Zwar wurden bei BMW fehlerhafte Abgasreinigungssysteme entdeckt. Dennoch sieht die Staatsanwaltschaft München darin keinen systematischen Betrug, sondern lediglich eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung. Der Autobauer wurde zu einem Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen EUR verurteilt, was dieser auch bereitwillig zahlte.
BMW bietet seinen Kunden nun freiwillige Software-Updates für bestimmte BMW-Dieselmodelle an. Und die bringen laut Experten auch keine Nachteile mit sich. Demnach sollen weder Leistung noch Verbrauch durch ein Update negativ beeinflusst werden.
Ob der Autobauer damit von jeder Schuld freigesprochen bleibt, ist ungewiss: Bislang hat vor allem das Thermofenster für Klagen gegen BMW gesorgt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2021 hat entschieden, dass der Einsatz eines Thermofensters keinen Anspruch auf Schadenersatz rechtfertigt. Es sei nicht bewiesen, dass Fahrzeugbauer beim Einbau in dem Bewusstsein gehandelt hätten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden.
Dennoch: Verbraucherschützer zeigen sich optimistisch, dass es gelingt, BMW vorsätzlichen Betrug nachzuweisen. Unsere Verkehrsrechts-Experten sind stets über die neuesten Entwicklungen informiert.