Bundesweit wird das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 eingesetzt, um Verkehrssünder zu überführen. Jetzt zeigten sich aber bei genau diesen Geräten teilweise erhebliche Messfehler, weshalb der Hersteller Leivtec empfiehlt, die Geräte vorerst aus dem Verkehr zu ziehen. Geblitzte Autofahrer*innen haben nun gute Chancen, erfolgreich gegen ihren Bußgeldbescheid vorzugehen.

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Gravierende Messfehler in Tests

In mehreren voneinander unabhängigen Tests durch Sachverständige, zeigten sich signifikante Fehlmessungen beim Leivtec XV3. So errechnete das Gerät deutlich höhere Geschwindigkeiten, als das Fahrzeug tatsächlich hatte; mit stellenweisen Unterschieden von 16 km/h. Bußgeldbescheide, die anhand solcher Messungen ergehen, sind grob rechtswidrig und sollten in jedem Fall von den Betroffenen angegriffen werden.

Die Messergebnisse wurden insbesondere dann ungenau, wenn beispielsweise:

  • eine reflektierende Warnweste oder -jacke am Beifahrersitz angebracht war
  • ein reflektierendes KFZ-Kennzeichen an der Windschutzscheibe war
  • oder das Dach des Fahrzeugs eine Skibox oder einen Windabweiser aufwies

Besonders Berufskraftfahrer*innen sind von den fehlerhaften Messungen betroffen, da ein KFZ-Kennzeichen in der Windschutzscheibe oder die Warnweste auf dem Beifahrersitz im Transportgewerbe alles andere als unüblich ist. Die ohnehin schon guten Erfolgsaussichten für Geblitzte steigen für diese Berufsgruppe also noch weiter.

Tausende von Bußgeldbescheiden möglicherweise fehlerhaft

Massenweise fehlerhafte Bußgeldbescheide sind die Konsequenz der unsauberen Messungen durch den Leivtec XV3. Wenn Sie das Gefühl haben, zu Unrecht geblitzt worden zu sein, lohnt es sich gerade jetzt, gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn der Leivtec XV3 war deutschlandweit im Einsatz und hat möglicherweise auch in Ihrem Fall ein paar Kilometer auf Ihre tatsächliche Geschwindigkeit draufgeschlagen.

Besonders günstig für geblitzte Autofahrer*innen ist hier, dass der Hersteller selbst, die Fehlerhaftigkeit seiner Geräte zugibt. Somit dürfte es vor Gericht ziemlich einfach nachweisbar sein, dass die angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf fehlerhaften Daten beruht.

Nicht das erste Problem mit diesem Messgerät

Schon früher wurde die Gültigkeit dieses Messgeräts einige Male angezweifelt. Bisher hatte der Hersteller bei Problemen jedoch immer nachgebessert.

Die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB), die unter anderem auch für die Zulassung von Messgeräten zuständig ist, wusste wohl schon länger von der Fehlerhaftigkeit des Leivtec XV3, verschärfte aber im Dezember letzten Jahres zunächst nur die Auswertungsrichtlinien, sodass fehlerhafte Messungen nicht mehr verwertet werden konnten.

Das Problem besteht aber weiterhin. In einer aktuellen Stellungnahme der PTB heißt es, dass man mit eigenen Testversuchen begonnen und Hersteller sowie Behörden über die Fehler informiert habe.

Auch der Hersteller der Geräte berichtete in einem Schreiben an seine Kund*innen von den Testergebnissen und bat sie, vorübergehend keine Messungen mehr mit dem Leivtec XV3 durchzuführen. Man wolle als seriöses Unternehmen die Rechtssicherheit der eigenen Geräte sicherstellen und müsse dazu die weiteren Untersuchungen der PTB abwarten, so Leivtec.

Quellen: