Nach wie vor lohnt es sich als vom Abgasskandal Betroffene*r gerichtlich gegen Automobilhersteller vorzugehen. Das zeigt ein aktueller Fall des Landgerichts (LG) Deggendorf, in dem einer unserer Mandanten ca. 35.000 EUR Schadensersatz zugesprochen bekommen hat.

Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Nach dem erfolgreichen Kauf eines Audi A6 Avant 3.0 TDI im Mai 2016 folgte der Schock für unseren Mandanten in Form eines Rückrufschreibens des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Die Behörde hatte nämlich festgestellt, dass in besagtem Audi-Modell eine illegale Abschalteinrichtung enthalten ist, die die Emissionswerte des Fahrzeugs fälschte. Daraufhin war unser Mandant dazu gezwungen, seinen Wagen umrüsten zu lassen und erhob mit unserer Hilfe Klage gegen Audi.

Landgericht verurteilt Audi zu Schadensersatz

Die Richter*innen des LG Deggendorf sahen durch den Einbau der Abschalteinrichtung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung als gegeben an. Denn das Manipulieren der Emissionswerte und die damit verbundene Erschleichung der Fahrzeugzulassung seien nach Auffassung des Gerichts eine moralisch fragwürdige Gewinnerzielung. Leidtragende seien dadurch vor allem die Käufer*innen der Fahrzeuge, die durch die Täuschung zum Kauf verleitet wurden.

Hinweis: Abgasskandal geht weit über VW hinaus
Obwohl der Automobilkonzern VW im Mittelpunkt des Abgasskandals steht, müssen sich auch die Unternehmen vor Gericht verantworten, die die manipulierten Motoren in ihren Fahrzeugen verwenden. Das schließt unter anderem auch Audi mit ein.

Geschädigter Kunde erhält Schadensersatz im fünfstelligen Bereich

Aufgrund der erdrückenden Beweislast verurteilte das LG den Automobilkonzern Audi zur Zahlung von 35.111,57 EUR an unseren Mandanten gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Dennoch zeigt es, dass der Abgasskandal vor deutschen Gerichten noch lange nicht abgeschlossen ist.

Verbraucher*innen können und sollten noch immer Klage einreichen. Die Erfolgsaussichten stehen gut, da ein Großteil der Gerichte auch heute noch verbraucherfreundliche Urteile in solchen Verfahren aussprechen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei deren Durchsetzung.

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