Trotz positiver Entwicklungen in der Corona-Pandemie sollen auch weiterhin möglichst viele Unternehmen von den aktuell geltenden Sonderregelungen für die Kurzarbeit profitieren. Das Bundesarbeitsministerium will diesbezüglich noch heute eine Verordnung vorlegen.

Verlängerung der Sonderregelungen bis Ende September

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant, die derzeit geltenden vereinfachten Regeln für die Kurzarbeit bis zum 30. September zu verlängern. Ursprünglich sollten diese zwar bereits am 30. Juni auslaufen. Man sehe aber auf Seiten des Arbeitsministeriums trotz fortschreitenden Impfungen und sinkenden Inzidenzwerten weiterhin Handlungsbedarf.

Denn es gebe nach wie vor viele Unternehmen, die auch in den nächsten Monaten auf Hilfen angewiesen seien. Brennpunkte seien hier vor allem die Tourismusbranche, der Einzelhandel und das Gastronomiegewerbe, also Wirtschaftszweige, die von zwischenmenschlicher Interaktion leben.

Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Staat

Heil will dem Bundeskabinett noch heute eine Verordnung vorlegen, die die vereinfachten Zugangsregeln um drei weitere Monate verlängert. Dadurch sollen von der Pandemie gebeutelte Betriebe gut über den Sommer kommen. Sozialversicherungsbeiträge, die bei Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit anfallen, werden beispielsweise weiterhin vom Staat übernommen.

Des Weiteren reicht es für die Beantragung von Kurzarbeitergeld aus, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Verdienstausfall haben. Im Normalfall ist ein Antrag erst bei einer Betroffenenquote von mindestens 30 % möglich.

Hinweis: Maximal 24 Monate Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld
Die maximale Bezugszeit von Kurzarbeitergeld für Betriebe liegt aktuell bei 24 Monaten. Unterbrechen Betriebe ihre Kurzarbeit für drei Monate oder länger, dann beginnt bei der nächsten Beantragung ein neuer Bezugszeitraum.

Mehrausgaben in Milliardenhöhe erwartet

Das Arbeitsministerium rechnet mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 2,6 Milliarden EUR, damit sein Vorhaben umgesetzt werden kann. Allein dieses Jahr hat die für das Kurzarbeitergeld zuständige Bundesagentur für Arbeit  bisher insgesamt über 13 Milliarden EUR für Kurzarbeit ausgegeben.

Nach Auffassung des Arbeitsministers ist das Geld jedoch gut investiert. Immerhin sichere das Kurzarbeitergeld Millionen von Arbeitsplätze und bewahre viele Betriebe vor dem Aus. Zudem bräuchten Unternehmen in Krisenzeiten eine klare Perspektive und das Kurzarbeitergeld könne eine solche Perspektive geben, so Heil.