Hauseigentümer:innen, die ihr Gebäude energetisch sanieren wollen, können Mittel vom Bund beantragen. Häufig ist dafür eine unabhängige Energieberatung verpflichtend. Das Landgericht (LG) Berlin II musste sich jetzt mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern Berater haften, wenn Fehler während der Konsultation dazu führen, dass staatliche Hilfen (wieder) gestrichen werden. Wir fassen den Fall und das Urteil für Sie zusammen.
Wegen falscher Energieberatung: Förderung wurde gestoppt
Gebäudesanierungen sind kostspielig und kompliziert. Aus diesem Grund wenden sich viele Eigenheimbesitzer:innen an Energieberatungsfirmen, die ihnen während des Instandesetzungsprozesses zur Seite stehen. Ein Fall des LG Berlin II zeigt jetzt, welche Rechte Sie als Bauherr:in haben, wenn sich Ihr Berater als Fehlgriff herausstellt.
Geklagt hatte der Besitzer eines Einfamilienhauses, der sein Gebäude sanieren und modernisieren wollte. Zu diesem Zweck beauftragte er ein Energieberatungsunternehmen – die spätere Beklagte. Mit vermeintlich professioneller Hilfe im Rücken stellte der Mann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Fördermittel.
Nachdem das BAFA dem Antrag vorläufig stattgegeben hatte, holte der Eigenheimbesitzer verschiedene Angebote für die Baumaßnahmen ein und ließ sie von der Beratungsfirma überprüfen. Das Unternehmen winkte alle Vorschläge durch. Als der Bauherr nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten einen Teil der Kosten von der BAFA erstatten lassen wollte, zog die Behörde ihre Zusage für die Kostenübernahme jedoch wieder zurück. Der Grund: Die Umbaumaßnahmen seien – anders als die Beraterfirma behauptet hatte – gar nicht förderungsfähig gewesen, weil sie den technischen Mindestanforderungen nicht entsprechen.
Achtung: Dann ist eine Energieberatung Pflicht!
Um eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten zu können, müssen Sie in den meisten Fällen vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Das gilt bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Vorhaben in Bezug auf die Anlagentechnik (ausgenommen sind Heizungen) und bei der Errichtung, dem Umbau und der Erweiterung eines Gebäudenetzes.
6.000 EUR Schadensersatz wegen fehlerhafter Energieberatung
Vor Gericht sollte das Energieberatungsunternehmen nun für den Verlust der Förderung aufkommen. Das LG Berlin II gab der Klage des Eigenheimbesitzers statt und sprach ihm insgesamt 6.000 EUR zu. Die Firma habe nach Auffassung der Richter:innen ihre Pflicht zur fachlichen Beratung in gleich zweifacher Hinsicht verletzt:
- Sie habe die Angebote des Klägers nicht auf deren Förderungsfähigkeit geprüft und
- sie habe ganz allgemein falsche Richtwerte für ihre Analyse benutzt.
Da die inkompetente Arbeitsweise der Beklagten zum Wegfall der Förderung geführt habe, müsse sie nun für den entstandenen Schaden aufkommen.
Unternehmen haften für schlechte Energieberatung
Im Ergebnis muss die Beraterfirma die volle Fördersumme in Höhe von 6.000 EUR an ihren ehemaligen Kunden entrichten. Das Signal aus Berlin ist klar: Wird wegen einer falschen Energieberatung die Förderung gestoppt, bleibt nicht der oder die Verbraucher:in, sondern das Unternehmen auf den Kosten sitzen!
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