Jahrelang haben private Krankenversicherer unrechtmäßig ihre Beiträge erhöht. Nun kämpfen wir an vorderster Front für eine Entschädigung der Betroffenen. Dank unserer Hilfe erhielt ein Privatversicherter mehr als 10.000 EUR zurück.

BGH offenbart unrechtmäßige Preiserhöhung privater Krankenversicherer

Zu Beginn des Jahres dürften viele Privatversicherte wieder ein Schreiben ihrer Krankenkasse erhalten haben, das sie über eine geplante Beitragserhöhung informiert. In den vergangenen zwei Jahren sind diese Infobriefe immer ausführlicher und detaillierter geworden.

Grund dafür ist ein Urteil des BGH aus dem Jahre 2020: Damals entschied das höchste Zivilgericht Deutschlands, dass der Versicherer Axa seine Kunden und Kundinnen besser über geplante Beitragserhöhungen informieren muss. Für Verbraucher:innen war weder ersichtlich, warum genau die Beitragssätze angepasst wurden, noch auf welcher Berechnungsgrundlage die Erhöhungen vorgenommen wurden. Infolgedessen waren alle Beitragserhöhungen bis dato rechtswidrig, so die Richter:innen.

Axas damalige Verurteilung gilt als Präzedenzfall, weil so gut wie alle privaten Krankenversicherer nach derselben Masche verfahren. Der BGH stellte zudem auch gleich klar, dass Versicherte sich das zu viel gezahlte Geld zurückholen können.

Hinweis: Dürftige Erklärungen auch bei anderen Versicherern
Nicht nur die Axa, auch andere – nahezu alle – Anbieter privater Krankenversicherungen haben ihren Versicherungsnehmer:innen in der Vergangenheit lediglich dürftige Erklärungen für Beitragserhöhungen in entsprechenden Anschreiben geliefert. Der Kreis der Betroffenen ist daher groß.

Versicherter holt sich zu viel gezahlte Beiträge zurück

Auch unser späterer Mandant erfuhr vom BGH-Urteil und wandte sich hilfesuchend an uns. Ab 2011 erhielt er immer wieder Briefe von der Generali, in denen eine Beitragserhöhung zwar angekündigt, diese aber nie ordnungsgemäß begründet wurde. Über die Jahre häufte sich so eine gigantische Summe an, die der Mann nun zurückforderte.

LG Frankenthal spricht Betroffenen Entschädigung zu

Relativ schnell reichten wir Klage vor dem Landgericht (LG) Frankenthal ein. Nach der mündlichen Verhandlung schlossen sich die Richter:innen unseren Ausführungen zur unrechtmäßigen Beitragserhöhung an. Das LG verurteilte die Generali zur Zahlung von insgesamt 10.293, 42 EUR an unseren Mandanten.

Unser Fall zeigt deutlich, dass PKV-Versicherte unbedingt ihre Beitragserhöhungen vergangener Jahre überprüfen lassen sollten. Mit unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung geben wir Ihnen einen groben Überblick über Ihre Erfolgsaussichten. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch im weiteren Verfahren!