Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Regelwerk, das allen Verkehrsteilnehmer Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr sowie auf Parkplätzen und -häusern auferlegt. Die StVO soll für Sicherheit auf deutschen Straßen sorgen. Wer die enthaltenen Regeln missachtet, riskiert ein Bußgeld. Wir nehmen die wichtigsten Vorschriften in den Blick. Ebenso gehen wir auf Konsequenzen bei Verstößen ein.

Straßenverkehrsordnung (StVO): Bedeutung & Aufbau

Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, beinhaltet zahlreiche Regelungen und Vorschriften für den Straßenverkehr. Dabei richtet sich das Regelwerk nicht nur an Autofahrer bzw. Fahrzeugführer. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger müssen dem Beachtung schenken. 

Die StVO ist eine von vier Rechtsverordnungen des Straßenverkehrsrechts. Der Vollständigkeit halber zählen wir alle auf:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Hinweis: StVO vs. StVZO

Oft kommt die Frage nach den Unterschieden zwischen der StVO und der StVZO auf. Während die StVO grundlegende Verkehrsregeln festlegt, gibt die StVZO technische Anforderungen vor, die Fahrzeuge erfüllen müssen, damit sie für den Straßenverkehr zugelassen werden können. Mitunter gibt es Abhängigkeiten unter beiden Rechtsverordnungen: Ist ein Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich – es entspricht nicht mehr den Vorgaben der StVZO – kann das auch einen Verstoß gegen die StVO begründen.

Die StVO gibt es in Deutschland bereits seit 1934. Bis heute gab es zahlreiche Neuerungen – und die wird es auch weiterhin gegen. Der Straßenverkehr unterliegt permanenten Änderungen. Das beste Beispiel dafür sind technische Entwicklungen, ob bei Automobilen oder Verkehrsanlagen. Die letzte Novelle trat im Oktober 2024 in Kraft.

Aufbau der StVO

Die Straßenverkehrsordnung lässt sich in drei Teile gliedern: Allgemeine Verkehrsregeln in den Paragraphen 1 bis 35 StVO. Verkehrszeichen und weitere Verkehrseinrichtungen, die in den Paragraphen 36 bis 43 StVO geregelt sind. Durchführungsverordnung-, Bußgeld- und Schlussvorschriften, die sich über die Paragraphen 44 bis 53 StVO erstrecken. Die folgende Tabelle liefert Ihnen einen kompletten Überblick über die Paragraphen und dem jeweiligen Bezug.

Allgemeine Verkehrsregeln nach der StVO

Der erste Abschnitt der Straßenverkehrsordnung erstreckt sich über die §§ 1 bis 35. Während Paragraph 1 StVO die Grundregeln vorgibt – insbesondere ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr – umfassen die §§ 2 bis 19 StVO Verhaltensregeln für den Fahrzeugführer. Darunter befinden sich in den Paragraphen 12 bis 14 StVO Regelungen für die Sicherheit des ruhenden Verkehrs und für besondere Situationen im Verkehr, wie bspw. bei einer Panne (§§ 15 bis 19 StVO). Die Paragraphen 20 bis 23 StVO sehen Regelungen für Fahrzeugführer bestimmter Fahrzeuge, darunter öffentliche Verkehrsmittel, vor. Die §§ 24 bis 28 StVO widmen sich weiteren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Tieren bzw. deren Haltern.

In den §§ 29 bis 35 StVO sind Sonderbestimmungen vorgegeben, die sich auf Situationen abseits des täglichen Fahrens beziehen. Um Beispiele zu nennen:

  • Radrennen,
  • Schwertransporte,
  • Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot,
  • Unfälle.

Verkehrszeichen und weitere Verkehrseinrichtungen

Teil II der Straßenverkehrsordnung beschäftigt sich mit den StVO-Verkehrszeichen und -einrichtungen zur Sicherstellung des Verkehrsflusses. Die laut StVO geltenden Schilder, Ampeln etc. unterstützen die Regelungen und veranschaulichen diese. Folgende Zeichen werden unterschieden:

  1. allgemeine Verkehrszeichen (§ 39 StVO),
  2. Gefahrenzeichen (§ 40 StVO),
  3. Vorschriftzeichen (§ 41 StVO),
  4. Richtzeichen (§ 42 StVO).

Verkehrseinrichtungen wie Schranken und Leitpfosten finden sich unter § 43 StVO.  

Wichtig: § 36 StVO

36 StVO regelt Zeichen und Weisungen durch Polizeibeamte. Wichtig dabei ist, dass diese vor allen anderen Verkehrszeichen gelten. Anweisungen durch die Polizei befreien Sie dabei nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht.Im weiteren Verlauf nehmen wir § 36 StVO noch genauer in den Blick – vor allem vor dem Hintergrund einer Polizeikontrolle. 

Durchführungsverordnung-, Bußgeld- und Schlussvorschriften

In Teil III der Straßenverkehrsordnung geht es in erster Linie um die Umsetzung des Straßenverkehrsrechts. Der Gesetzgeber regelt darin die Zuständigkeiten verschiedener Behörden. Ebenso sind Konsequenzen bei Verstößen in diesem Abschnitt festgelegt. 

Während die §§ 44 bis 47 StVO bestimmen, welche Behörden für die Verkehrsführung und Ausnahmegenehmigungen zuständig sind, sehen die §§ 48 und 49 StVO Maßnahmen gegen Verkehrssünder vor. Zum einen in Form Verkehrsunterricht. Zum anderen mittels Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten. Paragraph 49 StVO liefert für den Bußgeldkatalog die Grundlage, da dort alle relevanten Verstöße aufgelistet sind.

