Mit dem Jahreswechsel gehen immer auch einige Regeländerungen einher – so auch zum bevorstehenden. Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt, die relevante Neuerungen für Autofahrer:innen bereithält.

Maskenpflicht im Auto: Verbandskasten aufstocken

Ab 2023 ist das Mitführen von zwei Masken im Verbandskasten Pflicht. Allerdings müssen Sie nicht extra einen neuen Verbandskasten kaufen. Es reicht vielmehr, den aktuellen Verbandskasten um zwei Masken zu erweitern. Es müssen auch keine FFP2-Masken sein: Stoff- oder OP-Masken genügen.

Frist für Führerscheintausch beachten

Bis zum 19. Januar 2033 müssen sämtliche Autofahrer:innen in Deutschland auf den neuen fälschungssicheren Führerschein im Kartenformat umsteigen. Das Geburtsjahr bzw. das Ausstellungsdatum, entscheiden darüber, ob ein Umtausch bereits nötig ist. Denn: Die Umstellung wird gestaffelt vorgenommen.

Haben Sie Ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erhalten, gibt Ihr Geburtsjahr an, wann es Zeit für den Umtausch wird. Wurden Sie zwischen 1959 und 1964 geboren, wird es Zeit, alt gegen neu einzutauschen. 

Wichtig: Bußgeld droht
Verpassen Sie die Frist, um Ihren Führerschein umzutauschen, droht Ihnen ein Bußgeld, sofern Sie mit Ihrem alten „Lappen” nach dem 19. Januar erwischt werden.

Führerscheininhaber, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 1. Januar 1999 erhalten haben, können sich vorerst bis zum 19. Januar 2026 zurücklehnen. Erst dann wird ein Umtausch relevant – und auch erst einmal nur für diejenigen, die ihren Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben.

Autoversicherung: neue Typklassen-Einstufungen 

Die Typklassen werden für Kfz-Haftpflichtversicherungen zum Jahreswechsel angepasst. Diese legen fest, ob Ihre Beiträge zur Kfz-Versicherung steigen oder sinken. Eine niedrigere Typklasse bedeutet geringere Versicherungsprämien. Dementsprechend bedeutet eine höhere Typklasse, eine Teuerung. Laut ADAC steigen für rund 8,1 Mio. Fahrzeughalter:innen die Haftpflicht-Beiträge, 4,8 Millionen können sich über Vergünstigungen freuen.  

Plug-in-Hybridfahrzeuge: staatliche Förderung läuft aus

Für den Kauf eines Plug-in-Hybridfahrzeugs sinken ab 2023 die staatlichen Zuschüsse – der Umweltbonus fällt weg. Die Förderung soll sich dem ADAC zufolge nur noch auf elektrische Fahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Förderung auf Privatpersonen zu beschränken. Ob Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen künftig von Zuschüssen profitieren, wird noch geprüft.

Verschoben: CO₂-Steuererhöhung für Benzin und Diesel

Aber noch eine entlastende Nachricht für Autofahrer:innen zum Schluss: Die jährliche, stufenweise CO₂-Steuererhöhung wird für 2023 ausgesetzt. Das hat die Bundesregierung aufgrund des Ukraine-Krieges und der damit einhergehenden Energiekrise in Deutschland beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen die Treibstoffpreise nicht noch weiter ansteigen.

Quellen: