Keine Verkehrstoten mehr bis 2050: Mit diesem Ziel hat das Parlament der Europäischen Union (EU) eine umfassende Reform des Führerschein- und Verkehrsrechts in Europa beschlossen. Jetzt haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, um ihre nationalen Regelungen an die Vorgaben aus Brüssel anzupassen. Im Zentrum der Reform stehen die grenzüberschreitende Anerkennung von Fahrverboten und die Einführung des digitalen Führerscheins. Wir verraten Ihnen, worauf deutsche Autofahrer sich bald einstellen müssen. 

Neues EU-Verkehrsrecht sieht härtere Sanktionen für Raser vor

Obwohl die Zahl der Verkehrstoten unionsweit stetig zurückgeht, kommen pro Jahr noch immer fast 20.000 Menschen auf den Straßen Europas ums Leben. Zu viel, findet das Europäische Parlament und hat deswegen ein Maßnahmenpaket für mehr Verkehrssicherheit auf den Weg gebracht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf EU-weit einheitlichen Vorgaben zu Führerscheinen und Fahrverboten. 

Eines der zentralen Anliegen der Reform ist es, Fahrverbote bei schweren Verkehrsdelikten konsequenter durchzusetzen. Bisher konnten Verkehrssünder, die im EU-Ausland ein Fahrverbot erhielten, in ihrem Heimatland einfach weiterfahren. Damit ist bald Schluss. In Zukunft soll ein Mitgliedstaat, der ein Fahrverbot ausspricht, den Herkunftsstaat des Fahrers darüber informieren. Der ist dann dazu berechtigt, das Autofahren ebenfalls zu untersagen. So sollen nationale Schlupflöcher geschlossen und es Verkehrssündern erschwert werden, ihr Fahrverbot zu umgehen.

Die neue Regelung wird ausschließlich bei schwerwiegenden Verstößen wie:

  • Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss,
  • erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (von mehr als 50 km/h) oder
  • Verkehrsdelikten mit Todesfolge bzw. schwerer Körperverletzung

greifen. 

Digitaler Führerschein wird eingeführt

Neben härteren Sanktionen setzt das neue EU-Verkehrsrecht auf Digitalisierung und Vereinheitlichung. Spätestens bis 2030 soll europaweit ein digitaler Führerschein eingeführt werden. Der wird über das Smartphone abrufbar sein und eine flexible, grenzüberschreitende Kontrolle ermöglichen. Die bisherige physische Plastikkarte bleibt weiterhin bestehen.

Für Fahranfänger ist zudem eine EU-weite Probezeit von mindestens zwei Jahren vorgesehen. Außerdem wird das begleitete Fahren ab 17 Jahren in allen Mitgliedstaaten möglich sein.  Beides existiert bereits im deutschen Verkehrsrecht. 

Um den Fachkräftemangel von Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, werden die Altersanforderungen für den LKW- und Busführerschein gesenkt:

Wichtig: Um die entsprechende Fahrerlaubnis mit 18 bzw. 21 Jahren zu erhalten, ist ein spezieller Befähigungsnachweis erforderlich. 

Keine Gesundheits-Checks für Senioren

Die ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagenen verpflichtenden medizinischen Checks für ältere Fahrer ab 70 Jahren wurden in den finalen Verhandlungen abgelehnt. Die Mitgliedstaaten können jedoch weiterhin nationale Verfahren zur Feststellung der Fahrtauglichkeit festlegen, etwa über eine Selbsteinschätzung oder ärztliche Untersuchung bei der Verlängerung.

Wann genau die Änderungen für deutsche Autofahrer kommen, ist noch unklar. Alle Mitgliedstaaten haben jetzt vier Jahre Zeit für die Umsetzung.