Seit bekannt wurde, dass der Abgasskandal auch vor Wohnmobilen nicht haltmacht, steht besonders Fiat im Fokus der Öffentlichkeit. Dabei scheint der Autobauer von Dieselklagen regelrecht überrollt zu werden. Nach einem erstinstanzlichen Versäumnisurteil scheitert jetzt wohl auch die von Fiat eingereichte Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG).

Fiat kassiert Versäumnisurteil

Trotz jahrelanger Aufarbeitung sind nach wie vor tausende Verfahren rund um den Abgasskandal vor deutschen Gerichten anhängig. Neuerdings klagen nämlich auch viele Wohnmobilbesitzer:innen auf Schadensersatz. Fiat als einer der bekanntesten Hersteller von Wohnmobilen machte bislang aber keine gute Figur vor den deutschen Zivilgerichten.

So glänzte das Unternehmen in einem Fall, den wir selbst betreuten, vor allem mit einer Sache: Abwesenheit. Im Zivilprozess ist das fatal. Denn fehlt eine Partei, erkennt sie automatisch die von der Gegenseite vorgebrachten Tatsachen und Argumentationen an – ein Versäumnisurteil ergeht. Daher kam es, wie es kommen musste: Das Gericht verurteilte den Wohnmobilhersteller dazu, rund 37.700 EUR Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.

Berufung Fiats wird wohl scheitern

Mit dem selbst verschuldeten Versäumnisurteil wollte sich Fiat aber nicht zufriedengeben und legte dagegen Berufung ein. In seiner äußerst fragwürdigen Begründung berief sich der Konzern dabei auf die angebliche Überlastung ihrer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die durch die zahlreichen Klagen im Dieselskandal entstanden sei. Zudem sei unser Tatsachenvortrag so dünn gewesen, dass man selbstverständlich nicht darauf hätte antworten müssen.

Jetzt hat sich das OLG Köln in einem Beschluss zu einer möglichen Berufung geäußert. Das Gericht plane, die Berufung als unbegründet zurückzuweisen. Fiat habe nicht ausreichend dargelegt, dass das erstinstanzliche Urteil fehlerhaft sei. Daran ändere auch die mögliche Überlastung der Prozessbevollmächtigten von Fiat nichts. Der Autobauer müsse sich das Verhalten seines Rechtsbeistands schließlich zurechnen lassen.

Des Weiteren seien auch die Ausführungen von uns als Klägerseite substantiiert genug gewesen, um als Gegenseite entsprechend darauf zu reagieren. Denn in unserer Argumentation vor Gericht haben wir unter anderem Berichte des Kraftfahrt-Bundesamtes vorgelegt, die die Abgasmanipulation bei verschiedenen Wohnmobilmodellen zumindest vermuten lassen.

Hinweis: Rechtzeitiges Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln
Um einen fairen Prozess für alle Beteiligten zu ermöglichen, müssen Parteien in einem Zivilprozess alle relevanten Angriffs- und Verteidigungsmittel möglichst schnell vortragen. Sonst kann es sein, dass sie bspw. nach §531 ZPO nicht mehr vom Gericht beachtet werden.

Bringt der Dieselskandal Fiat ins Straucheln?

Fiat hat jetzt drei Wochen Zeit, um Stellung zum Beschluss des OLG zu nehmen. Es dürfte aber unwahrscheinlich sein, dass der Autokonzern noch ein Ass im Ärmel hat, mit dem er das Ruder herumreißen kann. Generell scheint das Unternehmen juristisch zu schwächeln: Anwälte und Anwältinnen werden zu spät eingeschaltet und informiert, Prozesstermine nicht wahrgenommen.

Für betroffene Kunden und Kundinnen bietet sich hier und jetzt also die perfekte Gelegenheit, Klage einzureichen. Sind Sie interessiert? Mit unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung können Sie sich einen groben Überblick über Ihre Erfolgsaussichten machen. Auf Wunsch begleiten wir Sie im weiteren Verfahren, bis Sie erhalten, was Ihnen zusteht.

Quelle:

  • Beschluss des Oberlandesgerichts Köln
  • §531 ZPO