Beim Überfahren einer roten Ampel kennt der Gesetzgeber kein Pardon – der Bußgeldkatalog sieht empfindliche Sanktionen vor. Wir erläutern Ihnen, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen und wann sich ein Einspruch lohnen kann.
Rotlichtverstoß: Wann liegt einer vor?
Ampeln sorgen auf hiesigen Straßen für Sicherheit. Wer da eine rote Ampel überfährt, gefährdet diese Sicherheit. Aus diesem Grund müssen sich Verkehrssünder auf empfindliche Sanktionen einstellen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich lediglich um ein Versehen bzw. eine Unachtsamkeit oder um die mutwillige Missachtung des Verkehrszeichens, im Amtsdeutsch „Lichtzeichenanlage“, gehandelt hat. Grundsätzlich liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel an- bzw. weiterfährt. Einen kleinen Puffer räumt der Gesetzgeber hier allerdings ein: die Haltelinie.
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Im Grunde genommen unterscheiden sich beide hinsichtlich der Schwere. Genauer: Der verminderten bzw. erhöhten Gefährdung für einen selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Ein wesentliches Kriterium ist dabei die Dauer der Rotlichtphase. Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel stand kürzer als eine Sekunde auf Rot, weshalb von einer Unachtsamkeit ausgegangen werden kann. Je nach Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld zwischen 90 und 240 EUR sowie ein bis zwei Punkte in Flensburg und ggf. auch ein Fahrverbot vor.
Bei Rot über die Ampel: Wenn es zweimal blitzt
Es kommt vor, dass ein Blitzer beim Überfahren einer roten Ampel zweimal auslöst: Das erste Mal, wenn Sie die Haltelinie überfahren, das zweite Mal im Kreuzungsbereich. Während der erste Blitz einen Haltelinienverstoß feststellt, stellt der zweite einen Rotlichtverstoß sicher.
Ausreden bei Rotlichtverstoß: vertane Mühe
Die Sonne, die geblendet hat oder die knappe Entfernung zur Haltelinie, die es dem Fahrer nicht mehr ermöglicht hat, zu bremsen – manch ein Verkehrssünder ist um keine Ausrede verlegen. Erfolgversprechend ist ein Herausreden jedoch nicht. Blendet die Sonne oder aber der Gegenverkehr im Dunkeln, müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Auch ein „ich hatte keine Gelegenheit mehr zu bremsen“, stößt in der Regel auf taube Ohren bei der Bußgeldstelle. Denn: Viele Ampelblitzer messen auch die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs. Anhand derer kann die Entfernung bzw. der Bremsweg zur Haltelinie ermittelt und ggf. ein Geschwindigkeitsverstoß festgestellt werden. Auch wenn Sie mit Ausreden möglicherweise nicht weit kommen, bedeutet das nicht, dass Bußgeldbescheide nach Rotlichtverstößen nicht angefochten werden können. Ein Einspruch kann sich lohnen und ist oftmals auch berechtigt.
Gelbphase und Grünpfeil: Das sollten Sie beachten
Bei Gelb noch schnell über die Ampel – diese Situation ist wohl fast jedem Autofahrer bekannt. Allerdings gilt: Bei Gelb ist das Auto zum Stehen zu bringen und nicht das Gaspedal durchzudrücken. Wer das missachtet, muss mindestens mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 EUR rechnen.
Ist ein Grünpfeil an einer Ampel angebracht, ist ein Rechtsabbiegen auch bei Rotphase gestattet. Dabei ist allerdings Umsicht gefragt. Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer sollten Sie im Blick haben. Zudem müssen Sie vorerst an der Haltelinie halten. Überfahren Sie die Haltelinie, ohne anzuhalten, kann auch das mit einem Bußgeld in Höhe von 70 EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Bei Rot über die Ampel: Strenge Regeln für Fahranfänger
Wer als Fahranfänger eine rote Ampel überfährt, hat das Nachsehen, denn ein Rotlichtverstoß wird als A-Verstoß eingestuft. Nicht von Bedeutung ist dabei, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Verstoß gehandelt hat.
Überfährt ein Fahranfänger eine rote Ampel, wird mehr als „nur“ ein Bußgeld fällig. Es drohen außerdem:
- eine Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre
- die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
Wer dabei die Teilnahme am Aufbauseminar verweigert, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.
Begleitetes Fahren: Sonderregeln für Führerschein mit 17
Wer bereits im Alter von 17 Jahren hinterm Steuer sitzen will, braucht eine geeignete Begleitperson. Das bedeutet aber nicht, dass diese Begleitperson für die Fehler eines Fahranfängers verantwortlich gemacht werden kann. Es gilt: Wer das Fahrzeug führt, ist auch für alle Verkehrsverstöße verantwortlich. Dabei unterscheiden sich die Sanktionen nicht von denen eines Fahranfängers oder einer Fahranfängerin in der Probezeit.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid – lohnt sich das?
Grundsätzlich hat jeder Verkehrsteilnehmer das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Hegen Sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit Ihres Bescheides, sollten Sie diese Option auch nutzen. Fakt ist: Rund ein Drittel aller jährlich ausgestellten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Das kann unterschiedliche Ursachen haben:
- formale Fehler
- technische Fehler
- Verjährung
Wir raten Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß, wann ein Blitzerfoto keinen ausreichenden Beweis darstellt oder eine Ordnungswidrigkeit verjährt ist.
Rotlichtverstoß: Was gilt für Radfahrer und Fußgänger?
Bußgelder drohen allen Verkehrsteilnehmern, die sich eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr zuschulden kommen lassen – Radfahrer und Fußgänger eingeschlossen. Bei Radfahrern gelten dabei entweder die gleichen Ampeln wie für Autofahrer, eigene Radfahrerampeln oder kombinierte Ampeln für Radfahrer und Fußgänger. Dabei wird auch bei Radfahrern zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden. Im Gegensatz zu Autofahrern müssen Radfahrer beim Bußgeld zwar nicht ganz so tief in die Tasche greifen. Dennoch ist die Höhe beachtlich: zwischen 60 und 180 EUR werden fällig, plus ein Punkt in Flensburg.
Ausnahmen: Legitimation zum Überfahren einer roten Ampel
Nicht immer stellt das Überfahren einer roten Ampel auch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Ausnahmen gelten beim Bilden einer Rettungsgasse sowie bei einer defekten Ampelanlage. Rettungsgasse: Muss zum Bilden einer Rettungsgasse die Haltelinie an einer roten Ampel überquert werden, ist das zulässig. Anschließend sollten Sie jedoch erst weiterfahren, wenn die Ampel auf Grün umgesprungen ist.
Defekte Ampel: Eine dauerrote Ampel darf überquert werden. Springt eine Ampel nach rund fünf Minuten Wartezeit nicht um, liegt ein Defekt nahe. Tasten Sie sich allerdings vorsichtig vor und gehen Sie kein Risiko ein.