Um den Traumwagen finanzieren zu können, nehmen viele Verbraucher*innen Kredite auf. Transparenz ist bei so großen Summen besonders wichtig. Oft bieten Banken aber nur unvollständige Widerrufsbelehrungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat mit einem neuen Urteil die Rechte von Verbraucher*innen deutlich gestärkt.

VW-Kunde scheitert zunächst mit seinem Widerruf

Geklagt hatte der Besitzer eines VW Passat, nachdem er 2019 einen Darlehensvertrag widerrufen wollte, den er 2016 mit der Volkswagen Bank zur Finanzierung seines Wagens abgeschlossen hatte. Die Bank hielt den Widerruf für nichtig. Schließlich sei die Widerrufsfrist von zwei Wochen schon längst verstrichen.

Das sah der Kläger anders: Weil er nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsrechte belehrt wurde, hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. So sehe es die Rechtslage bei Verbraucherkrediten vor.

Hinweis: Widerruf von zusammenhängenden Verträgen
Sind Kauf- und Darlehensvertrag wie beim Autokauf eng miteinander verbunden, reicht es gemäß § 360 Absatz 1 BGB, wenn der* die Verbraucher*in einen davon widerruft, um sich von beiden Verträgen zu lösen.

Widerrufsbelehrung muss detailliert erfolgen

Das OLG schloss sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an und gab dem Kläger Recht. In der umstrittenen Klausel, die den Beginn der Widerrufsfrist festlegt, verweist die Bank lediglich auf den § 492 Absatz 2 BGB. Dieser Paragraph verweist wiederum auf weitere Vorschriften, die ihrerseits wieder auf andere Vorschriften Bezug nehmen.

Als juristischer Laie durch diesen Paragraphendschungel durchsteigen zu können, sei unmöglich, so die Richter*innen. Die direkte Bezugnahme auf das Gesetz erschwere es also den Verbraucher*innen nachzuvollziehen, welche Rechte und Pflichten sie haben. Vielmehr sei es Aufgabe der Kreditgeber*innen, den Kreditnehmer*innen umfassend und verständlich über alle Vertragsbestandteile aufzuklären.

Da die Volkswagen Bank dies versäumt habe, hätte die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Folglich könne der Kreditvertrag zusammen mit dem Kaufvertrag widerrufen und rückabgewickelt werden.

Kreditverträge sind oft fehlerhaft

Die Klausel, die die Volkswagen Bank in ihren Verträgen benutzt, finden sich in gleicher oder ähnlicher Form auch in vielen anderen Darlehensverträgen wieder. Daher raten Expert*innen, Kreditverträge als Verbraucher*in immer anwaltlich überprüfen zu lassen.

Quellen: