Dieses Jahr mussten einige auf den heiß ersehnten Jahresurlaub verzichten. Das Fernweh ist dementsprechend hoch. Viele haben daher die Hoffnung, dass zumindest der Sommer-Urlaub wieder stattfinden kann. Die Risiken der Corona-Pandemie dämpfen jedoch diese Vorfreude. Daher sollten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung für das Jahr 2021 ein paar Dinge beachten.

Kann man trotz Corona für das Jahr 2021 bereits eine Reise buchen? Diese Frage stellen sich viele Menschen, insbesondere auch im Hinblick auf die derzeitigen Frühbucher-Rabatte. Jedoch ist bisher unklar, wie sich die Pandemie im Jahr 2021 weiterentwickeln wird und ob die gebuchte Reise dann überhaupt noch stattfinden kann.

Können Sie Ihren Urlaub jetzt schon buchen?

Ob Sie sich jetzt schon für die Buchung einer Reise entscheiden, hängt zum Teil jedoch auch von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Familien mit Kindern müssen bei der Planung die Schulferien beachten. Personen, die flexibler sind, können bei der Urlaubsplanung noch ein bisschen abwarten. Hier muss jedoch das Risiko in Kauf genommen werden, dass Hotels aufgrund der Corona-Krise schließen müssen und somit weniger Urlaubsangebote vorhanden sind.

Welches Risiko gibt es, wenn Sie Ihren Urlaub jetzt schon buchen?

Wer einen Urlaub bucht, der geht eine rechtliche Verpflichtung ein. Welches Risiko Sie in Kauf nehmen müssen, hängt jedoch von der Art der Reise ab. Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, dann haben Sie die Möglichkeit, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn für die Zeit Ihres Urlaubs eine Reisewarnung ausgesprochen wird.

Etwas anderes gilt, wenn zum Zeitpunkt der Buchung bereits eine Reisewarnung vorliegt. Hier gibt es jedoch noch keine Rechtsprechung, ob Sie die gesamten oder nur einen Teil der Kosten tragen müssen, oder ob Sie den Urlaub verlegen können. Ein weiterer Pluspunkt der Pauschalreise ist, dass der Veranstalter Sie auf seine Kosten bei einem Krisenfall zurück nach Deutschland bringen muss.

Hinweis: Individualreisende haben ein höheres Risiko

Haben Sie sich Ihre Reise individuell zusammengestellt, ist das Risiko größer. Sollte die von Ihnen gewählte Airline den Flug in das Risikogebiet durchführen, kommen Sie aus dem Vertrag nicht ohne Stornokosten heraus. Sie erhalten teilweise nur die Steuern sowie die angefallenen Gebühren zurück. Teilweise bieten die Airlines auch eine Umbuchung des Fluges an.

Welche Absicherungsmöglichkeiten haben Sie?

Bei der Buchung sollten Sie in jedem Fall darauf achten, ob der Reiseveranstalter die Möglichkeit einer Umbuchung oder Stornierung der Reise aufgrund der Corona-Krise anbietet. So ist sichergestellt, dass Sie Ihr Geld zurück erhalten bzw. die Reise irgendwann anders wahrnehmen können.

Eine Reiserücktrittsversicherung wird Ihnen nicht helfen. Hier werden die Stornogebühren nur übernommen, wenn Sie beispielsweise unerwartet krank werden. Bei einem Einreiseverbot wegen zu hohen Infektionszahlen greift diese Versicherung jedoch nicht.

Was passiert, wenn der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft pleite gehen?

Aufgrund der Corona-Pandemie besteht die Gefahr, dass immer mehr Reiseveranstalter und Airlines Insolvenz anmelden. Die Kundengeldabsicherung im Falle einer Insolvenz soll Sie als Kunde jedoch schadlos stellen, sprich Sie erhalten Ihr Geld zurück. Etwas anders gilt bei einer Individualreise, denn eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften gibt es nicht. Hier werden Sie Ihr Geld höchstwahrscheinlich nicht wieder sehen.