vzbv stuft Bonitätscheck auf Immobilienscout24 als irreführend ein
Immobilienscout24 (auch bekannt unter dem Namen ImmoScout24) ist eine der größten deutschen Online-Plattformen für Wohnungen und Immobilien. Nach eigenen Angaben nutzen rund 19 Millionen Menschen pro Monat die Dienste der Berliner Kapitalgesellschaft, um ihre Traumwohnung oder -immobilie zu finden oder zu vermitteln.
Doch das Image des Online-Riesen bröckelt mittlerweile: Denn vor dem LG Berlin II musste ImmobilienScout24 jetzt eine Niederlage wegen Verstoßes gegen geltendes Wettbewerbsrecht hinnehmen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er wollte so die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Dienstleistungen angepriesen hat und mit den Daten seiner Nutzer:innen umgegangen ist, auf deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Ganz konkret ging es dabei um zwei Aussagen, die der Vermittler auf seiner Webseite tätigte:
- „Immer häufiger verlangen Vermieter schon bei der Besichtigung einen SCHUFA-BonitätsCheck. Weisen Sie Ihre Zuverlässigkeit bei uns einfach nach.“
- „Besonders in großen Städten mit geringem Wohnungsangebot ähneln Besichtigungen einem Bewerbungsgespräch, zu dem potenzielle Mieter eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen zu ihrer Person mitbringen. Die SCHUFA Auskunft ist dabei ein wichtiger Bestandteil dieser Bewerbungsmappe.“
Der vzbv sah in diesen Worten von Immobilienscout24 eine irreführende Werbung, mahnte den Dienstleister ab und zog nun vor Gericht, um die Aussagen entfernen zu lassen – mit Erfolg.
LG schließt sich vzbv an
Auch die Berliner Richter:innen werteten die Formulierungen rund um den Bonitätscheck als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – genauer gesagt § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Denn die beiden Sätze erwecken bei Wohnungssuchenden den Eindruck, dass Vermieter schon zum Zeitpunkt der Besichtigung eine SCHUFA-Auskunft verlangen dürfen.
Das ist faktisch aber nicht der Fall. Erst, wenn das Zustandekommen des Mietvertrages nur noch von einer positiven Bonität anhängt, dürfen Vermieter Ihre SCHUFA einsehen, und das auch nur mit Ihrer Zustimmung.
Zwar stelle Immobilienscout24 die Rechtslage im Kleingedruckten weiter unten etwas ausführlicher dar. Dort werden sie aber nicht von jedem bzw. jeder Verbraucher:in gelesen. So würden die Nutzer:innen dazu verleitet, eine SCHUFA-Auskunft anzufordern, obwohl sie es gar nicht müssen.
Hinweis: SCHUFA-Auskunft
Die SCHUFA-Auskunft ist eine Bonitätsauskunft über Privatpersonen, die potenziellen Vertragspartnern Aufschluss über deren Kreditwürdigkeit gibt. Erstellt wird sie von der namensgebenden SCHUFA – einem privaten Unternehmen, das Daten über das Zahlungsverhalten von Verbraucher:innen sammelt.
Unerlaubte Datenverarbeitung
Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht blieb es nach Auffassung des Gerichts aber nicht. Zusätzlich dazu habe Immobilienscout24 auch datenschutzrechtliche Vorschriften umgangen, da das Unternehmen die sehr sensiblen Daten, die für eine Bonitätsauskunft benötigt werden, ohne Zustimmung der Betroffenen verarbeitet hat.
Vor Gericht versuchte der Plattformbetreiber noch zu argumentieren, dass die Nutzer:innen ihre Daten ja freiwillig hergegeben hätten. Das ersetze jedoch nicht eine klar und deutlich formulierte Einwilligung, die vor jedem Verarbeitungsprozess zwingend eingeholt werden müsse, meint das LG Berlin II.
Im Ergebnis muss Immobilienscout24 jetzt die umstrittenen Passagen von seiner Webseite vorerst entfernen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mittlerweile hat das Unternehmen bereits Berufung beim Kammergericht Berlin eingereicht.
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