Ehepaar fordert Entschädigung wegen Verspätung bei Rail and Fly

In der Theorie sind Rail and Fly-Reisen einfach und bequem: Statt sich mit dem Auto oder dem Taxi durch den zähen Urlaubsverkehr quälen zu müssen, bringt die Deutsche Bahn Sie vergleichsweise günstig an Ihren Wunschflughafen. Doch die Praxis gestaltet sich vor allem wegen der Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit der Züge deutlich schwieriger. Welche Folgen das Chaos bei der Bahn für die Mängelgewährleistungsrechte von Reisenden hat, musste das LG Koblenz jetzt entscheiden:

Dem Fall lag die Klage eines Ehepaares gegen ihren ehemaligen Reiseanbieter zugrunde. Ursprünglich wollten die beiden an einer Kreuzfahrt durch Nordeuropa teilnehmen und dafür von Frankfurt am Main nach Bergen fliegen. Die Anreise zum Flughafen sollte per Bahn erfolgen. Um trotz der für Rail and Fly typischen Verspätung noch pünktlich am Gate sein zu können, planten die Ehegatten einen Zeitpuffer von knapp zweieinhalb Stunden ein.

Doch der Kläger und seine Frau haben ihre Rechnung ohne die Deutsche Bahn gemacht: Diverse Verzögerungen im Betriebsablauf führten dazu, dass das Paar trotz großzügigem Zeitplan nicht mehr rechtzeitig am Check-in eintreffen konnte. Ihr Flug ging ohne die beiden. Jetzt verlangen die Ehegatten vor Gericht die Hälfte der insgesamt 5.920 EUR teuren Reise vom Veranstalter zurück.

Achtung: Ticket für Rail and Fly flexibel einsetzbar!
Ein Hauptmerkmal von Reisen mit Rail and Fly ist die lange Gültigkeitsdauer Ihres Zugtickets. Sie können Ihren Fahrschein nicht nur am An- und Abreisetag, sondern auch am Tag vor Reiseantritt sowie bis zu 24 Stunden nach Ihrer Rückkehr nutzen.

Reiseveranstalter tragen bei Rail and Fly für Verspätung nicht immer das Risiko

Aus der Reiseentschädigung wurde jedoch nichts. Das LG Koblenz wies die Klage des Ehepaares ab. Zwar sei die Bahnfahrt Teil der Reiseleistung und Verspätungen daher grundsätzlich dem Veranstalter zuzurechnen. In diesem Fall aber haben die beiden Urlauber:innen ihr spätes Erscheinen am Gate selbst zu verschulden.

Zu diesem Schluss kam das Gericht unter anderem deshalb, weil der Anbieter alle Urlauber:innen in seinen Reiseinformationen dazu auffordert, drei bis vier Stunden vor Abflug am Check-in zu sein. Das sei keine nett gemeinte Empfehlung, sondern eine rechtlich bindende Verhaltensregel. Wer die nicht befolgt, trägt das Risiko für einen Reisemangel, so das Gericht.

LG zum Rail and Fly: Verspätung war selbst verschuldet

Genauso verhielt es sich hier: Selbst wenn alles perfekt geklappt hätte, wäre das Ehepaar “nur” 2 ½ Stunden vor der geplanten Abreise am Flughafen angekommen. Berücksichtige man dann noch den Weg zum Check-in und die Gepäckabgabe, ergebe sich ein viel zu knapper Zeitplan – die für Rail and Fly typische Verspätung der Deutschen Bahn nicht einmal mit eingerechnet. Diese grob fahrlässige Reiseplanung kostete den Kläger:innen letztendlich ihren Schadensersatzanspruch.

Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass Urlauber:innen den Anweisungen ihres Reiseveranstalters in den beigefügten Informationen Folge leisten. Nur so sichern Sie sich Ihre Mängelgewährleistungsrechte, falls der Trip unerwartet ins Wasser fallen sollte.

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