Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) werden im kommenden Jahr weitere Dieselfälle verhandelt. Wieder geht es um VW, wieder um den Skandalmotor EA 189. Kunden, die das Software-Update haben durchführen lassen, könnten nach diesem Urteil doch noch Anspruch auf Schadensersatz haben - auch wenn sie ihren Wagen erst nach 2015 gekauft haben.

Kläger hatten nach 2015 gebrauchte Skandaldiesel gekauft

Die Kläger hatten nach Bekanntwerden des Dieselskandals Gebrauchtwagen erworben, in denen der Skandalmotor EA 189 verbaut war. Sie haben das umstrittene Software-Update durchführen lassen und argumentieren nun, dass damit zwar die alte unzulässige Abschalteinrichtung entfernt worden ist – dass gleichzeitig aber eine neue, ebenfalls verbotene Abschalteinrichtung aufgespielt wurde – das sogenannte Thermofenster.

Der erste Kläger hatte im Mai 2016 einen gebrauchten VW Touran gekauft. Bei dem Wagen, das ist unstrittig, enthielt die Software zur Motorsteuerung eine Abschaltlogik. Diese erkannte, wenn der Wagen auf dem Prüfstand getestet wurde und reduzierte dann die Stickstoff-Emissionen.

Welche Auswirkungen hatte das Software-Update?

Nach Bekanntwerden des Dieselskandals hatte das Kraftfahrbundesamt verlangt, dass ein Software-Update durchgeführt würde. Das tat der Käufer im Oktober 2016. Er argumentiert nun, dass trotzdem die Abgase nicht ausreichend gefiltert werden – zumindest dann nicht, wenn die Außentemperatur bei unter 5 °C liegt. Deswegen fordert er von VW die Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen die Rückgabe des Fahrzeugs.

Ähnlich liegt der andere Fall, den der BGH im Februar verhandeln will. Die Klägerin besitzt seit 2017 einen gebrauchten VW Tiguan, der im Oktober 2016 das Software-Update bekommen hat. Sie argumentiert, dass nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 °C die Abgase ausreichend gefiltert werden und außerdem habe das Update negative Auswirkungen auf die Motorleistung, den Kraftstoffverbrauch und die Langlebigkeit der betroffenen Bauteile.

BGH-Grundsatzurteil zum Skandalmotor EA 189

Dass VW den geprellten Kunden grundsätzlich Schadenersatz schuldet, steht schon länger fest. Im Juli diesen Jahres hatte der BGH dann ein wegweisendes Urteil in den VW-Verfahren gefällt. Damals hatte er entschieden, dass die meisten Diesel-Kläger, die Ihren Wagen nach der VW-Pressemitteilung 2015 gekauft haben, beim Schadensersatz leer ausgehen – denn sie hätten von den Manipulationen wissen müssen. Das Urteil galt für Käufer, die:

  • Einen Wagen mit dem Motor EA 189 besitzen oder besessen haben
  • Den Wagen nach dem 22.09.2015 bei einem Händler gekauft haben
  • Bei denen die Gewährleistungsfrist (in der Regel zwei Jahre) abgelaufen war.

Nun könnte sich daran noch einmal etwas ändern – zumindest für die Kunden, die das Software-Update haben durchführen lassen. Der BGH wird die beiden Fälle am 23. Februar kommenden Jahres verhandeln.

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