Besonderheiten beim Vertragsabschluss

Bereits im Vorfeld können Sie einiges tun, damit Sie langfristig mit Ihrer Entscheidung für das Studio zufrieden sind. Vor- und Nachteile wollen gründlich abgewogen werden und an mögliche Veränderungen im privaten Bereich ist auch langfristig zu denken.

Welche Besonderheiten gelten beim Vertragsabschluss auf der Straße?

Der Infostand vor dem Einkaufszentrum oder in der Sportanlage ist eine bei Fitnessketten beliebte Möglichkeit, neue Kunden zu generieren. Oft sind diese Werbeaktionen mit Gewinnen wie Gratisstunden oder anderen Preisvorteilen verbunden.

Schnell wird dann zum Stift gegriffen, der Vertrag sofort an Ort und Stelle unterschrieben. Bereuen Sie Ihre Entscheidung rasch, haben Sie Glück, wenn der Vertrag außerhalb des Studios zustande kam. Hier gilt das Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.  Diese Frist beträgt 14 Tage.

Wie sind im Gegensatz dazu die Regeln bei Vertragsunterschrift im Fitnessstudio?

Hier gilt das Widerrufsrecht leider nicht. Dafür haben Sie jede Menge Zeit, sich alles Kleingedruckte gründlich durchzulesen und es gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Ist der Vertrag für das Fitnessstudio erst einmal unterschrieben, können Sie nicht ohne Weiteres wieder aussteigen. Viele für Kunden vermeintlich wichtige Gründe sind nämlich vor den Augen des Gesetzes keine. Sich rechtzeitig vorher informieren ist deshalb sinnvoll.

Kündigungsfrist des Fitnessstudiovertrags

Den Weg aus dem Vertrag gibt es immer, allerdings nicht unbedingt von heute auf morgen, vor Ende der Laufzeit und zu Ihrem Vorteil.

Tipp: Schriftliche Kündigung

Kündigen Sie immer schriftlich. Der einfachste Weg ist es, die Kündigung im Fitnesscenter persönlich abzugeben und sich die Übergabe sowie das Vertragsende bestätigen zu lassen. Möchten Sie die Kündigung lieber per Post oder E-Mail schicken, so wählen Sie das Einschreiben oder die Bestätigung der abgerufenen Mail.

Wann endet der Vertrag üblicherweise?

Verträge für das Fitnessstudio werden in der Regel für einen festen Zeitraum abgeschlossen – meistens für zwei Jahre. Hier beträgt üblicherweise die Kündigungsfrist drei Monate zum Vertragsende. Oft enthalten diese Verträge die Klausel, dass sie sich automatisch verlängern, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Dies ist häufig auch der Fall, wenn die einen Mobilfunkvertrag kündigen wollen. Haben Sie darauf also immer einen Blick und lesen die Verträge aufmerksam durch.

Das ist im Prinzip rechtlich zulässig, wenn der Verlängerungszeitraum nicht länger als zwölf Monate ist. Selbst wenn Sie eine vorzeitige Kündigung in Angriff nehmen wollen, sollten Sie doch rein vorsorglich den Vertrag gleichlaufend zum normalen Vertragsende kündigen. So stellen Sie sicher, dass zumindest dieser Zeitpunkt rechtlich einwandfrei geklärt ist.

Unzulässige Kündigungsgründe

Nicht mehr trainieren zu wollen, ein billigeres Studio oder eine passendere Sportart gefunden zu haben sind keine Gründe, um vorzeitig aus einem mit dem Fitnessstudio geschlossenen Vertrag auszusteigen. Wann eine vorzeitige oder gar fristlose Kündigung möglich ist, hat der Gesetzgeber, veranlasst durch zahlreiche Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Fitnessstudio, in vielen einschlägigen Gerichtsurteilen genau definiert.

Wenn eine dieser Festlegungen auf Sie zutrifft, kann jedoch die ganz individuelle Situation dennoch zu einem anderen Ergebnis führen. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall, Ablehnungen durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Keine zwingenden Gründe sind beispielsweise

  • Berufliche Mehrarbeit
  • Kürzere Erkrankungen
  • Eine normal verlaufende Schwangerschaft
  • Inhaberwechsel im Studio
  • Kurswegfall
  • Betriebsferien des Studios

Ihr begründeter Kündigungswunsch kann so individuell sein wie die Ablehnungsgründe auch. Fühlen Sie sich zu Unrecht mit Ihrem Anliegen zurückgewiesen, so bestehen Sie auf einer schriftlichen Formulierung. Danach haben Sie die Möglichkeit, Ihren Einzelfall durch einen Rechtsanwalt daraufhin überprüfen zu lassen, ob eine gerichtliche Klage erfolgreich sein kann.

Zulässige Kündigungsgründe

Krankheiten, Veränderungen im persönlichen und beruflichen Bereich, aber auch die Änderung der Bedingungen, die durch das Fitnessstudio bei Vertragsabschluss gegeben waren, können berechtigter Grund für einen frühzeitigen Ausstieg aus dem Fitnessstudiovertrag sein. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, sollten Sie aber auch die weiteren Gründe kennen.

Kann der Vertrag aufgrund von Krankheit vorzeitig beendet werden?

Das gebrochene Bein macht es vielleicht in der Tat unmöglich, sich im Fitnessstudio zu betätigen. Ein Grund für eine sofortige Kündigung ist es jedoch nicht. Hier kommt eine Aussetzung des Vertrages für eine bestimmte Zeit als Alternative in Betracht. Zugrunde liegen muss bei einem Ausstieg aus dem Vertrag mit dem Fitnessstudio immer eine Krankheit, die die Nutzung bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit unmöglich macht.

Zudem darf diese Erkrankung bei Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt gewesen sein. Damit Ihre Kündigung vom Fitnessstudio anerkannt wird, ist ein ärztliches Attest notwendig. Eine entsprechende Bescheinigung muss das Fitnessstudio akzeptieren.

Tipp: Nennung der Krankheit

Eine Pflicht, diese Erkrankung genau zu benennen, gibt es nicht. Dem Studiobetreiber muss weder die Art der Erkrankungen mitgeteilt werden, noch darf er Sie zu einem anderen Arzt schicken, um das Attest zu widerlegen oder etwas über Ihre Krankheit zu erfahren.

Sind berufliche Gründen für eine Kündigung ausreichend?

Auch hier gilt: Der berufliche Grund, warum der Vertrag mit dem Fitnessstudio vorzeitig gekündigt wird, darf bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt gewesen sein. Wenn also Ihre Firma wegen Insolvenz oder Betriebsaufgabe schließt, Sie in andere Stadt ziehen müssen, so darf dies nicht bereits beim Abschluss des Vertrages mit dem Fitnessstudio in allen Zeitungen gestanden haben. Nur, wenn für Sie selbst dieses Ereignis nicht absehbar war, stehen Ihre Chancen gut.

Ist Ihr Fitnessstudio aber Teil einer Kette, so kann es darauf bestehen, dass Sie am neuen Wohnort ein anderes Studio besuchen. Werden Sie dagegen als Soldat zu einem längeren Auslandsaufenthalt verpflichtet, kann dies ein Grund sein, zum Abreisetermin zu kündigen. Auch wenn Sie dauerhaft einen Job ausüben werden, bei dem der Besuch des Studios aufgrund Ihrer Arbeitszeiten und den dort herrschenden Öffnungszeiten nicht mehr möglich ist, bestehen Erfolgsaussichten.

Kündigung aufgrund von Änderungen im Fitnessstudio

Nicht immer liegt es am Kunden, wenn das Fitnesstraining nicht mehr fortgesetzt werden kann oder mag. Mitunter ist die Ursache beim Studiobetreiber zu finden und Anlass genug, eine frühzeitige Kündigung auszusprechen.

Was ist, wenn Sie ein gestörtes Vertrauensverhältnis zu Ihrem Vertragspartner haben?

Trotz aller Verbote gibt es sie, die Studios, wo sich nicht an rechtliche Vorgaben gehalten wird. Zwar mögen Kameras in den Umkleiden potenzielle Diebe abschrecken, zulässig sind sie dennoch nicht, wenn dies nicht bereits im Vertrag so kommuniziert wurde. Auch abfällige Bemerkungen der Mitarbeiter über Sie – oder andere Kunden – können ein Kündigungsgrund sein. Gut ist es jedoch, wenn Sie für solche Fälle Zeugen zur Hand haben, damit nicht am Ende Aussage gegen Aussage steht.

Wie gehen Sie bei unzulänglicher Hygiene und Sicherheit vor?

Verschlechtern sich die Hygieneverhältnisse nachweisbar, nachdem Sie schon einige Zeit im Studio trainiert hatten, kann dies eine vorzeitige Kündigung ermöglichen. Auch wenn Geräte nicht oder nicht mehr ausreichend gewartet sind und bereits Verletzungen bei den Benutzern vorgekommen sind, gilt dies als berechtigter Anlass für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag. Bei diesen Punkten kommt es allerdings sehr darauf an, dass sie auch vor Gericht bewiesen werden können.

Alternative zur Kündigung: Verhandlung mit dem Studio

Mit allen Mitteln eine frühzeitige oder sofortige Kündigung durchsetzen zu wollen, ist nicht unbedingt immer eine gute Entscheidung. Manche Gründe für solche Kündigungen sind Wackelkandidaten. Sie können Erfolg haben, müssen aber nicht. In solchen Fällen kann eine Verhandlung mit dem Studio durchaus ein besserer Weg sein.

Was ist, wenn Sie sich den monatlichen Beitrag nicht mehr leisten können?

Eine zusätzliche Einnahmequelle ist weggefallen oder Sie haben den Job verloren: So bedauerlich und einschränkend das für Sie ist, ein echter Kündigungsgrund für Ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio besteht hier nicht. Nicht einmal dann, wenn Sie nur noch von Arbeitslosengeld leben müssen.

Da aber kein Studio gerne auf Kosten sitzen bleibt, die durch eine Eintreibung der Gebühren entstehen würden, gelingt es in vielen Fällen, einen Kompromiss zu finden. Ein reduzierter Beitrag mit Einschränkung in den Trainingsmöglichkeiten, ein Aussetzen für einen längeren Zeitraum oder doch die kulanzweise Aufhebung des Vertrages sind hier durchaus drin.

Der Wegfall einzelner Geräte stört Sie – was ist zu tun?

Steht Ihr Lieblingsgerät plötzlich nicht mehr im Trainingsraum, so ist dies nicht von vornherein ein Kündigungsgrund. Anders wäre es, wenn Sie aufgrund von Rückenleiden und mit ärztlicher Empfehlung ganz bestimmte Übungen machen müssen, die Ihnen durch das Fehlen dieses oder dieser Geräte nicht mehr möglich ist.

Miteinander reden ist hier der erste Schritt, das Studio schriftlich aufzufordern, diese Geräte wieder anzuschaffen, der zweite. Erst wenn diese beiden Möglichkeiten nicht zum Erfolg geführt haben, hat die Kündigung Aussicht auf Erfolg.