Der Mindestlohn in Deutschland

Seit mehreren Jahren gibt es in Deutschland den Mindestlohn. Nach langen politischen Diskussionen haben sich die Parteien auf einen Mindestlohn geeinigt, der seitdem mehrere Male angepasst wurde.

Seit wann gibt es den Mindestlohn in Deutschland?

In Deutschland gibt es seit dem 01.01.2015 einen gesetzlichen Mindestlohn. Die damaligen politisch Verantwortlichen einigten sich auf einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Mindestlohn trotz Ausnahmen das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und darüber hinaus auch die Beschäftigung der Arbeitnehmer dauerhaft zu sichern.

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?

Anfangs betrug der gesetzliche Mindestlohn 8,50 EUR. Die erste Erhöhung des Mindestlohns folgte bereits im Jahr 2017 auf 8,84 EUR. Im regelmäßigen Turnus von zwei Jahren gibt eine eigens dafür zuständige Kommission Empfehlungen und Ratschläge zur Höhe des Mindestlohns in der Zukunft ab. Am 01. Oktober 2022 ist der Mindestlohn auf 12,00 EUR gestiegen.

Wie sieht der deutsche Mindestlohn im europäischen Vergleich aus?

Die Mehrheit der europäischen Mitgliedsstaaten zahlt mittlerweile einen Mindestlohn. Dabei unterscheiden sich diese in puncto Höhe sehr. Während Deutschland mit dem Mindestlohn von 12,00 EUR im oberen Mittelfeld rangiert, bekommen Arbeitnehmer in Luxemburg einen Mindestlohn von etwa 13,80 EUR pro Stunde. Im Gegensatz dazu beträgt der Mindestlohn in Polen nur ca. 4,87 EUR.

Einige Länder haben sich bis heute dagegen entschieden, einen Mindestlohn einzuführen. Dies sind die folgenden sechs Länder:

  • Österreich
  • Italien
  • Zypern
  • Finnland
  • Schweden
  • Dänemark

Wer erhält den Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist mitsamt seinen Ausnahmen im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Grundsätzlich erhält jeder Arbeitnehmer in Deutschland den Mindestlohn. Allerdings existieren einige gesetzlich geregelte Ausnahmen, die nicht von der Zahlung des Mindestlohns profitieren.

Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn

Der Mindestlohn in Höhe von 12,00 EUR seit dem 01.10.2022 kommt den deutschen Arbeitnehmern zugute. Allerdings existieren einige Ausnahmen vom Mindestlohn. Insbesondere für die folgenden Personengruppen ist eine Zahlung des Mindestlohns nicht selbstverständlich:

Gilt der Mindestlohn auch im Praktikum?

Im Normalfall müssen Arbeitgeber die Praktikanten mit dem Mindestlohn vergüten. Allerdings gelten hier Ausnahmen. Handelt es beispielsweise um ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Schule oder des Studiums, so muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet einen schnellen Check des Mindestlohnsanspruchs auf ihrer Homepage an.

Wenn Sie hingegen volljährig sind und das Praktikum mehr als drei Monate dauert, können Sie einen Mindestlohn vom Arbeitgeber verlangen. Dann kommen die Ausnahmen zum Mindestlohn nicht zum Tragen.

Tipp: Prüfen, ob Sie im Praktikum einen Anspruch auf Mindestlohn haben

Während der eine Praktikant keinen Anspruch auf einen Mindestlohn hat, können andere Praktikanten den Mindestlohn verlangen. Informieren Sie sich gründlich, ob Ihr Praktikum eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn darstellt.

Müssen Arbeitgeber den Mindestlohn in der Ausbildung zahlen?

Des Weiteren stellt die Ausbildung ein Ausnahmebereich des gesetzlichen Mindestlohns dar. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Arbeitgeber ihren Auszubildenden keinen Mindestlohn zahlen müssen. Dies ergibt sich bereits aus dem Zweck der Ausbildung.

