Anfang des Jahres wurde bekannt, dass das bundesweit eingesetzte Geschwindigkeitsmessgerät „LEIVTECH XV3“ in einigen Tests Messfehler aufwies. Nun hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) diesen Verdacht in eigenen Untersuchungen bestätigt. Bußgelder, die auf Grundlage dieses Messgerätes erlassen werden, sind unwirksam, entschied jetzt das OLG Celle.

Fehlerhafter Blitzer misst Geschwindigkeitsüberschreitung

Ein Opfer des fehlerhaften XV3 war ein Autofahrer aus Niedersachsen, der angeblich mehr als 37 km/h über der erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzung fuhr und dabei geblitzt wurde. Das Amtsgericht Walsrode verurteilte ihn daraufhin wegen fahrlässiger Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein. Das Gericht habe hier nicht beachtet, dass das eingesetzte Messgerät nicht fehlerfrei funktioniere und somit für ein standardisiertes Messverfahren völlig ungeeignet sei.

Hinweis: Anpassung der Gebrauchsanweisung
Der LEIVTECH XV3 steht nicht zum ersten Mal in der Kritik. Bereits im Dezember 2020 musste der Hersteller die Gebrauchsanweisung für das Messgerät anpassen, weil es häufiger zu Messfehlern und -problemen kam, wenn das Kennzeichen nicht vollständig im Messfeldrahmen des Messungs-Start-Bildes zu sehen war.

OLG Celle: LEIVTECH XV3 fehlerhaft

Nun hatte das OLG Celle die Frage zu klären, ob Bußgelder und Fahrverbote, die aufgrund des Messgeräts erlassen wurden, überhaupt wirksam sind. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die XV3-Geräte nicht den Anforderungen eines standardisierten Messverfahrens genügen und hob das Urteil des AG auf.

Bei seiner Urteilsfindung stützte sich das Gericht vor allem auf den Abschlussbericht der PTB. Dort stellte sie unzulässige Messwertabweichungen beim XV3 fest. So traten nach Aussage der Behörde insbesondere bei Rechtsmessungen Fehler auf, die zu Lasten des*der Betroffenen gingen. Zwar traten bei Links- und Geradeausmessungen keine Fehler auf, das Gericht zweifelt dennoch an der Richtigkeit der Messergebnisse des XV3.

Sind tausende Bußgeldbescheide jetzt unwirksam?

Sollten sich weitere Gerichte der (gut vertretbaren) Auffassung des OLG Celle anschließen, könnten Autofahrer*innen bald in ganz Deutschland ihre unwirksamen Bußgeldbescheide erfolgreich angreifen. Noch ist die Fehlerhaftigkeit des XV3 aber noch nicht höchstrichterlich geklärt. Es bleibt daher abzuwarten, wie andere Gerichte in diesen Fällen urteilen.

Quellen: