Das neue Jahr bringt wieder viele neue Regelungen mit sich. Auch das Verkehrsrecht bleibt nicht von Änderungen verschont. Egal ob Umweltschutzmaßnahmen, neue Bußgelder oder härtere Strafen für Schaulustige an Unfallorten: Wir stellen die wichtigsten von ihnen dar.

Die Bundesregierung will 2021 mehr für den Klimaschutz tun. So trat direkt am ersten Januar das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz in Kraft, wodurch der Emissionshandel für Kraftstoffe in Deutschland anläuft. Der Emissionshandel funktioniert folgendermaßen: Für die Menge an Emissionen (gemessen in CO2-Tonnen), die die Marktteilnehmer ausstoßen dürfen, wird ein Oberwert festgelegt. Wenn Unternehmen dann mit Benzin, Diesel und Co. handeln wollen, müssen sie vorher Lizenzen kaufen, die sie dazu ermächtigen, einen bestimmten Teil dieser festgesetzten CO2-Menge zu verbrauchen.

Höhere Steuern und Kraftstoffpreise

Dieser Handel hat natürlich auch Auswirkungen auf die Verbraucher. Um den Verlust durch den Kauf der Lizenzen auszugleichen, erhöhen Händler den Preis für Kraftstoffe, wodurch Verbraucher mehr zahlen. Es ist damit zu rechnen, dass Benzin um sieben Cent pro Liter und Diesel um acht Cent pro Liter teurer wird. Das Ziel des Emissionshandels ist klar: Verbraucher und Unternehmen sollen finanziell zu einem umweltschonenden Verhalten angeregt werden.

Neben den Spritpreisen erhöht sich zum neuen Jahr auch die KfZ-Steuer für Autos, die viel Sprit verbrauchen. Betroffen sind allerdings nur Wagen, die 2021 erstzugelassen werden. Vor allem Käufer*innen von SUVs und Sportwagen müssen demnach draufzahlen. Freuen dürfen sich dagegen Halter*innen von reinen Elektrofahrzeugen: Ihre Steuerbefreiung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Einigung für StVO-Novelle auf 2021 verschoben

Der im April diesen Jahres in Kraft getretene neue Bußgeldkatalog, der vor allem Raser härter bestrafen sollte, ist wegen eines Formfehlers nichtig. Ohnehin waren viele Neuerungen zwischen Bundesverkehrsministerium und Bundesrat, die sich für eine Änderung der StVO einigen müssen, umstritten. Nun wurde im November auch der zweite Kompromissvorschlag im Bundesrat abgelehnt, sodass dieses Jahr nicht mehr mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Beide Seiten wollen und müssen sich allerdings spätestens bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 geeinigt haben.

Hinweis: Bußgeldbescheide überprüfen lassen!

Das Wirrwarr um die StVO-Novelle hat dazu geführt, dass viele Bußgeldbescheide rechtlich angreifbar sind. Lassen Sie deswegen besonders Fahrverbote derzeit unbedingt anwaltlich überprüfen!

Härtere Strafen für Gaffer

Das Gaffen, also das Betrachten, Filmen oder Fotografieren von Unfällen, hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Als Reaktion darauf hat der Bundestag eine Erweiterung des Strafgesetzbuches beschlossen, die am ersten Januar 2021 in Kraft trat.

Bisher haben sich Schaulustige wegen Unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht, wenn sie Unfallopfern nicht geholfen haben, obwohl eine Hilfeleistung zumutbar war. Auch das Behindern der Einsatzkräfte am Unfallort, das mit dem Gaffen einhergeht, wurde hierunter erfasst. In Zukunft soll zusätzlich dazu auch das Filmen und Fotografieren von Unfallopfern und -fahrzeugen unter Strafe stehen. Gaffer müssen sich dann auf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf eine Geldstrafe einstellen.