Sports Utility Vehicles (kurz SUVs) sind nach Auffassung des Amtsgerichts (AG) Frankfurt am Main besonders gefährlich. Deshalb sollen SUV-Halter:innen bei Verkehrsverstößen auch mehr zahlen, als im Bußgeldkatalog vorgesehen ist – zu Recht?

SUV-Fahrerin kassiert hohes Bußgeld

Im November 2021 fuhr die Halterin eines SUV bei Rot über die Ampel. Knapp sieben Monate später verurteilte das Amtsgericht Frankfurt sie zu einem Bußgeld in Höhe von 350 EUR. Damit setzte sich das Gericht bewusst über den Bußgeldkatalog hinweg, der in einem solchen Fall nur 200 EUR Strafe vorsieht. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der besonderen Gefahr, die von einem SUV ausgehe.

Denn sowohl das hohe Gewicht als auch die Bauweise eines SUVs erhöhen die Verletzungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer:innen. Die Missachtung der roten Ampel durch die Fahrerin sei deshalb umso verwerflicher. Die besondere Schwere des Vergehens ziehe folglich auch ein höheres Bußgeld nach sich, so die Richter:innen in ihrer Urteilsbegründung.

SUVs an sich sind nicht verwerflicher

Reicht die Begründung des Amtsgerichts aus, um ein erhöhtes Bußgeld zu rechtfertigen? Eher zweifelhaft. Auch wenn es grundsätzlich schon möglich ist, vom Bußgeldkatalog abzuweichen. In § 1 Abs. 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung heißt es: „Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen (…) aus.“

Für außergewöhnliche Fälle können Gerichte auf § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zurückgreifen. Dann müssen sich Gerichte bei der Festlegung der Bußgeldhöhe an zwei Fragen orientieren:

  1. War das Fehlverhalten der Täterin bzw. des Täters besonders verwerflich?
  2. War die Tat besonders gefährlich?

Der Fahrzeugtyp spielt bei diesen Fragen (wenn überhaupt) nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr kommt es auf das Verhalten des Fahrers bzw. der Fahrerin an: Wollte er oder sie andere Personen bewusst schädigen? Wie lange war die Ampel bereits rot, als diese überfahren wurde? Hatte er bzw. sie überhaupt einen Überblick über die Verkehrssituation? Das Führen eines SUV allein reicht nicht aus, um einen besonderen Verkehrsverstoß zu begründen.

Kein erhöhtes Bußgeld für LKW

Besonders schwierig an der Argumentation des AG ist aber, dass die Praxis sonst keinen Unterschied zwischen schweren und leichten Fahrzeugen macht. So gilt der Bußgeldkatalog beispielsweise auch für LKW, die größen- und gewichtstechnisch noch gefährlicher sind als SUVs. Ausgerechnet bei SUVs aber auf den Fahrzeugtyp abzustellen, scheint doch recht willkürlich.

Das Urteil des AG ist noch nicht rechtskräftig. Sollte der Fall vor dem Oberlandesgericht landen, ist damit zu rechnen, dass das Urteil aufgehoben wird. Denkt man die Begründung der ersten Instanz nämlich konsequent zu Ende, so müssten Bußgelder immer an die individuelle Gefährlichkeit des jeweiligen Fahrzeugtyps angepasst werden. Das würde deutlich längere Verfahren und einen erhöhten Arbeitsaufwand für die ohnehin schon überlasteten Gerichte bedeuten.

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