Die Ampelkoalition will den Konsum von Cannabis stückweise entkriminalisieren. Eine diesbezügliche Anpassung des Verkehrsrechts wird es aber nicht so schnell geben. Dabei fordern Jurist:innen und Mediziner:innen schon seit Jahren zumindest eine Anhebung des Grenzwertes.

Verkehrsministerium blockiert Herabsetzung der THC-Grenzwerte

Bundesverkehrsminister Volker Wissing scheint kein Freund von Kiffer:innen zu sein. Obwohl der Koalitionsvertrag der Ampel eine Legalisierung des Cannabiskonsums vorsieht und ein diesbezüglicher Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums aktuell in Arbeit ist, soll sich an den bisher geltenden Regelungen im Straßenverkehr nichts ändern.

Fahruntüchtigkeit bei Cannabis oft nicht nachgewiesen

Nach wie vor soll der erlaubte Grenzwert bei 1 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum liegen. Dabei ist die 1-Nanogramm-Grenze schon lange aus verschiedenen Gründen umstritten:

  • Die Studienlage liegt nahe, dass eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit erst ab 2 ng überhaupt gegeben ist.
  • THC baut sich im Körper deutlich langsamer ab, als beispielsweise Alkohol. Selbst Tage nach dem letzten Konsum liegt die Konzentration noch über 1 ng/ml.

Der Gesetzgeber scheint bei beiden Drogen mit zweierlei Maß zu messen. „Wer (…) noch Tage nach einem Konsum ohne jegliche Beeinträchtigung auf die Fahrtüchtigkeit einen Wert von 1 ng/ml aufweist, verliert unter Umständen seine Fahrerlaubnis, während die getrunkene Dose Bier vor der Fahrt sanktionslos bleibt“, bringt es Rechtsanwalt Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltsverein auf den Punkt.

Grenzwertkommission nicht an Gesetzgebungsverfahren beteiligt

Ein zentrales Problem scheint der fehlende wissenschaftliche Input im Gesetzgebungsverfahren zu sein. Dabei hat das Bundesverkehrsministerium mit der Grenzwertkommission (GWK) sogar ein eigenes Fachgremium, das mit dem Ministerium seit Jahren in genau diesen Fragen zusammenarbeitet. Trotzdem war die GWK bisher zu keinem Zeitpunkt am Gesetzgebungsprozess beteiligt.

Verkehrsministerium sieht keinen Handlungsbedarf bei THC-Grenzwerten

Grund dafür dürfte Wissings strikte Null-Toleranz-Politik sein. Derzeit sehe man im Verkehrsministerium „keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ für eine Änderung des Verkehrsrechts. Für diese sture Haltung hagelt es parteiübergreifend Kritik: „Wer berauscht ist, soll nicht Auto fahren, aber wer nicht berauscht fährt, soll auch nicht bestraft werden“, sagt beispielsweise die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther.

SPD-Abgeordnete Carmen Wegge macht Befürworter:innen der Legalisierung Hoffnung: „Wir erwarten in der ersten Säule des Cannabisabgabegesetzes eine konkrete Regelung zu den Grenzwerten im Straßenverkehr. Sollte eine solche nicht enthalten sein, dann werden wir im parlamentarischen Verfahren darüber reden müssen.” Das letzte Wort zu THC-Grenzwerten scheint also noch nicht gesprochen.

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