In diesem Jahr gibt es zahlreiche Gesetzesänderungen. Verbraucher sollen durch kürzere Vertragslaufzeiten geschützt werden und erhalten durch die Einführung der Massenklage die Möglichkeit, nunmehr in Gruppen einen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Zudem steigen der Mindestlohn sowie der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer, weshalb Verbraucher auch finanziell in diesem Jahr profitieren können.

Was bedeutet die Einführung des Co2- Preises für Verbraucher?

Im November letzten Jahres ist die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Kraft getreten. Somit gilt ab diesem Jahr eine Co2-Bepreisung für die Bereiche Gebäude und Verkehr. Unternehmer, die Brennstoffe wie Benzin, Heizöl, Erdgas und Diesel auf den Markt bringen, müssen Emissionsrechte aufgrund des Treibhausgas-Ausstoßes erwerben.

Anfangs wird der Preis pro Tonne Co2 25 EUR betragen. Bis 2025 soll der Preis dann auf 55 EUR ansteigen. Damit Verbraucher keine Mehrbelastung haben, hat die Politik zusätzlich Fördermaßnahmen beschlossen. Die Bundesregierung will die Einnahmen der Co2-Bepreisung dazu nutzen, um private Haushalte durch die EEG-Umlage zu entlasten. Demnach sollen die Strompreise sinken und Autofahrer erhalten eine höhere Pendlerpauschale oder eine Mobilitätsprämie.

Verbraucher können nun einfacher Massenklagen einlegen

Aus dem Dieselskandal kennt man bereits die Musterfeststellungsklage. Durch die Massenklage oder auch Sammelklage soll es für Verbraucher nun einfacher sein, einen gemeinsamen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherverbände können künftig die Ansprüche einer Gruppe von Verbrauchern bei einem Gericht geltend machen. Im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage reicht dann ein Verfahren aus, um festzustellen, ob der Anspruch besteht oder nicht.

Welche Änderung gibt es bei Vertragslaufzeiten?

Viele Verträge wie beispielsweise fürs Handy haben eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Das Justizministerium war daher der Ansicht, dass dies die Marktchancen von Verbrauchern verkleinert. Durch die langen Vertragslaufzeiten können Verbraucher nämlich keine kurzfristigen Angebote in Anspruch nehmen.

Aus diesem Grund soll in der Zukunft die Vertragslaufzeit nur noch ein Jahr betragen. Zweijahresverträge seien nur erlaubt, wenn dem Verbraucher ebenfalls ein Angebot für eine Vertragslaufzeit von einem Jahr gemacht wird.

Auch die automatische Vertragsverlängerung wird nun verbraucherfreundlicher. Hat man vergessen, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen, hat sich dieser in der Vergangenheit um ein weiteres Jahr verlängert. Zukünftig soll sich der Vertrag nur um drei weitere Monate verlängern. Eine Verlängerung von bis zu einem Jahr sei nur möglich, wenn der Verbraucher vorher auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde.

Weitere positive Änderungen in diesem Jahr

In diesem Jahr bringt die Bundesregierung zahlreiche neue Änderungen auf den Weg, die viele Verbraucher finanziell etwas besser da stehen lassen:

  • Der Mindestlohn steigt: In diesem Jahr erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 EUR. Ab Juli 2021 beträgt dieser 9,60 EUR.
  • Der Grundfreibetrag steigt: Auch der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer für Ledige wird in diesem Jahr auf 9.744 EUR erhöht. Im vergangenen Jahr waren es noch 336 EUR weniger. Bei verheirateten Paaren liegt der Grundfreibetrag nun bei 19.488 EUR, das sind 672 EUR mehr als im letzten Jahr.
  • Die Home-Office-Pauschale kommt: Wer im Home-Office arbeitet, erhält nun eine steuerliche Erleichterung. Steuerpflichtige dürfen nun für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Home-Office gearbeitet haben, einen Betrag von fünf Euro steuerlich geltend machen. Diese Pauschale kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen. Die Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung vereinbaren