Kapitallebensversicherung: Auszahlung zu Ihrem Vorteil

Wenn Sie über eine Kapitallebensversicherung nachdenken, fragen Sie sich sicherlich: Ist eine Lebensversicherung sinnvoll?

Bei einer Kapitallebensversicherung ist die Auszahlung personengebunden. Im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer das angesparte Geld, im Todesfall geht die volle Versicherungssumme an den Begünstigten über. Bei beiden Varianten gilt es steuerliche Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.

Wie veranlassen Sie bei der Kapitallebensversicherung die Auszahlung?

Unabhängig davon, welcher Grund bei der Kapitallebensversicherung für die Auszahlung vorliegt, das Vorgehen ist immer dasselbe: Sie wenden sich an die Versicherungsgesellschaft, bei der der Vertrag besteht. Ein formloses Schreiben, was den Inhalt angeht, reicht aus. Sicherheitshalber sollte jedoch eine schriftliche Anforderung per Einschreiben getätigt werden.

Ihre Bitte um Auszahlung kann verschiedene Ursachen haben. Sie haben das Recht auf eine Auszahlung

  • beim Ableben des Versicherungsnehmers
  • bei einer vorzeitigen Auszahlung wegen Vertragskündigung
  • bei einem Widerruf des Versicherungsvertrages
  • bei Vertragsende

In der Regel erhalten Sie zusammen mit einer Eingangsbestätigung einen Vordruck, in dem Sie persönliche Daten wie Bankverbindung eintragen. Sie können Ihre Bankverbindung, auf die die Versicherungssumme ausgezahlt werden soll, aber auch bereits in Ihrem Anschreiben bzw. Ihrer Kündigung oder dem Widerruf der Lebensversicherung an die Versicherungsgesellschaft angeben.

Was ist bei der Kapitallebensversicherung für die Auszahlung wichtig?

Entscheidend darüber, wie bei der Kapitallebensversicherung die Auszahlung steuerlich gehandhabt wird, ist der Abschlusszeitpunkt des Vertrages. Wurde er vor dem 01.01.2005 abgeschlossen, muss das mit dieser Lebensversicherung erzielte Kapital nicht immer versteuert werden. Dafür müssen jedoch weitere Voraussetzungen vorliegen:

  • Die sogenannte Ablaufleistung wird vollständig und in einer Summe ausgezahlt.
  • Die erste Beitragszahlung wurde vor dem 31.05.2005 eingezahlt.
  • Es wurden mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt.
  • Die Laufzeit des Vertrages betrug mindestens zwölf Jahre.

Lassen Sie sich die Kapitalsumme als monatliche Rente auszahlen, müssen Sie für den Ertragsanteil Steuern zahlen.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen haben?

Erfolgte der Abschluss erst nach dem 31.12.2004, müssen die Kapitalerträge zu 100 % versteuert werden. Wenn Sie bei Ihrer Kapitallebensversicherung für die Auszahlung folgende Kriterien beachten, können Sie bis zu 50 % der Besteuerung umgehen:

  • Die Versicherungsleistung wird erst nach Ablauf und in einem Betrag ausgezahlt
  • Der Versicherungsvertrag lief mindestens über zwölf Jahre.
  • Sie sind zum Auszahlungszeitpunkt mindestens 60 bzw. 62 Jahre (seit 2012) alt.
  • Die Risikoleistung muss für den Todesfall mindestens 50 % der gezahlten Beiträge ausmachen.

Tipp: Auszahlungsform nach Vertragsinhalt wählen

Ehe Sie sich für eine bestimmte Auszahlungsform entscheiden, überprüfen Sie sorgfältig den Zeitpunkt des Abschlusses und die Höhe der Beiträge, die auf den Risikoanteil entfallen. Welchen Prozentsatz Ihrer Gesamtbeträge dieser ausmacht, erfahren Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Auszahlung und Kapitalertrag vergleichen

Ihre einstige Attraktivität hat diese Form der Alters- und Familienvorsorge längst verloren. Wenn Sie wissen wollen, ob der Fortbestand der Kapitallebensversicherung oder die Auszahlung sinnvoller ist, sollten Sie die Zinsen, die Sie für Ihr eingezahltes Kapital bekommen, mit anderen Vorsorgemöglichkeiten vergleichen.

Oft decken die Zinsen nicht einmal mehr die normale Teuerungsrate. In diesem Fall können Sie besser beraten sein, wenn Sie für Ihre Kapitallebensversicherung eine Auszahlung beantragen und stattdessen eine prämiengünstigere Risikolebensversicherung plus kapitalbildenden Vertrag abschließen. Zudem können Sie eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzen.

Können Versicherungsverträge widerrufen werden?

Viele der alten Kapitallebensversicherungsverträge weisen Formfehler auf. Dies gilt besonders für die, die zwischen Juli 1994 und Januar 2008 geschlossen wurden. Hier erfüllen Verträge im dreistelligen Millionenbereich nicht die gesetzlichen Voraussetzungen. Teils waren die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, teils wurden die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verbraucherinformationen nicht erteilt.

