Lange Zeit war unklar, ob geschädigte Diesel-Kunden und Kundinnen auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie ihr Fahrzeug weiterverkaufen. Das Landgericht (LG) München II hat diese Frage jetzt mit einem klaren „Ja” beantwortet – zum Leidwesen von Fiat.

Wohnmobilbesitzer verkauft sein Fahrzeug

Trotz jahrelanger juristischer Aufarbeitung sind 2023 immer noch tausende Abgas-Verfahren vor deutschen Gerichten anhängig. Ein besonders spannender Fall wurde erst vor kurzem vom LG München II entschieden: Im März 2017 kaufte der Kläger ein Wohnmobil der Marke Knaus Boxstar Life 2Be 600. Das Fahrzeug enthielt einen Multijet-Motor, der von Fiat Chrysler Automobiles (ehemals FCA/mittlerweile Stellantis) produziert wurde.

Als Jahre später ans Licht kam, dass auch ein Großteil der Wohnmobil-Industrie Dreck am Stecken hat, verlangte der Besitzer die 54.500 EUR Kaufpreis zurück. Das Besondere: Noch im Verfahren verkaufte der Kläger das Fahrzeug weiter und ließ das Gericht mit der Frage zurück, ob auch in diesem Fall Schadensersatz angebracht war.

Schadensersatz auch nach Weiterverkauf

Die Richter:innen sahen trotz der Weiterveräußerung keinen Grund, den Entschädigungsanspruch des Klägers untergehen zu lassen. Fest stehe nämlich, dass Fiat seine Kunden und Kundinnen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. 

In den Multijet-Motoren befinden sich nachweislich Zeitschaltuhren, die die Abgasrückführung nach 22 Minuten automatisch ausschalten. Auch das KBA wertete dies als eine illegale Abschalteinrichtung. Und Fiat? Der Autobauer schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen, was im Zivilprozess einem Geständnis gleichkommt. 

Hinweis: Keine Verjährung für FCA-Fahrzeuge

Eine Verjährung von Ansprüchen ist im Falle von Fiat momentan ausgeschlossen, da es weder einen Rückruf durch die zuständigen italienischen Behörden gab noch der Autobauer selbst seine Kunden und Kundinnen über etwaige Abschalteinrichtungen informiert hat. 

Klagen lohnen sich immer noch

Angesichts der erdrückenden Beweislage ist das Urteil nicht wirklich überraschend: Fiat muss dem Kläger nun eine Entschädigung zahlen. Einziger Wermutstropfen: Sowohl die bisher gefahrenen Kilometer als auch den Gewinn aus dem Weiterverkauf musste sich der Kläger anrechnen lassen. Trotzdem blieben satte 8.268 EUR übrig, die dem Geschädigten nun zukommen sollen.

Dieser Fall zeigt, dass es für eine Klage noch lange nicht zu spät ist. Wollen auch Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal geltend machen? Mit unserer kostenlosen Erstberatung geben wir Ihnen einen guten Überblick. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie auch im weiteren Verfahren. 

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