Immer mehr Menschen wollen ihren Weihnachtsbaum selber aussuchen und schlagen, statt auf die Fertigware von Super- und Baumärkten zurückzugreifen. Doch was zunächst romantisch klingt, kann juristisch schnell nach hinten losgehen: Wer ohne Erlaubnis zur Säge greift, missachtet schnell das eine oder andere Gesetz. Damit die Festtage nicht durch einen teuren Bußgeldbescheid oder eine Strafanzeige getrübt wird, verraten wir Ihnen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie beim Weihnachtsbaumfällen unbedingt kennen müssen.

So können Sie Ihren Weihnachtsbaum legal selber schlagen

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass jeder Baum im Wald einen klar definierten Eigentümer hat – sei es der Staat in Form von Bundes- oder Landesforsten, die Kommune oder eine private Person. Die unbefugte Entnahme von Bäumen ist daher grundsätzlich verboten. Nur ausnahmsweise und unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist das Selberschlagen legal.

Am sichersten ist das Fällen bei offiziellen Verkaufsstellen, Plantagen und Tannenhöfen, die das „Selbstschlagen“ explizit als Event anbieten. In solchen Fällen erwerben Sie das rechtmäßige Eigentum am Baum und bewegen sich damit auf legalem Boden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Genehmigung durch das zuständige Forstamt einzuholen, da in einigen Regionen die lokalen Forstämter bestimmte Flächen ausweisen, auf denen unter Aufsicht oder nach vorheriger Absprache Bäume entnommen werden dürfen. Schließlich dürfen Sie auch auf dem eigenen Privatgrundstück Bäume fällen, müssen sich dabei jedoch stets an die örtliche Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde halten. Auf fremden Privatgrundstücken benötigen Sie zudem zusätzlich die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des jeweiligen Eigentümers.

Wann drohen Bußgelder und Strafen beim Weihnachtsbaumfällen?

Wer sich dafür entscheidet, einfach in den nächstgelegenen Wald zu fahren und sich dort eigenmächtig eine Tanne auszusuchen, begeht rechtlich gesehen eine Straftat oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit. In Betracht kommen gleich mehrere mögliche Gesetzesverstöße:

Letzteres wird mit einem Bußgeld geahndet, das je nach Bundesland und konkreter Handlung stark variiert: Während ein einzelner kleiner Baum in manchen Regionen mit 50 € bis 100 € geahndet wird, können die Sätze bei der Entnahme mehrerer Bäume oder in geschützten Gebieten auf über 5.000 € oder sogar mehr ansteigen. Besonders teuer wird es, wenn Sie den Baum in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet schlagen, da hier die ökologischen Schäden schwerer wiegen und Bußgelder im fünfstelligen Bereich nach sich ziehen können.

Weihnachtsbaum selber schlagen: Wichtige Tipps für die Praxis

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, können Sie einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen:

  • Quittung aufbewahren: Wenn Sie Ihren Baum legal auf einer Plantage geschlagen haben, lassen Sie sich unbedingt eine Quittung geben. Sollten Sie auf dem Heimweg von der Polizei kontrolliert werden, dient die als Nachweis, dass der Baum nicht illegal entwendet wurde.
  • Werkzeug-Check: Auf vielen Plantagen sind nur Handsägen erlaubt. Der Einsatz einer Motorsäge erfordert oft einen speziellen Sachkundenachweis (Motorsägenschein) und ist aus Lärm- und Sicherheitsgründen häufig untersagt.
  • Transport sichern: Denken Sie an die Ladungssicherung nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein schlecht gesicherter Baum auf dem Dach oder im Kofferraum kostet nicht nur ein Verwarn- bzw. Bußgeld, sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Der Griff zur Säge im öffentlichen Wald ist strikt tabu. Nutzen Sie die zahlreichen legalen Angebote von Forstämtern und zertifizierten Weihnachtsbaum-Händlern, um die regionale Forstwirtschaft zu unterstützen und das Weihnachtsfest ohne juristisches Nachspiel genießen zu können.