Tipp: Lassen Sie alte Verträge überprüfen

Ziehen Sie bereits bei Ihrer alten Kapitallebensversicherung eine Auszahlung in Betracht, so lohnt sich die Überprüfung der Rechtsgrundlagen. Ein Rechtsanwalt gibt Ihnen Auskunft, ob Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft Widerspruch erheben können.

Nicht immer reagieren Versicherungsgesellschaften positiv, wenn Sie von einem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Zugestehen müssen Sie den Sachbearbeitern jedoch die Frist, die im Rahmen eines normalen Geschäftsablaufes liegt. Erst wenn sich die Auszahlung mehr als vier Wochen hinzieht oder direkt verweigert wird, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Kapitallebensversicherung: Auszahlung vorzeitig beantragen

Eine Kapitallebensversicherung läuft in der Regel über eine bestimmte Anzahl von Jahren. Dies kann eine feste Laufzeit sein, etwa zur Absicherung eines hohen Kredits. Eine andere gebräuchliche Variante ist, das Vertragsende mit dem Eintritt des Rentenalters zusammenzulegen.

Soll bei Ihrer Kapitallebensversicherung die Auszahlung regulär erfolgen, haben Sie Anspruch auf das angesparte Kapital und dem erzielten Ertrag wie Zinsen und Prämien. In der Regel können Sie jedoch jeden Vertrag nach einer gewissen Laufzeit auch vorzeitig kündigen. Hier müssen Sie jedoch finanzielle Abstriche hinnehmen.

Die Versicherungsgesellschaft berechnet Ihnen den sogenannten Rückkaufswert. Davon werden teils sehr hohe Bearbeitungs- und Stornogebühren von Ihrem Kapital abgezogen. Die in Aussicht gestellten Prämien entfallen bei einer vorzeitigen Auszahlung. Ihre Versicherungsgesellschaft ist jedoch verpflichtet, Ihnen hierüber vorab genaue Auskunft zu geben.

Kapitallebensversicherung: Auszahlung im Todesfall

Haben Sie den Vertrag abgeschlossen, um Ihre Angehörigen abzusichern, wird im Todesfall die Versicherungssumme an den oder die Begünstigten ausbezahlt. Auch die Möglichkeit, die Police abschließen, ohne einen Begünstigten zu benennen, besteht.

Haben Sie keinen bestimmten Begünstigten angegeben, geht im Todesfall der Versicherungsertrag in den Nachlass über. Alle Erben bekommen die Summe anteilsmäßig ausgezahlt. Ist ein Begünstigter da, geht die Versicherungssumme an ihn. Steuerlich können vom Begünstigten oder den Erben Freibeträge in Anspruch genommen werden. Nur die Summe, die darüber hinausgeht, unterliegt einer Besteuerung gemäß der entsprechenden Steuerklasse.

Wird die Versicherungssumme nicht als Erbe, sondern als Schenkung angesehen oder per Vertrag geregelt, gilt für Eltern und Großeltern lediglich ein Freibetrag von 20.000 EUR.

Auszahlung als Rente oder einmalige Zahlung

Zur Entscheidungsfindung, ob Sie bei Ihrer Kapitallebensversicherung die Auszahlung als monatliche Rente oder als Einmalzahlung wählen sollen, tragen steuerliche wie persönliche Gründe bei.

Welchen Vorteil bietet die monatliche Auszahlung?

Ist Ihnen die monatliche Rentenzahlung lieber, weil Sie sichergehen möchten, dass Sie über einen langen Zeitraum profitieren, hat dieser Wunsch durchaus seine Berechtigung. Hier hängt die Besteuerung

  • vom Abschluss des Versicherungsvertrages
  • Ihres Lebensalters
  • und der Höhe der monatlichen Raten ab.

Beispiel: Versteuerung der Rente

Derzeit müssen Sie von einer privaten Rente bei einem Lebensalter von 58 Jahren einen Anteil von 24 % versteuern. Haben Sie jedoch schon ein Lebensalter von 65 Jahren erreicht, sinkt dieser Anteil auf 18 %. Sie müssen bei einer monatlichen Zahlung aus der Kapitallebensversicherung von 500 EUR also 90 EUR versteuern.

Wo liegen die Vorteile der Einmalzahlung?

Soll bei einer Kapitallebensversicherung die Auszahlung auf einmal erfolgen, stehen vielfach größere Anschaffungen hinter dem Wunsch. Da lockt die Weltreise, die Ferienwohnung oder das lang ersehnte Fahrzeug für das Rentenalter. Auch die Aussicht auf eine große Summe scheint oft interessanter als monatliche Rentenzahlungen.

Tipp: Policenabschluss und Steuervorteile prüfen

Wenn Sie sich für die Einmalzahlung entscheiden, überprüfen Sie noch einmal, ob Sie die Vorteile eines Vertrages vor 2005 nutzen können. Ist dies nicht der Fall, rechnen Sie die Steuern aus künftigen Rentenzahlungen und der der Einmalzahlung gegeneinander auf, ehe Sie sich festlegen.