Im Urteil vom 23.11.2020 (AZ: 8 U 43/20) hat das OLG Hamm entschieden, dass die Audi AG einen Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs mit einer 3,0 Liter Maschine und einem Motor der Baureihe EA897 sittenwidrig geschädigt hat.

Worum geht es in dem Urteil?

Der Kläger erwarb im November 2018 ein Gebrauchtfahrzeug. Dieses Fahrzeug war vom Abgasskandal betroffen. Das Fahrzeug verfügte über einen Audi-Motor der Reihe EA 897 und war mit einer Technologie zur Reduktion des Stickoxidausstoßes, der Aufheizstrategie, versehen.

Das OLG Hamm sah in dem Inverkehrbringen eines Fahrzeuges, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtigung versehen ist, ein sittenwidriges Verhalten im Sinne des § 826 BGB. Die Sittenwidrigkeit würde zudem nicht dadurch entfallen, dass der Hersteller des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Erwerbs sowohl Vertragshändler als auch das Kraftfahrt-Bundesamt über eine Abschalteinrichtung informiert hat, ohne sich hierbei an die Öffentlichkeit zu wenden.

Gegenüber dem Fahrzeughändler besteht im vorliegenden Fall ein Recht zum Rücktritt nach dem Sachmängelgewährleistungsrecht. Der Händler hatte das Fahrzeug pflichtwidrig als mangelfrei verkauft.

KBA sieht in der Aufheizstrategie eine unzulässige Abschalteinrichtung

Das Kraftfahrtbundesamt stellte fest, dass das Fahrzeug über eine Aufheizstrategie verfügte. Es gab eine entsprechende Rückrufaktion, welche durch die Audi-AG auch befolgt wurde. Der Einwand des Fahrzeugherstellers, die Abgassteuerung im Fahrzeug sei zulässig, sah das Gericht daher als unbeachtlich an. Im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 17.12.2020 (AZ: C 693-18) dürften die Argumente der Audi AG im Hinblick auf die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung ohnehin hinfällig sein.

Auf welche Fälle kann das Urteil übertragen werden?

Die Aufheizstrategie ist laut Rückrufbescheiden des KBA in verschiedenen 3,0 Liter-Dieselmodellen der Marke Audi Euro 6 verbaut. Dieses Urteil reiht sich zudem in die Liste der erfolgreichen Verfahren rund um den Motortyp EA 897 ein.

Das Landgericht Marburg verurteile die Audi AG 19.000 EUR an den Käufer eines Audi A6 zu zahlen. Dieser war ebenfalls mit einem Motor der Reihe EA 897 versehen. Anders als in dem Verfahren vor dem OLG Hamm war in diesem Fahrzeug die Abschalteinrichtung “Thermofenster” sowie die Aufheizstrategie verbaut (Az. 2 O 36/20). Das Urteil des OLG Hamm ist jedoch das erste oberlandesgerichtliche Urteil, was wegen einer sittenwidrigen Schädigung verurteilt hat und somit die Rechtsprechung des BGH zum EA 189 auf den Motortyp EA 897 übertragen hat.

Zusätzlich spielt in diesem Urteil auch das Verhalten der Autohändler eine entscheidende Rolle. Nach Auffassung des Gerichts handelte nämlich auch der Vertragshändler arglistig. Dieser habe das Fahrzeug als mangelfrei übergeben, ohne vorher zu überprüfen, ob dieses ebenfalls vom Rückruf betroffen ist.

Verbraucher mit einem Fahrzeug welches mit einem Motor der Reihe EA 897 versehen ist, können gemäß diesem Urteil sowohl den Autohersteller als auch den Autohändler zur Verantwortung ziehen. Klagen im Zusammenhang mit dem Motor der Reihen EA 897 und einer Rückrufaktion durch das KBA haben aktuell die besten Chancen. Anlass für die Annahme, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, ist in diesem Fall auch lediglich das Softwareupdate-Anschreiben.