Ein Kaufvertrag fürs Auto bietet Sicherheit für beide Seiten – Käufer und Verkäufer. Deshalb sollten Sie keinesfalls darauf verzichten. Doch selbst, wenn ein Geschäft vertraglich geregelt wird, können Fallstricke lauern. Welche das beim Kaufvertrag fürs Auto insbesondere von privat sind, verraten wir Ihnen auf dieser Seite. Mittels Vorlage erhalten Sie zudem praktische Unterstützung.
Schriftlicher Kaufvertrag fürs Auto: Warum eigentlich?
Ein privater Autokauf bzw. -verkauf ist mit Vertrauen verbunden. Trotzdem ist für die rechtliche Absicherung ein Kaufvertrag ein wesentlicher Bestandteil, auf den keine der beteiligten Parteien verzichten sollte. Anders als beim Kauf eines Neuwagens gelten keine standardisierten Verkaufsbedingungen wie bspw. eine Gewährleistung von zwei Jahren oder ein Eigentumsvorbehalt.
Darüber hinaus wandelt ein privater Auto-Kaufvertrag mündliche Absprachen in belastbare Fakten um. Immerhin werden in dem Dokument in aller Regel Angaben zum Zustand eines Wagens festgehalten. Im Streitfall dient ein Kaufvertrag fürs Auto also als Beweis, dass mögliche Mängel beiden Vertragspartnern bekannt waren – oder auch nicht. Sichert ein Verkäufer zum Beispiel zu, dass der Wagen unfallfrei ist, was sich im Nachhinein als unwahr herausstellt, ergeben sich daraus Ansprüche auf Käuferseite.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Haftungsübergang. Neben dem Datum wird auch die Uhrzeit der Übergabe vertraglich festgehalten. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Pflichten auf den neuen Autobesitzer über.
Anhand eines Beispiels verdeutlichen wir das:
Im Kaufvertrag ist 14:30 Uhr als Zeitpunkt der Übergabe festgehalten. Kurz danach fährt der Käufer vom Hof des Verkäufers und verursacht gegen 14:55 Uhr einen Unfall. Ohne die Uhrzeit besteht die Gefahr, dass der Verkäufer bzw. dessen Versicherung haftbar gemacht wird.
Zusammenfassend belegt ein Kaufvertrag, der privat über ein Auto geschlossen wird, verschiedene Gegebenheiten, die bei einem derartigen Geschäft wichtig sind.
Damit ein privater Kaufvertrag fürs Auto auch tatsächlich rechtssicher ist und damit als Beweis dienen kann, müssen bestimmte Aspekte erfüllt sein.
Hinweis: Auto verkaufen oder kaufen ohne Kaufvertrag
Ein Auto ohne Kaufvertrag zu verkaufen oder kaufen, ist nicht ratsam. Bei Haftungs- oder Garantiefällen können Probleme bzgl. der Zuständigkeit auftreten. Gleichwohl ist auch ein mündlicher Kaufvertrag fürs Auto rechtlich bindend.
Damit Sie bei Ihrem Geschäft auf der sicheren Seite sind, stellen wir Ihnen einen Kaufvertrag fürs Auto von privat als PDF zur Verfügung.
Auto-Kaufvertrag von privat für privat: Diese Punkte sind wichtig
Damit ein Kaufvertrag bei einem privaten Autokauf rechtssicher ist, ist zuerst einmal wichtig, dass beide Parteien – Käufer wie auch Verkäufer – namentlich genannt werden. Auch weitere persönliche Daten sind dabei relevant, bis hin zur Personalausweis- bzw. Passnummer. Die dient einer möglichst sicheren Identifikation.
Wichtig: Angaben überprüfen
Prüfen Sie die Angaben Ihres Geschäftspartners unbedingt selbst und verlassen Sie sich nicht auf deren Korrektheit. So müssen bspw. die persönlichen Daten in den Fahrzeugpapieren mit denen auf dem Ausweis übereinstimmen. Tun sie das nicht, ist Vorsicht geboten.
Ebenso sollte sich die Fahrgestellnummer bzw. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) im Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen wiederfinden. Die muss mit der FIN im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und am Fahrzeug selbst identisch sein. Wichtig dabei auch ist, dass die in den Papieren genannte Person die gleiche ist, die Ihnen das Fahrzeug verkaufen will. Fakt ist: Die Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, muss nicht der im Fahrzeugbrief aufgeführte Eigentümer des Fahrzeugs sein. Die Eigentumsverhältnisse sollten hier klargestellt sein.
Befinden sich Mängel an einem Fahrzeug, sollten die zwingend aufgeführt werden, um Ansprüche aufseiten des Käufers im Nachhinein auszuschließen. Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung schützt den Verkäufer zudem vor einer Haftung bei unbekannten Mängeln. In der Regel wird ein Kaufvertrag für ein Auto von privat ohne Garantie und Gewährleistung geschlossen. Wurden Mängel hingegen arglistig verschwiegen, gelten abweichende Regelungen.
Datum und Uhrzeit sind vor dem Hintergrund einer möglichen Haftung im Schadensfall oder im Falle eines Verkehrsverstoßes wichtig. Verkäufer schützen sich mit einem derartigen Nachweis vor einer Haftung bzw. einem Bußgeldbescheid.
Auch Unterschriften dürfen nicht fehlen, um das Geschäft zu besiegeln. Erst mit Unterzeichnung entfaltet ein Kaufvertrag fürs Auto Beweiskraft.
Wir stellen Ihnen ein Muster für einen Kaufvertrag fürs Auto mit allen wichtigen Punkten zur Verfügung.
Rücktrittsrecht: Das gilt beim privaten Kaufvertrag
In der Regel ist ein Rücktritt von einem Kaufvertrag für ein Auto, das Sie von einer Privatperson gekauft haben, nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen kann ein Vertrag widerrufen werden. Das gilt insbesondere, wenn:
- der Kilometerstand manipuliert wurde,
- ein falsches Baujahr im Kaufvertrag angegeben wurde,
- es falsche Aussagen zur Erstzulassung des Fahrzeugs gab,
- die Ausstattung von den vertraglich festgehaltenen Daten abweicht,
- arglistige Täuschung vorliegt und ein Unfallwagen bspw. als unfallfrei verkauft wurde.
Für Mängel, die bereits im Kaufvertrag aufgeführt sind, kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden. Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterserscheinungen stellen bei einem Gebrauchtwagen ebenso keinen Sachmangel dar, der zu einer Rückabwicklung berechtigt.
Hinweis: Ausschluss Sachmängelhaftung
Bei einem Kaufvertrag für ein Auto von privat gilt: gekauft wie gesehen. Damit Verkäufer nicht für unbekannte Sachmängel belangt werden können, ist es ratsam, eine Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt, vertraglich auszuschließen. Das muss zwingend schriftlich festgehalten werden.
Wir stellen Ihnen einen Kaufvertrag fürs Auto von privat ohne Garantie als PDF-Vorlage zur Verfügung.
Schöneren Wagen gefunden: Vom Kaufvertrag beim Auto zurücktreten
Geschäft ist Geschäft! Haben Sie einen Auto-Kaufvertrag unterschrieben, ist ein Zurücktreten nicht möglich. Das gilt auch, wenn Sie den Wagen noch nicht bezahlt haben und Ihnen das Fahrzeug noch nicht übergeben wurde. Ausschließlich triftige Gründe, wie arglistige Täuschung oder falsche Angaben im Kaufvertrag zum Wagen, berechtigen Sie zu einem Widerruf. Haben Sie ein für sich passenderes Fahrzeug gefunden, stellt das keinen ausreichenden Grund dar.
Hinweis: Rücktrittsrecht bei gewerblichem Verkäufer
Auch beim Kaufvertrag für ein Auto, das gewerblich vom Händler stammt, gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Lässt ein Verkäufer einen Widerruf zu, handelt es sich oft um Kulanz. Einzig bei Kreditverträgen, Fernabsatzverträgen oder bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Kaufvertrag fürs Auto: Diese Dokumente müssen vorliegen
Kaufen oder verkaufen Sie ein Auto, sind bestimmte Unterlagen unentbehrlich und müssen mit Übergabe des Wagens ausgehändigt werden. Dazu zählen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung,
- Kaufvertrag in zweifacher Ausführung für den Verkäufer und den Käufer.
Ohne diese Papiere ist eine Ummeldung auf den neuen Besitzer nicht möglich. Wichtig dabei ist: Treten Sie als Verkäufer auf, geben Sie die Unterlagen erst heraus, wenn der Wagen vollständig bezahlt wurde. Vor allem der Fahrzeugbrief gilt als Besitzurkunde. Wer über den verfügt, gilt als Eigentümer.
Daneben gibt es Dokumente, die abseits vom Kaufvertrag fürs Auto übergeben werden können, sofern vorhanden:
- Serviceheft,
- Werkstattrechnungen,
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder anderweitige Gutachten für Zubehör,
- CoC-Papier.