Der Autobauer Daimler hat sich im Abgasskandal bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Nach zahllosen Rückrufen verschiedener Mercedes-Modelle folgt jetzt eine neue Rückrufwelle. Bis zu 200.000 Fahrzeuge müssen für ein Software-Update in die Werkstatt zurück.

KBA ordnete schon lange Rückruf an

In den kommenden Tagen dürften zahlreiche Mercedes-Halter*innen Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erwarten. Grund dafür ist ein weiterer Rückruf für Modelle mit einem OM651-Motor. Konkret geht es um die Modelle Sprinter, Viano und Vito. Sie enthalten nach Auffassung des KBA illegale Abschalteinrichtungen und müssen daher einem Software-Update unterzogen werden.

Besonders brisant ist hierbei, dass das KBA den Rückruf schon 2019 angeordnet hat. Doch Daimler brauchte anscheinend zwei Jahre, um ein entsprechendes Software-Update zu entwickeln, das jetzt auf die betroffenen Modelle aufgespielt werden soll.

Hinweis: Verjährung bei erster Rückrufwelle droht
Die erste große Rückrufaktion bei Daimler fand bereits 2018 statt. Deshalb verjähren Ende dieses Jahres die Ansprüche der damals betroffenen Halter*innen.

Mercedes-Modelle enthalten illegale Abschalteinrichtungen

Die Vorwürfe des KBA gegen den Stuttgarter Autobauer wiegen schwer: Daimler soll unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut haben. Allem voran ist die umstrittene Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung der Bundesbehörde ein Dorn im Auge. Sie hält die Temperatur des Motoröls auf dem Prüfstand künstlich niedrig, damit weniger Schadstoffe ausgestoßen werden. Im realen Fahrbetrieb aber schaltet sich diese Funktion ganz ab.

Stillegung von Mercedes-Modellen droht

Wer sich den Anweisungen des KBA widersetzt und das Update nicht auf seinen Wagen aufspielen lässt, muss mit einer Stilllegung rechnen. Dennoch müssen betroffene Kund*innen sich klar machen, dass das Softwareupdate mitunter negative Auswirkungen auf das Fahrzeug hat. Insbesondere schnelleres Verschleißen einzelner Fahrzeugteile wird häufig mit solchen Softwareupdates in Verbindung gebracht.

Wir raten betroffenen Fahrzeughalter*innen daher dazu, ihre Ansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls Klage einzureichen. Dazu können Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Wir prüfen Ihre Ansprüche unverbindlich und vertreten Sie auf Wunsch im gesamten Verfahren.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend

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