Bedürftigkeit ist entscheidend

Trotz eines geregelten Einkommens können Sie Anspruch auf Hartz IV haben. Nach § 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) darf nämlich jede Person, die hilfebedürftig ist, Leistungen nach dem SGB II beziehen – egal ob mit Job oder ohne.

Normalerweise verdienen die meisten Beschäftigten aber so viel, dass sie ihren Lebensunterhalt von alleine bestreiten können. Aktuell jedoch schauen Erwerbstätige deutschlandweit auf hohe Nebenkosten- und Jahresabrechnungen, die ihnen einen Strich durch die Rechnung machen.

Hinweis: Ersparnisse mindern den Hartz IV-Anspruch nicht
Bei einem Erstantrag muss das Jobcenter ein Vermögen von bis zu 60.000 EUR unbeachtet lassen. Pro weiterer Person im Haushalt kommen zusätzlich noch einmal 30.000 EUR auf dieses Schonvermögen obendrauf.

Antrag schnell und schriftlich stellen

Wenn Sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Für Erwerbsfähige oder Erwerbstätige ist das Jobcenter zuständig. Alle anderen müssen sich an das Sozialamt wenden.

Am wichtigsten ist jedoch Schnelligkeit: Einen Anspruch auf ALG II gibt es nur in den Monaten, in denen Sie die Rechnungen begleichen müssen. Warten Sie daher nicht zu lange mit der Antragstellung. Ansonsten könnte Ihr Anspruch schlimmstenfalls schon längst wieder erloschen sein.

Tipp: Fehlende Unterlagen einfach nachreichen
Da der Antrag schnell gestellt werden muss, sollten Sie nicht zu viel Zeit mit der Suche nach Unterlagen vergeuden. Unvollständige Anträge können später immer noch ergänzt werden.

Ihre Alternativen bei zu hohen Heizkosten

Welche Leistungen Sie genau erhalten, hängt von Ihrem jeweiligen Problem ab:

  • Bei hohen Heizkostennachzahlungen haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme (§ 22 SGB II).
  • Anders verhält es sich bei Stromnachzahlungen: Entweder gibt es nach § 21 Abs. 7 SGB II einen Mehrbedarf (wenn Strom zum Heizen notwendig ist) oder ein zinsloses Darlehen, wenn eine Stromsperre droht. Eine direkte Übernahme der Stromkosten durch das Jobcenter ist nicht möglich.
  • Müssen Sie Heizmittel beschaffen, erhalten Sie hierfür ebenfalls Zuschüsse.

Auch wenn Sie bereits Sozialleistungen beziehen, haben Sie mitunter Anspruch auf die oben genannten Hilfen. Wenden Sie sich hierfür einfach an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Kommt es zu einer Ablehnung durch das Jobcenter, lassen Sie den Ablehnungsbescheid prüfen. Möglicherweise liegt ein Fehler vor. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte von hartz4widerspruch.de unterstützen Sie und legen ggf. Widerspruch ein.

Quellen: