Um konsequenter gegen Verkehrssünder vorzugehen, will der Bundesrat einen neuen Bußgeldkatalog verabschieden. Teuer wird es ab November dann vor allem für Falschparker*innen und Raser*innen. Sie zahlen bei Verstößen bald das Doppelte.

Bundesrat beschließt neuen Bußgeldkatalog

Nach monatelangem Hin und Her zwischen Bundesrat und Verkehrsministerium, soll nun die finale Änderung des Bußgeldkatalogs beschlossen werden. Während sich bei den Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen nichts ändert, müssen Raser*innen und Falschparker*innen schon bald tiefer ins Portemonnaie greifen.

Bußgelder fast doppelt so hoch

Die wohl größte Änderung am Bußgeldkatalog, dürfte die Höhe der Buß- und Verwarngelder darstellen. Denn sowohl innerorts als auch außerorts zahlen Temposünder*innen jetzt das Doppelte. Waren bisher bei einer Tempoüberschreitung von 16-20 km/h innerorts 35 EUR fällig, so müssen Autofahrer*innen künftig 70 EUR hinblättern.

Besonders interessant und einschneidend wird es bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h. Ab November soll das 400 EUR statt bisher 200 EUR kosten.

Änderungen der Bußgelder innerorts (Ausschnitt):

Falschparken wird teurer

Nicht ganz so teuer, aber immer noch spürbar, werden die neuen Bußgelder für das Falschparken. Wer sein Fahrzeug im Halteverbot abstellt, muss künftig mit 25 EUR rechnen. Bisher wurden 15 EUR fällig. Dauert die Beeinträchtigung durch das Parken länger als eine Stunde, schlagen 50 EUR zu Buche.

Neben einem Bußgeld von 100 EUR droht Falschparker*innen ein Punkt in Flensburg, wenn sie die Zufahrten für Rettungsfahrzeuge versperren. Ebenfalls einen Punkt gibt es für das Behindern von Rad- und Gehwegen ab einer Stunde. Neu ist hingegen ein Verwarngeld für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge. Das soll künftig 55 EUR kosten.

Verschärfte Regeln zur Rettungsgasse

Das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse wird härter sanktioniert. Bereits jetzt kassieren rücksichtslose Autofahrer*innen dafür 200 EUR Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. In Zukunft droht auch ein einmonatiges Fahrverbot. Ähnliches gilt auch für Fahrer*innen, die Rettungsgassen nutzen. Sie müssen sich auf 240 EUR Bußgeld, zwei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg einstellen.