Die Auszubildenden machen die Ausbildung, um bestimmte Fähigkeiten zu erlernen und einen relevanten Berufsabschluss zu bekommen. Das Verdienen von Geld steht hier noch nicht im Vordergrund. Somit gelten Azubis nicht als Arbeitnehmer und bekommen nur eine geringe finanzielle Unterstützung.

Wie sieht es mit Ehrenamt und Mindestlohn aus?

Eine weitere Ausnahme des gesetzlichen Mindestlohns ist das Ehrenamt. In den meisten Fällen erhalten ehrenamtlich Tätige keinen Mindestlohn. Somit fallen die Ehrenamtlichen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers. Teilweise bekommen die Personen jedoch eine Aufwandsentschädigung nach § 670 BGB.

Zudem können Ehrenamtliche auch ein Taschengeld zur Unterstützung bekommen. Ganz gleich, aus welchem Grund Sie bei Ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten Geld bekommen – dieses muss nicht der Höhe des Mindestlohns entsprechen, da die in § 22 MiLoG aufgeführten Ausnahmen explizit das Ehrenamt einbeziehen.

Gibt es Branchen ohne jeglichen Mindestlohn?

Bei den Ausnahmen im Mindestlohn stellt sich auch die Frage, ob es Branchen gibt, die grundsätzlich vom Mindestlohn ausgeschlossen sind. Bereits vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland gab es verschiedene Tarifverträge, die Lohnuntergrenzen festschrieben. Derartige Tarifverträge hatten zunächst einen Vorrang vor dem MiLoG.

Seit dem 31.12.2017 ist dies nun anders. Nachdem auch die letzte Ausnahme der Zeitungszusteller zum 01.01.2018 endete, existieren heutzutage keinerlei Branchen, die grundsätzlich vom Mindestlohn ausgeschlossen sind.

Bekommen auch Langzeitarbeitslose einen Mindestlohn?

Eine weitere Personengruppe der Mindestlohn Ausnahmen sind die Langzeitarbeitslosen. Gem. § 18 I SGB III sind Langzeitarbeitslose all diejenigen Arbeitslosen, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Falls Sie also bereits seit mindestens einem Jahr arbeitslos sind, haben Sie keinen Anspruch auf Mindestlohn. Allerdings gilt dies nur für einen begrenzten Zeitraum.

Damit will der Gesetzgeber den Langzeitarbeitslosen einen Einstieg in die Erwerbstätigkeit erleichtern, indem Arbeitgeber mehr Anreize bekommen, die freie Stelle an einen Langzeitarbeitslosen zu vergeben. Schließlich muss Ihr Arbeitgeber Ihnen dann in den ersten sechs Monaten keinen Mindestlohn zahlen. Erst anschließend erfolgt die Anpassung Ihres Gehalts.

Was gibt es für Möglichkeiten, den Mindestlohn zu umgehen?

Naturgemäß haben viele Arbeitgeber kein Interesse daran, Ihren Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. Deshalb versuchen Arbeitgeber teilweise den Mindestlohn zu umgehen. Insbesondere die Arbeitszeit ist eine der Bereiche, in welchem Arbeitgeber tricksen, um die Löhne zu reduzieren. Wenn es nur einen Monatslohn, aber keine feste Arbeitszeit gibt, rutschen die Arbeitnehmer häufig unter die Mindestlohngrenze.

Darüber hinaus versuchen einige Arbeitnehmer und Unternehmen mit sogenannten Briefkastenfirmen im Ausland, die deutsche Mindestlohngrenze zu umgehen. Hierfür eignen sich insbesondere die osteuropäischen Länder, welche einen relativ geringen Mindestlohn haben.

