Welche Rolle hatten die Wirtschaftsprüfer:innen von Ernst & Young (EY) im Skandal um den Aschheimer Finanzdienstleister Wirecard? Dieser Frage gehen Anleger:innen und Justiz seit Bekanntwerden der Bilanzfälschungen nach. Nun soll sich das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) der Sache in einem Musterverfahren annehmen.
Landgericht München gibt den Fall weiter
Verfahrensverzögerungen, Klageabweisungen und unsauberes Arbeiten – das Landgericht München I (LG) hat sich bisher nicht mit Ruhm bekleckert, wenn es um die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals geht. Umso mehr dürften sich ehemalige Anleger:innen über den Beschluss des Gerichts von vergangenem Montag freuen.
Darin gibt das bis dato zuständige LG bekannt, die Fälle zu bündeln und dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorlegen zu wollen. Nun liegt es am höchsten Zivilgericht des Freistaates, alle relevanten Rechtsfragen zu klären und über die Ansprüche der geprellten Anleger:innen zu entscheiden.
Insbesondere die Rolle der Wirtschaftsprüfer:innen von EY wirft Fragen auf: Haben sie pflichtwidrig gehandelt und halbherzig oder gar bewusst die gefälschten Bilanzberichte des Aschheimer Unternehmens testiert? Oder sind auch sie Opfer, die von Marsalek und Co. getäuscht wurden? Auf Schadensersatz können Anleger:innen schließlich nur dann hoffen, wenn das Gericht eine Mitschuld EYs feststellt.
Hinweis: Musterverfahren hemmt die Verjährung
Ein weiterer Vorteil des Musterverfahrens ist, dass die Verjährungsfrist für etwaige Schadensersatzansprüche gehemmt werden. Während des Verfahrens verjähren Ansprüche also nicht. Erst nach Abschluss des Prozesses läuft die Frist weiter.
Verfahren gegen EY erst einmal auf Eis gelegt
Momentan sind tausende Wirecard-Fälle vor deutschen Gerichten anhängig. Sie werden erst einmal ausgesetzt, bis das Musterverfahren abgeschlossen ist. Und das kann dauern. Der Sachverhalt ist komplex, allein der Vorlagebeschluss des LG umfasst 28 Seiten. Kläger:innen, die sich dem Musterverfahren anschließen wollen, brauchen in erster Linie also einen langen Atem.
Anklage gegen Wirecard-Vorstand erhoben
Neben EY soll auch der EX-Vorstandschef von Wirecard, Markus Braun, in die Pflicht genommen werden. Am Montag erhob die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen Braun und zwei weitere Manager des ehemaligen DAX-Konzerns. Die Vorwürfe wiegen schwer: bandenmäßiger Betrug, Veruntreuung, Bilanzfälschung und Manipulation des Aktienkurses. Braun, der seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet nach wie vor alle Vorwürfe.
Sollte es tatsächlich zu einem Strafprozess gegen den früheren Vorstandschef kommen, droht ihm eine lange Haftstrafe. Hinzu kommt, dass die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft auch für das Musterverfahren vor dem BayOLG von Bedeutung sein könnten. Denn sollte sich der Verdacht gegen Braun bestätigen, könnte er zu Schadensersatz verpflichtet werden.
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