Lärmquellen im Hotel erkennen
Oft sind es die umschriebenen Hinweise, an denen der Reisende erkennen müsste, ob er in seinem Urlaub wirklich Erholung finden wird. Dieser Ansicht sind zumindest Reiseveranstalter und Gerichte. Dem gegenüber stehen die Lärmimmissionen, die bei Buchung weder dem Urlauber noch dem Anbieter bekannt waren.
Wie erkennen Sie Lärmquellen anhand der Hotelbeschreibung?
Die hoteleigene Disco, das Animationsprogramm sind Lärmbelästigungen, auf die in der Regel bereits im Katalog oder online hingewiesen wird. Diese stellen keinen Reisemangel dar, denn dass Entertainment leise vor sich geht, darf kein Hotelgast erwarten. Eine gute Verkehrsanbindung kann bedeuten, dass die einzige größere Straße in der Gegend unmittelbar am Hotel vorbeigeht.
Dementsprechend müssen Sie mit Straßenlärm rechnen. Eine Bahnlinie oder Industriebetriebe in der Nähe, sollten ebenfalls in der Beschreibung der Destination aufgeführt werden.
In manchen Feriengegenden herrscht während der Hauptsaison ein Bauverbot. In anderen Ländern kann man sich diesen Luxus jedoch nicht leisten. Bauvorhaben im Hotel und der näheren Umgebung sind allerdings in der Regel sowohl dem Hotelbetreiber als auch dem Reiseveranstalter bekannt.
Auch der Hinweis auf ein Open Air Festival zur Urlaubszeit lassen eindeutige Schlüsse zu. Hier wird es laut und das Risiko, durch aufkommenden Lärm wenig Erholung zu finden, ist für den Urlauber aus der Beschreibung erkennbar.
Was gilt als unvermeidbarer Lärm?
Anderer Lärm ist dagegen nicht vorhersehbar, so beeinträchtigend er auch für Sie sein mag. Dazu zählt zum einen das normale tägliche Geschehen im Hotel, wie
- Reinigung und
- erhöhtes Gästeaufkommen durch die Ankunft von Reisebussen.
Landesüblicher Lärm wie im Süden oder in Asien, ist im Normalfall ebenfalls kein Reisemangel. Hier gilt, dass Sie sich als Urlauber vorab mit den Landesgepflogenheiten vertraut machen müssen.
Auch dringende Reparaturarbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Hotelbetriebes notwendig werden, sind zwar unangenehm bis nervtötend, müssen von Ihnen zumindest für eine gewisse Zeit hingenommen werden. So sorgt beispielsweise die Beseitigung eines Wasserrohrbruchs auf der Straße für einen Geräuschpegel, dem Sie besser durch einen Tagesausflug aus dem Weg gehen, als sich hierüber beim Reiseveranstalter zu beschweren.
Dauer des Lärms ist von Bedeutung
Ob die wegen des Lärmpegels gestörte Erholung als Reisemangel bewertet wird oder nicht, hängt nicht nur davon ab, ob der Lärm unvermeidbar ist oder im Reisekatalog bereits genannt wurde. Auch die Dauer der Lärmquelle spielen eine Rolle.
Wann können Sie trotz Hotelbeschreibung einen Reisemangel geltend machen?
Lässt die Beschreibung der Urlaubsdestination bereits den Schluss zu, dass der Urlaub nicht so ruhig wird, sieht es mit einer Entschädigung wegen Lärmbelästigung schlecht aus. Dabei spielt es in der Regel kaum eine Rolle, ob eine Formulierung eher indirekt – wie “hauseigene Disco” – oder direkt wie “bis zum Oktober befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Baustelle” im Angebot zu finden ist.
Die Gerichte gehen davon aus, dass Urlauber von sich aus wissen müssen, dass Diskotheken mit lauter Musik und lärmenden Besuchern einhergehen. Wer den Urlaub bucht, obwohl auf Bauarbeiten hingewiesen wurde, nimmt den Lärm zumindest untertags von vornherein in Kauf.
Tipp: Informationspflicht des Veranstalters nutzen
Der Anbieter der Reise ist verpflichtet, seine Kunden auf ihm zum Buchungszeitpunkt bekannten Lärm hinzuweisen. Dabei sollten seine Aussagen mit der tatsächlichen Beeinträchtigung übereinstimmen. Regelmäßiger Lärm über mehrere Stunden am Tag ist keineswegs “gelegentlich”, Abendveranstaltungen in Gemeinschaftsräumen sollten nicht bis zum Morgengrauen dauern.
Besteht bei unvermeidbarem Lärm ein Reisemangel?
Fällt die Klimaanlage aus oder sind verstopfte Abflüsse zu reinigen, können Reparaturarbeiten mit erheblichem Lärm vor sich gehen. Sie sind unvermeidbar, was den Grund angeht. In der Dauer jedoch kennen Gerichte Grenzen, in denen die Beeinträchtigung zumutbar ist. Dieser Grundsatz gilt auch für Arbeiten auf der Straße oder auf Nachbargrundstücken.
Störungen protokollieren und melden
Damit Ihr Reiseveranstalter und seine Mitarbeiter vor Ort sich über den Umfang der Lärmbelästigung ein genaues Bild machen können, ist es wichtig, darüber ein Protokoll zu führen. Sprechen Sie vor Ort die Hotelleitung oder die Vertretung Ihres Reiseveranstalter auf Lärmquellen an die vom Hotel ausgehen. Um Minderungsansprüche rückwirkend geltend machen zu können, denken Sie an die Einhaltung der Fristen.
- Wie protokollieren Sie Lärmbelästigung?
- An wen sollten Sie sich bei Lärmbelästigungen im Hotel wenden?
- Welche Fristen gelten für das Anmelden von Minderungsansprüchen?
Wie protokollieren Sie die Lärmbelästigung?
Halten Sie in einem Protokoll fest wann und in welcher Weise die Störungen durch Lärm aufgetreten sind. Hier schreiben Sie auf,
- an welchem Datum Sie durch den Lärm belästigt wurden
- Zeitangabe des Eintritts und der Dauer
- Namen und Adressen von Zeugen
Tonaufnahmen per Handy oder Laptop können Ihre Feststellungen belegen. Fotoaufnahmen von Baustellen, Reparaturarbeiten und sonstigen Störungen sind für die Anmeldung von Reiseminderungsansprüchen ebenfalls hilfreich.
Ist ein Mitarbeiter des Reiseveranstalters direkt im Hotel, so verständigen Sie ihn und ziehen ihn hinzu, wenn störender Lärm auftritt. Ein exakt geführtes Protokoll gibt vielfach den Ausschlag darüber, ob Sie generell Anspruch auf Reisepreisminderung haben, und wenn ja, in welcher Höhe sie Ihnen zusteht.
An wen sollten Sie sich bei Lärmbelästigungen im Hotel wenden?
Wenn die Beeinträchtigung Ihres Wohlbefindens von einer Lärmquelle im Hotel ausgeht, so sollten Sie vorrangig die Hotelleitung und/oder den Vertreter des Reiseveranstalters bitten, dass er für Abhilfe sorgt. Legen Sie ihm dazu das Protokoll über die Lärmbelästigungen vor und lassen Sie es unterzeichnen. Ist kein Mitarbeiter des Anbieters vor Ort, so senden Sie ihm ein Fax oder eine Mail mit Ihrer Forderung und dem Protokoll zu.
Der Reiseveranstalter hat nun die Option, diesen Reisemangel zu beseitigen oder Ihnen eine geeignete Ersatzunterkunft anzubieten. Dazu sollten Sie ihm eine angemessene Frist – in Relation zur Urlaubslänge – setzen. Kann er diese nicht einhalten, dürfen Sie sich auf eigene Faust eine geeignete Unterkunft suchen.
Welche Fristen gelten für das Anmelden von Minderungsansprüchen?
Die Kosten für eine Ersatzunterkunft und zusammenhängende Ausgaben sowie die Forderung auf Reisepreisminderung machen Sie nach Rückkehr von Ihrer Reise gegenüber dem Reiseanbieter geltend. Für Reisen, die bereits vor dem 01.07.2018 gebucht wurden, besteht eine Frist von einem Monat, um Ihre Ansprüche anzumelden.
Reisen, die nach diesem Zeitpunkt gebucht wurden, unterliegen dieser Ausschlussfrist nicht mehr. Hier verjähren Ihre Ansprüche zwei Jahre nach dem zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter vereinbarten Reiseende.
Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass der Veranstalter Ihre Forderung auch erhält. Ein Fax mit Protokoll, ein Einschreibebrief mit Rückschein oder das Schreiben Ihres Anwalts sind hier zuverlässige Nachweise.
Empfehlung: Reagieren Sie rasch!
Je eher Sie Ihre Ansprüche anmelden, desto leichter kann der Veranstalter oder das Gericht nachvollziehen, was Grund für Ihre Forderung auf Reisepreisminderung ist. Vielleicht besteht die Baustelle noch, der Umbau im Hotel läuft weiter und die Zeugen haben die Vorfälle noch klar vor Augen.
Höhe der Reisepreisminderung
Setzen Sie Ihre Forderung realistisch an, aber dennoch so, dass Verhandlungsspielraum bleibt. Ein erster Anhaltspunkt liefert Ihnen die Kemptener Tabelle. In diesem Werk sind viele Reisemängel und die daraus resultierenden Reisepreisminderungen, die Gerichte anerkannt haben, festgehalten.
Auch wenn jeder Fall anders ist, können Sie sich ein Bild machen, mit welcher Summe Sie rechnen dürfen. Im Zweifelsfall berät Sie ein Anwalt, welche Höhe der Reisepreisminderung Sie gegenüber dem Veranstalter geltend machen sollten.
In welchen Fällen stehen die Chancen auf Minderung schlecht?
Bei Straßen- und Fluglärm stehen Ihre Chancen eher schlecht. Sie sind keine plötzlichen Veränderungen, der Lärm ist absehbar. Eine geringe Reisepreisminderung von 5 bis 10 % kann es dennoch geben. Nämlich dann, wenn der Veranstalter nicht auf die Nähe des Flughafens oder der vielbefahrenen Straße ausdrücklich hingewiesen hat.
Wie hoch ist die Reisepreisminderung bei Baulärm?
Hier sieht es wesentlich besser aus, dass Sie eine Reisepreisminderung durchsetzen können. Eine Ablehnung der Forderung gibt es womöglich dann, wenn Sie der Reiseanbieter vor Ihrer Reise über die Bauarbeiten informiert und Ihnen die Möglichkeit zum Umbuchen gegeben hat. Treten Sie die Reise dennoch wie geplant an, dürfte der Streit um eine Reisepreisminderung eher aussichtslos sein.
Eine hohe Entschädigung können Sie erzielen, wenn Sie in einem nicht fertig gebauten Hotel übernachten und dies vor Ihrem Urlaubsantritt nicht wissen konnten. Kommen dann noch andere Mängel wie der zugesagte und fehlende Pool, kalte Platten statt warmer Küche und Bauschutt am Strand dazu, erhalten Sie wenigstens für all die Unannehmlichkeiten eine gute Entschädigung. Die Hälfte oder gar drei Viertel Ihres Reisepreises werden Sie – abhängig von Ihrem individuellen Fall – zurück bekommen.