In diesem Jahr gibt es neben einigen Änderungen im Reiserecht auch eine erhöhte Pendlerpauschale. Geringverdiener, die nicht von dieser erhöhten Pauschale profitieren, erhalten eine Mobilitätsprämie. Zudem entfällt der Anspruch auf Entschädigung bei einer Bahnfahrt, sofern außergewöhnliche Umstände wie eine Pandemie zum Ausfall geführt haben.

Was ändert sich bei der Pendlerpauschale?

Ab Januar dieses Jahres wird die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von bisher 0,30 EUR auf 0,35 EUR erhöht. Im Jahr 2024 soll die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 EUR erhöht werden. Die Erhöhung der Pauschale ist jedoch zeitlich bis 2026 begrenzt.

Wer somit täglich einen Arbeitsweg von 60 Kilometer auf sich nimmt, erhält für die ersten 20 Kilometer 0,30 EUR Pendlerpauschale. Für die anderen 40 Kilometer beträgt die Pendlerpauschale dann 0,35 EUR.

Warum erhalten Geringverdiener eine Mobilitätsprämie?

Von der Pendlerpauschale profitieren nur Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages liegt. Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers unter dem Grundfreibetrag, muss dieser keine Steuern zahlen und würde daher nicht von der erhöhten Pendlerpauschale profitieren.

Damit auch Geringverdiener einen finanziellen Ausgleich für einen längeren Arbeitsweg haben, erhalten diese die Mobilitätsprämie. Diese ist ebenfalls befristet bis 2026. Geringverdiener bekommen, sofern der Arbeitsweg länger als 20 Kilometer ist, ab dem 21. Kilometer 14 % der erhöhten Pendlerpauschale. Dies wären dann 0,049 EUR. Die Mobilitätsprämie wird jedoch nur berücksichtigt, wenn dies in der Steuererklärung beantragt wird. Geringverdiener unterhalb des Grundfreibetrages müssten daher eine Steuererklärung abgeben.

Anspruch auf Entschädigung bei Bahnfahrten entfällt

Eine verbraucherunfreundliche Änderung ist der Wegfall des Anspruchs auf Entschädigung bei verspäteten oder ausgefallenen Bahnfahrten bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise eine Pandemie. Reisende müssen jedoch keine Angst haben, auf ihren Kosten sitzen zu bleiben. Der Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises sowie anderweitiger Beförderung bleibt nach wie vor bestehen – die Entschädigung entfällt.

Fahrgäste, die eine Behinderung haben oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sollen ab diesem Jahr mehr Rechte bekommen. Eine Unterstützung beim Ein-, Um- und Aussteigen soll es ab diesem Jahr nicht mehr nur für Fernzüge geben, sondern auch in Regionalzügen.

Reisende erhalten einen besseren Schutz

Reisende sollen ab diesem Jahr zudem einen besseren Schutz erhalten, wenn der Reiseveranstalter oder die Airline insolvent gehen. Im Hinblick auf die Reiseveranstalter soll eine Erhöhung der Haftungssumme beschlossen werden. Bei Flugreisen wird ein Insolvenzschutz eingeführt. Sollte die Airline insolvent gehen, bleiben Reisende nun nicht mehr auf den Kosten sitzen.

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