Die wichtigsten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung

Grundsätzlich gilt: Jeder einzelne Paragraph der Straßenverkehrsordnung ist wichtig. Dennoch gibt es für Sie als Verkehrsteilnehmer bestimmte Regeln, die Sie ggf. direkt betreffen – bspw. weil Sie sich einen Verstoß haben zuschulden kommen lassen. Nicht weniger von Belang sind auch die StVO-Abschnitte, sie sich auf die Verkehrssicherheit beziehen. Wir nennen Ihnen die wichtigsten §§.

Paragraph 1 StVO: Der erste StVO-Paragraph stellt die Grundregel der gegenseitigen Rücksichtnahme und ständigen Vorsicht auf.

Paragraph 3 StVO: Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten. § 3 StVO enthält Regelungen zu Höchstgeschwindigkeiten und bestimmt darüber hinaus, dass nur so schnell gefahren werden darf, wie ein Fahrzeug beherrschbar bleibt – insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen durch Nebel, Schnee oder Regen.

Paragraph 4 StVO: Abstand zum Vordermann halten, ist eine Grundregel auf deutschen Straßen. Wie groß der sein muss, regelt die StVO in § 4. 

Paragraph 5 StVO: Beim Überholen legt die StVO fest, dass jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen sein muss. Daneben gelten noch weitere Bedingungen. Darum geht es in § 5 StVO.

Paragraph 8 StVO: Wer Vorfahrt laut StVO hat, ergibt sich aus § 8. In diesem Abschnitt ist klar geregelt, wann welche Vorfahrtsregelung gilt.

Paragraph 9 StVO: Zum Abbiegen regelt die StVO, dass das Vorhaben rechtzeitig und deutlich angekündigt werden muss. Ebenso schreibt der Abschnitt ein Fahrverhalten vor, dass den Abbiegevorgang bzw. die Absicht unterstreicht.

Paragraph 12 StVO: Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken und wo darf ich was? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert § 12 der Straßenverkehrsordnung.

Paragraph 21 StVO: In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als Sicherheitsgurte vorhanden sind. Das legt § 21 StVO unter anderem fest.

Paragraph 23 StVO: Dieser Abschnitt der Straßenverkehrsordnung verpflichtet Sie als Fahrzeugführer dazu, gefährliche Situationen aufgrund bspw. eingeschränkter Sicht durch Ladung von vornherein zu verhindern. Gleiches gilt für Einschränkungen der Hörfähigkeit durch z.B. laute Musik. Auch das Handy-Verbot ist hier geregelt. 

Paragraph 35 StVO: Sonderrechte haben laut StVO vor allem Rettungsfahrzeuge. Allerdings können auch für andere Verkehrsteilnehmer von abweichende Regelungen gelten – Fahrzeuge des Winterdienstes oder Straßenreinigung sind hier Beispiele. Privatpersonen treffen Sonderrechte nur in Ausnahmesituationen:

  • Es besteht das Gebot der höchsten Eile.
  • Ein Menschenleben ist in Gefahr.
  • Durch Eile lassen sich Gefahren tatsächlich abwehren.

Zwar gelten in derartigen Notfällen keine geänderten Verkehrsregeln. Gleichwohl darf bspw. durch eine Fußgängerzone gefahren werden, ohne dass ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. 

Paragraphen 36 bis 39 StVO: Verkehrsteilnehmer müssen im Straßenverkehr verschiedene Zeichen und Weisungen beachten. Darum geht es in den §§ 36 bis 39 StVO. Wichtig dabei ist, dass Zeichen, die durch Polizeibeamte gegeben werden, grundsätzlich Vorrang vor allen anderen haben. Paragraph 36 Absatz 5 StVO regelt zudem, dass Beamte Verkehrsteilnehmer zwecks Kontrolle anhalten dürfen. Um das zu signalisieren, stehen ihnen verschiedene Zeichen (Kelle, technische Einrichtung am Einsatzfahrzeug oder eine rote Leuchte) zur Verfügung.

Hinweis allgemeine Verkehrskontrolle gemäß StVO

Auch ohne konkreten Verdacht darf die Polizei Sie zwecks allgemeiner Verkehrskontrolle anhalten. Das ist auch in der StVO geregelt. Dabei dürfen Ihre Fahrtüchtigkeit und der Zustand des Fahrzeugs gecheckt werden. Ebenso werfen die Beamten in der Regel einen Blick auf Führerschein und Fahrzeugschein. 

Paragraph 49 StVO: Was eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr darstellt, findet sich in diesem Abschnitt der Straßenverkehrsordnung. 

StVO für Fußgänger, Radfahrer und E-Scooter-Fahrer

Die StVO gilt keineswegs nur für Autofahrer bzw. Fahrzeugführer. Auch Fußgänger, Radfahrer und E-Scooter-Fahrer haben Regelungen zu beachten. Während für erstere laut StVO unter anderem eine Gehwegnutzung bzw. Gehrichtung bei Straßennutzung vorgeschrieben ist, gerät bei den Regeln für Radler bei der StVO auch das Fahrrad selbst ins Visier. Das muss vorgegebenen Standards entsprechen. 

Die Vorschriften für ein Fahrrad, das StVO-konform ist, beziehen sich bspw. auf die Beleuchtung sowie Reflektoren und Bremsen. Darüber hinaus finden sich Bestimmungen zur Nutzung von Fahrradwegen, Fahrstreifen, die Verwendung von Schutzhelmen und das Verhalten bei einem Unfall.

E-Scooter unterliegen der Straßenverkehrsordnung – nicht zuletzt, wie sie rechtlich als Kraftfahrzeuge (Elektrokleinstfahrzeuge) gelten. Dementsprechend sind alle Regelungen von Bedeutung, die auch für alle anderen Fahrzeugführer gelten. 

Quellen: