Rechte beim Kauf von Unternehmen oder Privatpersonen bei eBay
Unternehmer, die Neues und Gebrauchtes anbieten, sind auf eBay ebenso zu finden wie Privatpersonen, die für nicht mehr benötigte Artikel einen Käufer suchen. Diese unterschiedlichen Anbieter bringen für Sie auf eBay Rechte als Käufer mit sich, die sich ebenfalls unterscheiden.
Was ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Hier hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, von einem Widerrufsrecht beim Online-Kauf Gebrauch zu machen, wenn Sie die Ware als Privatperson erwerben möchten. Für das Widerrufsrecht gilt eine Frist von 14 Tagen. Binnen dieser Frist können Sie vom Kauf zurücktreten. Mangelhafte Ware beim Online Shopping können Sie einfach zurückgeben. Viele Online-Händler übernehmen die Versandkosten bei Widerruf aus Kulanz.
Beim Kauf von Waren beginnt diese Frist an dem Tag zu laufen, an dem die Ware bei Ihnen eintrifft. Bei Dienstleistungen gilt der Tag des Vertragsabschlusses als Fristbeginn. § 312g Abs. 2 BGB sieht allerdings einige Ausnahmen vor, wie zum Beispiel
- individuell für den Käufer gefertigte oder ausgerichtete Waren, wie etwa zugeschnittener Stoff oder personalisierte Gegenstände
- Waren, die nach der Lieferung untrennbarer Bestandteil von anderen Gütern wurden
- verderbliche Waren wie Lebensmittel mit einer kurzen Haltbarkeit
- versiegelte Waren, die die Anforderungen an Sicherheit oder Hygiene nicht mehr erfüllen würden, wenn die Versiegelung durch den Käufer entfernt wurde
Dieses gesetzliche Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn Sie einen Artikel von Privatpersonen kaufen.
Gibt es eine Gewährleistung beim eBay-Kauf?
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Warenübergabe. Gewerbliche Verkäufer können von dieser Regelung nicht abweichen, wenn es sich um Neuware handelt. Bei gebrauchten Gegenständen dürfen Gewerbetreibende die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen. Private Verkäufer können Gewährleistungen jedoch völlig ausschließen. Dazu gilt jedoch folgendes zu beachten:
- Der Verkäufer bringt einen entsprechenden Hinweis auf der Artikelseite an. Er darf einen vorliegenden Mangel nicht verschweigen oder bewusst unrichtige Angaben machen.
- Bekommen Sie als Käufer Ware, die offensichtlich über einen Mangel verfügt, der schon längere Zeit bestanden hat, muss der Verkäufer auch dann haften, wenn er eine Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Rechte als Käufer von gebrauchten Gegenständen bei eBay
Jede gekaufte Ware muss die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Ist dies nicht der Fall, so stehen Ihnen Gewährleistungsansprüche zu. Natürlich werden bei gebrauchter Ware Eigenschaften wie “leichte Gebrauchsspuren” unterschiedlich interpretiert. Tiefe Rillen in Holz oder Kunststoff, Verfärbungen von Stoff oder fehlende Seiten im Buch fallen allerdings nicht mehr darunter.
Tipp: Verkaufsangebot abspeichern
Speichern Sie das Verkaufsangebot ab und/oder fertigen Sie einen Screenshot der Artikelbeschreibung. Stellen Sie beim Auspacken fest, dass der Artikel fehlerhaft ist oder der Beschreibung nicht entspricht, melden Sie dies sofort dem Verkäufer. Fertigen Sie Fotos an und ziehen Sie Zeugen hinzu. Lehnt der Verkäufer Gewährleistungsansprüche ab, wird für Sie so die – notfalls gerichtliche – Durchsetzung einfacher.
Welche Arten der Gewährleistung gibt es?
Weist die von Ihnen gekaufte Ware die zugesicherten Eigenschaften nicht auf, so können Sie Nacherfüllung verlangen. Hier kann der Verkäufer die Ware reparieren oder gegen eine der Artikelbeschreibung entsprechenden Ware austauschen. Voraussetzung ist, dass Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels zugestehen.
Gelingt ihm das innerhalb der Frist – und gegebenenfalls einer Nachfrist – nicht oder weist der reparierte oder ausgetauschte Artikel wieder ähnliche Fehler auf, so ist es für Sie möglich, den Kaufpreis zu mindern oder ganz vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Unter Umständen reichen die Gewährleistungsansprüche sogar noch weiter. Ist Ihnen nämlich durch die mangelhafte Ware und die Rücksendung ein Schaden entstanden, entstehen womöglich Schadensersatzansprüche, die sie gegenüber dem Verkäufer geltend machen können.
Nichterhalt der Ware
Es gibt in der Regel zwei Hauptursachen dafür, wenn die gekaufte Ware nicht bei Ihnen eintrifft: Der Verkäufer hat entgegen seiner Zusage und seiner Verpflichtung nicht geliefert oder die Ware ist beim Versand verloren gegangen. Ein gewerblicher Verkäufer muss den Artikel erneut liefern, beim Kauf von einer Privatperson haftet dieser nicht.
Wenn die Ware überhaupt nicht losgeschickt wurde, muss sie natürlich auch dann noch geliefert werden. Es empfiehlt sich zumindest bei teureren Waren eine Transportversicherung, damit Ihnen im Verlustfall eine Entschädigung zusteht.
Was passiert bei Nichtlieferung durch den Verkäufer?
Wichtig ist, dass Sie mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, wenn Sie Ihre Bestellung nicht erhalten. Kann er Ihnen nicht nachweisen, dass Ihr gekaufter Artikel bereits versandt wurde, so setzen Sie ihm eine Nachfrist für die Lieferung. Reagiert er überhaupt nicht, ist es dennoch empfehlenswert, ihm noch eine exakte Lieferfrist zu benennen. Wichtig ist, dass Sie für sich einen Nachweis schaffen, dass Sie das Fehlen angemerkt und eine Frist gesetzt haben.
Besser als eine E-Mail oder gar ein Anruf ist deshalb, einen Einschreibebrief mit Rückschein an den Verkäufer zu senden. Weigert er sich, das Einschreiben anzunehmen, dürfen Sie davon ausgehen, dass er absichtlich nicht liefert und vielleicht sogar von vornherein einen Betrug plante. Klären Sie die weiteren Schritte mit einem Anwalt ab, damit Sie an Ihre Ware oder wieder an Ihr Geld kommen.
Gebot zurückziehen auf eBay
Damit Sie von Ihrem Gebot zurücktreten können, muss ein gesetzlich bestimmter Anfechtungsgrund vorliegen. Dass Sie sich es anders überlegt haben, einen billigeren Artikel gefunden haben oder ein anderes Produkt möchten, ist kein Rücktrittsgrund.
Berechtigte Gründe für den Rücktritt vom Gebot sind:
- Arglistige Täuschung durch den Verkäufer
- Inhaltsirrtum, beispielsweise, weil die Artikelbeschreibung schwer verständlich war
- Erklärungsirrtum – Sie haben sich offensichtlich vertippt
- Eigenschaftsirrtum, wenn Ihnen etwa nicht bewusst war, dass es sich nur um eine Nachahmung und nicht ein Original eines Kunstwerkes handelt
Damit die Rücknahme des Gebotes rechtlich sicher ist, sollten Sie dem Verkäufer den Grund hierfür nennen. Eine zusätzliche Anfechtungserklärung trägt ebenfalls zur Rechtssicherheit der Rücknahme des Gebotes bei.