Ein Mietverhältnis kann aus vielen Gründen enden. Vermieter und Mieter:innen gehen nach Vertragsende aber nicht sofort getrennte Wege. Die Rückzahlung der Kaution beschäftigt beide Parteien oft monatelang. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich als Mieter:in wehren können, wenn Ihr Vermieter Ihnen das Geld vorenthält.

Rückzahlungsanspruch nach Mietende

Nach Vertragsende muss Ihr Vermieter die Kaution an Sie zurückzahlen – vorausgesetzt, Sie lassen keine Schäden zurück, die ihn zum Gegenteil berechtigen bzw. die Ausgleichsansprüche Ihres Ex-Vermieters rechtfertigen. Um aber genau das prüfen zu können, wird ihm ein „angemessener“ Zeitraum eingeräumt. Die Angemessenheit einer Frist ist zwar immer eine Einzelfallentscheidung, in der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten als grobe Daumenregel durchgesetzt.

Frühestens drei Monate nach Mietende sollten Sie Ihren alten Vermieter schriftlich dazu auffordern, die Mietsicherheit an Sie zurückzuzahlen. Ihr Schreiben sollte folgendes beinhalten:

  • das genaue Datum, an dem das Mietverhältnis endete
  • das exakte Datum, an dem Sie die Wohnung übergeben haben
  • die Höhe der Mietkaution sowie
  • eine angemessene Frist, innerhalb derer die Mietkaution zurückgezahlt werden soll

Aus Gründen der Beweissicherung ist es sinnvoll, die Aufforderung als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Lässt Ihr Vermieter auch diese Frist ungenutzt verstreichen, können Sie Klage erheben. Die Erfolgsaussichten sind in der Regel hoch.

Achtung: Höhe der Mietkaution ist begrenzt
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) begrenzt die Höhe von Mietsicherheiten in § 551 auf maximal drei Kaltmieten.

Dann dürfen Vermieter die Kaution einbehalten

Sinn und Zweck der Mietkaution ist es, den Vermieter finanziell gegen Schäden abzusichern, die Sie als Mieter:in verursachen. Daher darf Ihr Vermieter die Sicherheit unter gewissen Umständen ganz oder teilweise einbehalten. Folgende Fälle rechtfertigen eine Zahlungsverweigerung:

  • Mietmängel beim Auszug
  • fehlende bzw. noch offene Mietzahlungen
  • noch nicht beglichene Nebenkostennachzahlungen

Solange Ansprüche Ihres Vermieters gegen Sie bestehen, stehen diese auch einer (kompletten) Rückabwicklung der Mietkaution entgegen.

Anspruch auf Mietkaution kann verjähren

Allzu viel Zeit sollten Sie sich für die Rückabwicklung nicht lassen. Denn die Rückzahlung der Mietkaution ist ein Zivilrechtsanspruch und unterliegt damit der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Mietverhältnisses.

Wir holen Ihre Mietkaution zurück

Unser Kanzlei-Team fordert bei Problemen mit Ihrem ehemaligen Vermieter Ihre Mietkaution fristgerecht zurück und setzt Ihre Ansprüche durch.

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