Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat

Sie wurden geblitzt, ohne einen Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis zu besitzen? Das ist keine Bagatelle, denn das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die dazugehörige Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Sie müssen in diesem Fall also nicht mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen, sondern mit einer Strafanzeige. Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die konkrete Höhe der Strafe richtet sich nach dem Einzelfall, insbesondere nach Ihrem Einkommen und möglichen Vorstrafen.

Haben Sie nur fahrlässig gehandelt, ist auch eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten möglich. Fahrlässigkeit kann z. B. vorliegen, wenn Sie nicht wussten, dass Ihre Fahrerlaubnis eine bestimmte Fahrzeugklasse nicht abdeckt, aber in der Regel ist es schwierig, dies glaubhaft nachzuweisen.

Hinweis: Wenn Sie tatsächlich eine gültige Fahrerlaubnis haben und Ihren Führerschein lediglich nicht dabei hatten, als Sie während einer Verkehrskontrolle angehalten wurden, ist dies weit weniger dramatisch. Zwar sind Sie verpflichtet, Ihren Führerschein während der Fahrt mitzuführen, aber ein Verstoß gegen diese Regel zieht nur 10 Euro Verwarngeld nach sich.

Im Video: Fahren ohne Fahrerlaubnis – So teuer wird’s!

Video: Ohne Führerschein erwischt - Das kostet es!
Video: Ohne Führerschein erwischt – Das kostet es!

Strafverfahren statt Bußgeldverfahren

Wurden Sie geblitzt, bedeutet das zunächst einmal, dass Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, also ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß. Das sind beides Verkehrsordnungswidrigkeiten, die üblicherweise mit einem Bußgeld und unter Umständen auch mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot sanktioniert werden.

Stellt sich jedoch heraus, dass Sie sowohl geblitzt als auch ohne Führerschein erwischt wurden, sieht die Sache anders aus. Findet die Bußgeldbehörde bei Ihren Ermittlungen heraus, dass der Fahrer auf dem Blitzerfoto gar keine Fahrerlaubnis besitzt, wird das Bußgeldverfahren nicht weiter verfolgt. Stattdessen leitet die Bußgeldstelle die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter, die nun das Strafverfahren eröffnet.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. der Rotlichtverstoß ist ab diesem Punkt also nicht mehr relevant. Es ergeht kein separater Bußgeldbescheid für diese Verkehrsordnungswidrigkeit. Ein Grund zum Jubeln ist das jedoch nicht, denn wie schon erwähnt, hat eine Strafanzeige (bei erfolgreicher Verurteilung) deutlich drastischere Konsequenzen: eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.

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Geblitzt ohne Führerschein: Punkte, Sperrfrist und weitere Sanktionen

Bei einer Verkehrsstraftat – wie z. B. bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis – erhalten Sie grundsätzlich zwei bis drei Punkte in Flensburg. Es nützt Ihnen also gar nichts, dass Sie die Punkte für den Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß umgehen, denn eine Eintragung im Fahreignungsregister erfolgt trotzdem.

Häufig ordnet das Gericht außerdem eine Sperrfrist an. Sie können dann für eine gewisse Zeit keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate, kann jedoch je nach Einzelfall auch länger ausfallen. Vor allem, wenn sich der Betroffene schon früher Straftaten oder schwere Ordnungswidrigkeiten im Verkehr geleistet hat, ist mit einer deutlich längeren Sperrfrist (bis zu fünf Jahren) zu rechnen. In extremen Ausnahmefällen ist sogar eine lebenslange Führerscheinsperre möglich, aber das kommt in Deutschland sehr selten vor.

Als weitere Sanktion kommt auch eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs in Betracht. Das ist vor allem in folgenden Situationen der Fall:

  • Dem Fahrer wurde bereits zuvor die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Der Fahrer hat ein bestehendes Fahrverbot ignoriert.
  • Das Fahrzeug gehört dem Täter selbst.

Die Entziehung des Fahrzeugs erfolgt zusammengefasst also vor allem dann, wenn der Fahrer sehr wohl wusste, dass er nicht fahren darf (also vorsätzlich gehandelt hat), und wenn zu erwarten ist, dass er das Fahrzeug erneut ohne Fahrerlaubnis führen wird.

Geblitzt mit fremden Auto ohne Führerschein: Macht das einen Unterschied?

Für den Fahrer ändert es nichts, wenn er mit einem fremden statt dem eigenen Auto erwischt wurd. Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist strafbar, unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört. Der Fahrer haftet immer für sein eigenes Handeln.

Es kann aber zusätzlich Folgen für den Halter haben. Wenn Sie Ihr Fahrzeug einer Person überlassen, von der Sie wissen (oder wissen müssten), dass sie keine Fahrerlaubnis hat, macht sich ebenfalls strafbar. Das gilt schon bei fahrlässigem Verhalten, etwa wenn Sie sich nicht vergewissert haben, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Bevor Sie also jemandem Ihr Auto leihen, sollten Sie sich immer den Führerschein zeigen lassen.

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Bildnachweise: KI-generiert (Vorschaubild)