Kontrolle der Zahlung des Mindestlohns

Eine gesetzliche Regelung und Verpflichtung ist nur so viel wert, wie diese auch kontrolliert wird. Folglich bedarf es einer regelmäßigen und umfassenden Kontrolle, ob sich die Arbeitgeber an den Mindestlohn und die Ausnahmen halten. Andernfalls droht die Missachtung des Mindestlohngesetzes, da sich viele Arbeitnehmer schlichtweg nicht trauen, gegen den eigenen Arbeitgeber vorzugehen.

Zur Überprüfung des Mindestlohns in der Praxis in Deutschland gibt es die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Diese Einrichtung überprüft die Einhaltung des Mindestlohns und deren Ausnahmen. Allerdings sind die personellen Ressourcen der FKS begrenzt. Somit findet die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns nicht flächendeckend, sondern vielmehr stichprobenartig statt.

Was können Sie machen, wenn Ihnen der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?

Meistens sitzt der Chef am längeren Hebel, der Arbeitnehmer ist schnell verzweifelt. Allerdings haben Sie als Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht den Mindestlohn zahlt, obwohl er zu dieser Zahlung verpflichtet ist.

Zunächst sollten Sie den Arbeitgeber ansprechen und ihn auf die Missachtung der Zahlungsverpflichtung hinweisen. In wenigen Fällen irren sich die Arbeitgeber tatsächlich und denken irrgläubig, dass Sie eine der Mindestlohn Ausnahmen sind. Falls Ihr Arbeitgeber allerdings auch anschließend nicht bereit ist, den Mindestlohn zu zahlen und Ihr Gehalt anzupassen, müssen Sie aktiv werden.

Zunächst sollten Sie Ihre Arbeitszeit gründlich dokumentieren. Das Gleiche gilt für die regelmäßige Zahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber. Schließlich müssen Sie nachweisen können, dass Sie wirklich zu wenig Gehalt bekommen. Andernfalls wird es ziemlich schwer, zukünftig den gesetzlichen Mindestlohn zu bekommen.

Wie können Sie vorgehen, wenn der Arbeitgeber nicht kooperativ ist?

Wenn ein Arbeitgeber trotz sorgfältiger Dokumentation und eines Gesprächs nicht zur Anpassung des Lohns bereit ist, müssen Sie aktiv vorgehen. Falls Ihr Unternehmen über einen Betriebsrat verfügt, können Sie diesen einbeziehen. Durch einen Hinweis an den Betriebsrat kümmert sich dieser um den konkreten Fall und weist den Arbeitgeber darauf hin, dass dieser fortan den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Dies hat entscheidende Vorteile:

  • keine eigenen Anstrengungen
  • Anonymität bleibt gewahrt

Falls Ihr Unternehmen keinen Betriebsrat besitzt, können sie die Mindestlohn-Hotline oder den Zoll einbeziehen. Das Bundesministerium für Arbeit hat für derartige Fälle eine Hotline eingerichtet, bei welcher Sie anonym Ihr Problem vortragen können. Falls Sie jedoch eine umfassende Rechtsberatung wünschen, ist ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Mit diesem können Sie weitergehende Möglichkeiten erörtern.

Können Sie den Mindestlohn auch vor Gericht einklagen?

Eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht ist das letzte Mittel. Falls der Arbeitgeber nicht kooperativ ist und alle anderen Möglichkeiten scheitern, können Sie den Mindestlohn vor Gericht einklagen. Im Vorfeld einer Klage sollte jedoch eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Welche Strafen drohen bei Missachtung des gesetzlichen Mindestlohns?

Arbeitgeber sind zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet. Wenn sich Arbeitgeber nicht an das geltende Recht halten, drohen hohe Strafen. § 21 MiLoG regelt die Strafen für die Missachtung der Pflichten und Weigerung, den Mindestlohn zu zahlen. Hier werden Geldbußen bis zu 500.000 EUR fällig, sodass auch Sie als Arbeitgeber tunlichst auf die Einhaltung Ihrer Zahlungspflichten achten sollten.