Bereits im ersten Lockdown wurde deutlich, dass sich die Anzahl der Autounfälle reduziert hat. Die HUK sowie die Allianz haben diesbezüglich im Frühjahr angekündigt, dass Personen, die aufgrund von Corona deutlich weniger mit dem Auto unterwegs sind, Beiträge zur KFZ-Versicherung erstattet bekommen sollen. Doch wie sicher ist diese Rückzahlung?

Die Angebote für KFZ-Versicherungen schwanken innerhalb eines Jahres. Im Sommer sind diese am höchsten, im November am niedrigsten. Dies liegt daran, dass der Kündigungstermin dieser Versicherung häufig auf den 30. November fällt. Viele Versicherte sind dann auf der Suche nach einer neuen Versicherung, was den Preis nach unten drückt. Im Juli dieses Jahres lag der durchschnittliche Preis für eine KFZ-Versicherung bei 337 EUR. Im Vorjahr waren es noch 346 EUR.

KFZ-Versicherungsbeiträge niedriger als im vorherigen Jahr

Die Senkung der Versicherungsbeiträge ist zum Teil auch auf die Schadensentwicklung aufgrund von Corona zurückzuführen. Zahlreiche Arbeitnehmer wurden ins Homeoffice geschickt, die Autos blieben demnach stehen. Wer weniger mit dem Auto unterwegs ist, verursacht auch weniger Unfälle. Dies führt dann dazu, dass die Versicherungen weniger Geld für Schäden zahlen müssen und somit die Beiträge senken können.

Hinweis: Weniger Autounfälle aufgrund von Corona

Die HUK teilte im Hinblick auf die Schadensentwicklung mit, dass in den ersten Wochen 40 % weniger Schäden in der Kraftfahrt-Haftpflicht und ca. 30 % in der Kaskoversicherung festgestellt werden konnten. Im Mai waren es bei der Haftpflicht dann 25 % und im Juni nur noch 20 %. Derzeit habe sich das Verkehrsaufkommen aber wieder normalisiert.

Erhalten Sie nun von der KFZ-Versicherung Geld zurück?

Ob Sie als Versicherter jedoch Geld zurückerhalten, ist fraglich. Die meisten Anbieter gehen derzeit nicht davon aus. Lediglich die HUK ist optimistisch. Diese teilte mit, sofern das Schadensgeschehen bis Ende des Jahres weiterhin so günstig bleibt, dann wird sie ihre Kunden an diesem Kostenersparnis teilhaben lassen.

Sie erhalten jedoch keine Rückerstattung im klassischen Sinne. Vielmehr wird die Rückerstattung mit den KFZ-Versicherungsbeiträge für das nächste Jahr verrechnet. Voraussetzung ist somit, dass Kunden der HUK auch weiterhin Kunden bleiben und nicht zu einem anderen Anbieter wechseln. Somit stellt die Rückerstattung der Beiträge lediglich ein Mittel der Anbieter dar, um seine Kunden weiterhin zu binden.