Der Streaming-Dienst Netflix erfreut sich deutschlandweit großer Beliebtheit. Ein Urteil des Berliner Landgerichts (LG) eröffnet zahlreichen Abonnentinnen und Abonnenten nun die Möglichkeit, die Preissteigerungen der vergangenen Jahre zurückzufordern. Denn: Den Richter:innen zufolge sollen die Preissteigerungen des Streaming-Anbieters teilweise unwirksam sein. Holen auch Sie sich Ihr Geld zurück – so funktioniert's.

Vorwurf: Einseitige Preiserhöhung

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warf Netflix unfaire Praktiken bei der Preisgestaltung vor. So habe der Streaming-Dienst in den vergangenen Jahren einseitige Preissteigerungen vorgenommen. Bedeutet: Die Gebühren wurden erhöht, ohne dass Nutzer aktiv ihr Einverständnis gegeben haben.

Zwar räumt sich der Streaming-Anbieter laut AGB das Recht ein, „von Zeit zu Zeit“ und „nach eigenem Ermessen“ die Abo-Preise abzuändern. Das hält die VZBV aber für unzulässig. Einseitige Preissteigerungen müssten fairen und transparenten Regeln folgen. Das sah das Landgericht Berlin ähnlich.

Netflix legt Berufung ein

Dass Netflix eine andere Sicht auf die Dinge hat, versteht sich von selbst. Der Streaming-Dienst hat Berufung eingelegt. Damit wird die Entscheidung an das Kammergericht in Berlin und den Bundesgerichtshof weitergereicht. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sich die nachfolgenden Instanzen dem Urteil des LG Berlin anschließen.

Hinweis: Anfrage der Stiftung Warentest 
Gegenüber der Stiftung Warentest äußerte sich Netflix zu den Vorwürfen. Demnach habe sich der Anbieter stets die ausdrückliche Zustimmung jeder Kundin und jedes Kunden eingeholt. Ein Banner hätte die Preissteigerung mind. 30 Tage vorher angekündigt, woraufhin ein Button zur Zustimmung hätte geklickt werden müssen. Anderenfalls sei das Abo durch Netflix beendet worden.

Ob etwas an der Behauptung des Streaming-Dienstes dran ist, muss im Streitfall wohl Netflix selbst beweisen. Haben die Abonnenten nicht zugestimmt, sind die Preissteigerungen jedenfalls dem Urteil nach unwirksam. Dabei können sich die Rückforderungsansprüche läppern.

So haben sich die Gebühren über die Jahre entwickelt:

Um Ihnen zu Ihrem Anspruch zu verhelfen, haben wir Ihnen ein Musterschreiben erstellt, mit dem Sie Ihre Erstattungsansprüche gegenüber Netflix ankündigen und geltend machen können. Voraussetzung: Sie haben der Preiserhöhung nicht wie von Netflix behauptet per Klick auf einen Button zugestimmt.

rightmart Musterschreiben Gebührenrückforderung

Im Zweifelsfall muss Netflix beweisen, dass Sie einer Preiserhöhung aktiv zugestimmt haben. Inwiefern der Streaming-Anbieter das anhand technischer Protokolle belegen kann, ist nicht abzuschätzen. Stimmt jedoch die Behauptung, dass eine aktive Zustimmung erfolgt ist, zerschlägt sich die Aussicht auf Rückzahlung. Dem Streaming-Dienst kann dann keine intransparente und unfaire Preissteigerung vorgeworfen werden.

Quellen: