Einbürgerung: Einkommensgrenze für die Staatsbürgerschaft
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie der Einbürgerungsbehörde nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbständig finanzieren können und nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Bei Einbürgerung ist ein Mindesteinkommen wichtig, um für sich selbst und gegebenenfalls weitere unterhaltsberechtigte Familienangehörige zu sorgen. Dabei zählt nicht nur Ihre aktuelle finanzielle Situation, sondern auch eine langfristige Absicherung.
Der Gesetzgeber gibt dabei keine festgelegte Einkommensgrenze für die Einbürgerung vor. Deshalb lässt sich kein pauschaler Betrag nennen, den Sie vorweisen müssen. Zu unterschiedlich sind die Lebensumstände eines jeden Einbürgerungswilligen.
Diese Kosten müssen mit Mindesteinkommen bei Einbürgerung gedeckt sein
Damit die Einbürgerung bewilligt wird, müssen sämtliche Ausgaben des täglichen Lebens durch Ihr eigenes Einkommen gedeckt sein. Dazu gehören unter anderem:
- Miete und Wohnkosten
- Lebensmittel
- Kleidung
- Krankenversicherung
Ein Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe darf nicht bestehen. Das bedeutet, dass Sie weder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) noch nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) beziehen dürfen.
Anerkannte Einkommensquellen bei Einbürgerung
Als Einkommen gilt jede regelmäßige Einnahme, die Ihnen zur Verfügung steht. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitslohn
- Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit
- Unterhaltszahlungen
- Rentenzahlungen
Hinweis: § 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Nach § 2 des Aufenthaltsgesetzes gilt der Lebensunterhalt als gesichert, wenn neben den täglichen Ausgaben auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Sie müssen also nicht nur finanziell unabhängig sein, sondern auch eine Krankenversicherung nachweisen.
Ausnahmen: Diese staatlichen Leistungen dürfen Sie beziehen
Nicht alle staatlichen Zahlungen stehen Ihrer Einbürgerung entgegen. Bestimmte öffentliche Mittel dürfen Sie beziehen, ohne dass diese bei Ihrem Antrag berücksichtigt werden dürfen. Dazu gehören unter anderem:
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Erziehungsgeld
- Elterngeld
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld (SGB III)
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Leistungen nach dem BAföG
- Aufstiegs-BAföG
- Beiträge aus einer Kranken- oder Rentenversicherung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder Alleinerziehender
Wichtig: Bürgergeld oder Sozialhilfe
Seit der Reform des Einbürgerungsrechts im Juni 2024 ist der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe ein erhebliches Hindernis für die Einbürgerung. Während es vorher möglich war, in bestimmten Ausnahmefällen eine Einbürgerung trotz Sozialleistungen zu erhalten, sind diese Ausnahmen nun stark eingeschränkt.
Falls Sie Bürgergeld beziehen und die Einbürgerung beantragen möchten, sollten Sie sich vorab rechtlich beraten lassen. So vermeiden Sie Verzögerungen oder eine Ablehnung des Antrags.
Bewertung von Einkommen durch die Einbürgerungsbehörde
Wenn Sie einen Antrag auf den deutschen Pass stellen, prüft die Einbürgerungsbehörde nicht nur, ob Sie aktuell Sozialleistungen beziehen oder kürzlich bezogen haben. Sie berechnet auch, ob bei Einbürgerung Ihr Mindesteinkommen dauerhaft sichergestellt ist. Dazu werden Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.
Hinweis: Nachweise vom Jobcenter oder Sozialamt
Möglicherweise fordert die Behörde eine Bescheinigung des Jobcenters oder Sozialamts an, um zu prüfen, ob Sie Sozialleistungen beziehen oder bezogen haben. Dabei genügt eine solche Bescheinigung oft nicht, um Ihre finanzielle Situation abschließend zu bewerten. Falls Ihr Antrag allein aufgrund eines solchen Nachweises abgelehnt wird, sollten Sie den Ablehnungsbescheid anwaltlich überprüfen lassen.
Prognose für die Zukunft: Wie sicher ist Ihr Einkommen?
Die Einbürgerungsbehörde betrachtet nicht nur Ihre aktuelle finanzielle Lage, sondern erstellt auch eine Prognose für die Zukunft. Dabei wird eingeschätzt, ob Ihr Einkommen langfristig für eine finanzielle Absicherung ausreicht.
Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes,
- berufliche Entwicklungsmöglichkeiten,
- Absicherung bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunfähigkeit,
- bestehende Kredite und finanzielle Verpflichtungen,
- Wohnsituation und Mietkosten,
- Anzahl der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen.
Hinweis: Wohnkosten und ortsübliche Miete
Wenn Ihre Miete ungewöhnlich niedrig ist, orientiert sich die Behörde häufig an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das bedeutet, dass sie Ihre finanziellen Verhältnisse nicht nur anhand Ihrer tatsächlichen Mietkosten beurteilt, sondern auch die durchschnittlichen Mietkosten in Ihrer Region berücksichtigt.
Haushalt und Bedarfsgemeinschaft: Wer wird berücksichtigt?
Leben Sie mit anderen Familienangehörigen oder Ihrem Partner beziehungsweise Partnerin zusammen, berücksichtigt die Einbürgerungsbehörde mitunter nicht nur Ihr eigenes Einkommen, sondern auch das der anderen Personen im Haushalt. Entscheidend ist, ob Sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden.
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht, wenn die Mitglieder eines Haushalts finanziell füreinander einstehen und gemeinsam wirtschaften. Dazu gehören in der Regel:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder unter 25 Jahren
- Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Personen, die dauerhaft im gemeinsam geführten Haushalt leben
An einem Beispiel möchten wir Ihnen das Leben in einer Bedarfsgemeinschaft einmal erläutern:
Mohammed und Ava leben als Paar zusammen und bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Mohammed verdient 1.400 Euro netto, Ava 850 Euro netto. Wenn Ava allein leben würde, würde ihr Gehalt wahrscheinlich nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Sie wäre auf Sozialleistungen angewiesen. Da sie sich aber mit Mohammed die Kosten für Miete, Lebensmittel und Energie teilt, ist sie finanziell abgesichert.
Falls die Behörde Ihre finanzielle Situation als unsicher einstuft, kann sich eine anwaltliche Beratung lohnen, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Bewertung zu erhalten.
Selbst-Test: Ist bei Einbürgerung Ihr Mindesteinkommen ausreichend?
Eine wichtige Frage bei der Einbürgerung ist, ob Ihr Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. Ein erster Hinweis darauf ist, ob Sie Anspruch auf staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe hätten. Mit dem Bürgergeld-Rechner unserer Partnerseite können Sie das schnell selbst überprüfen.
Hinweis zum Bürgergeld-Rechner: Wenn das Ergebnis zeigt, dass Sie Anspruch auf Leistungen haben, ist es wahrscheinlich, dass das die Einschätzung der Einbürgerungsbehörde negativ beeinflusst. Schließlich bedeutet das, dass Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt unabhängig zu sichern.
Wichtiger ist allerdings, dass das Ergebnis nur zur Orientierung dient. Ob Ihr Einkommen für Ihre Einbürgerung ausreicht, entscheidet am Ende die Behörde.
Einbürgerung Mindesteinkommen: weitere Voraussetzungen
Ihr Einkommen ist nur eine von mehreren Bedingungen, die für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen. Weitere wichtige Voraussetzungen sind:
- ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren.
- ein Aufenthaltstitel, der zur Einbürgerung berechtigt.
- der erfolgreiche Abschluss des Einbürgerungstests.
- ausreichende Deutschkenntnisse.
Alle Details zu den Voraussetzungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Einbürgerung.
Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.
Chancen auf Einbürgerung prüfenQuellen: