne dass ein Schaden verursacht wird. 

Bei Veränderungen am Motor bedienen sich Tuning-Fans zusätzlicher technischer Hilfsmittel. Ebenso werden Motorfunktionen umprogrammiert. Letzteres wird auch als Chip-Tuning bezeichnet. 

Weil sich bei neueren Fahrzeugen ausschließlich bauliche Veränderungen nicht leistungssteigernd auswirken, werden diese in der Regel mit Chip-Tuning kombiniert. Eine wichtige Marke dabei sind 5 %. Leistungssteigerungen des Motors um mehr als 5 % sind genehmigungspflichtig.

Bußgeld: Tuning und seine Gefahren

Tuning birgt in erster Linie eine Gefahr: das Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Welche Veränderungen das zur Folge haben kann, ist in § 19 Abs. 2 StVZO festgehalten. Genannt werden insbesondere Umbauten, die:

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändern – ein Lkw bspw. wird zu einem Wohnmobil umfunktioniert.
  • eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge haben – bspw. wenn aufgrund einer fehlerhaften oder ungeeigneten Felgen-Reifenkombination der Reifen schleift, wodurch dieser platzen kann.
  • zur Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führen – das ist unter anderem bei Manipulationen am Partikelfilter der Fall. 

Wichtig: Teilegenehmigung oder -gutachten

Eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten geben Sicherheit, dass Tuning-Teile keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit oder Umweltbelastung eines Fahrzeugs nehmen. Achten Sie darauf, wenn Sie Tuning zu Ihrem Hobby zählen und führen Sie Genehmigung oder Gutachten stets mit sich, wenn Sie mit einem umgebauten Wagen unterwegs sind.

Fahren Sie mit nicht genehmigten Umbauten, was ggf. das Erlöschen der Betriebsberlaubnis nach einem Tuning nach sich zieht, müssen Sie mit einem Bußgeld im Falle einer Polizeikontrolle rechnen – bis zu 135 EUR und ein Punkt in Flensburg sind hier möglich. Verfügen Sie grundsätzlich über die nötigen Genehmigungsbescheinigungen, haben diese jedoch nicht dabei, fällt die Strafe in der Regel geringer aus. 

Nutzen Sie unseren Tuning-Bußgeldrechner, um zu erfahren, wofür und in welcher Höhe Strafen anfallen können. Beachten Sie lediglich, dass die Ergebnisse der Orientierung dienen. Abweichungen sind möglich.

Grundsätzlich gilt: Nur weil Umbauten an einem Fahrzeug technisch möglich sind, bedeutet das nicht, dass Sie damit im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Doch auch wenn Tuning nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt und Umbauten legal sind, ist eine Abnahme der Veränderungen durch eine Prüforganisation wie den TÜV oder die Dekra vorgeschrieben.

Neben einem Bußgeld sind aber noch weitere Konsequenzen möglich:

  • Stilllegung des Fahrzeugs bei massiver Gefährdung der Verkehrssicherheit,
  • Gutachterkosten bei Vorführung des Wagens vor einem Prüfingenieur,
  • Regressforderungen der Versicherung im Falle eines Unfalls.

Versicherungsschutz beim Auto-Tuning: Das ist wichtig

Möchten Sie Veränderungen an Ihrem Wagen vornehmen, sollten Sie darüber auch Ihre Versicherung informieren. Zwar führt das unter Umständen zur Erhöhung der Versicherungsprämie. Kommt es jedoch zu einem Unfall, sind deutlich höhere Folgekosten aufgrund von Leistungseinschränkungen oder Regressforderungen denkbar. 

Wichtig: Regressforderungen

Bei einer Regressforderung nimmt sich Ihre Versicherung zwar erst der Schadensregulierung an. Sie holt sich das Geld anschließend jedoch von Ihnen zurück.

Tuning – aber legal: So geht’s

Schnelle Umbauten am Wagen bergen die Gefahr, Tuning illegal zu betreiben – ob bewusst oder unbewusst. Wollen Sie Veränderungen rechtssicher durchführen, empfiehlt sich eine saubere Planung. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei und berücksichtigt wichtige Aspekte.

  1. Teile-Check: Klären Sie vor dem Kauf eines Bauteils, ob es über eine ABE, ein Teilegutachten oder ein E-Prüfzeugnis verfügt. Prüfen Sie zudem, ob Kombinationen verschiedener Teile kompatibel sind. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Prüfer einer Prüforganisation.
  2. Dokumente: Heben Sie alle Originaldokumente auf und führen Sie die im Fahrzeug mit sich.
  3. Einbau: Prüfen Sie, ob Sie den Einbau selbständig nach Vorgaben des Herstellers vornehmen können oder ob Sie eine Fachwerkstatt aufsuchen müssen. Unter Umständen benötigen Sie eine Einbaubestätigung einer Werkstatt.
  4. Abnahme: Suchen Sie nach Abschluss der Umbauten eine Prüfstelle auf und nehmen Sie alle Papiere mit, die Ihnen für die eingebauten Teile vorliegen. Mit der Anbauabnahme erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Teile korrekt verbaut wurden. Ggf. erfolgt eine Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). 
  5. Versicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung über Ihr Tuning-Projekt, insbesondere bei leistungs- und wertsteigernden Umbauten.  

Quellen: