Beim Thema Romantik denken wohl die wenigsten an die Arbeit. Dennoch ist der Arbeitsplatz eine echte Singlebörse. Umfragen zufolge hat bereits fast jede:r vierte schon einmal das persönliche Liebesglück am Arbeitsplatz gefunden – Schwärmereien für eine Kollegin oder einen Kollegen dürfte es in jedem Unternehmen geben. Die Romantik zerplatzt oft jedoch schnell, sobald der Chef von der Liebesbeziehung erfährt. Gilt für Verliebte also eine Geheimhaltungsstufe? Hannes Jürgens, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, weiß mehr.

Wenn es zwischen Angestellten knistert: Darf sich der Arbeitgeber einmischen?

Partnerschaft und Liebe sind definitiv zu privat, als dass das den Chef etwas anginge. Auch wenn die Unternehmensleitung meint, Beziehungen unter Angestellten mithilfe entsprechender Klauseln im Arbeitsvertrag verhindern zu können – der Zahn kann ihnen getrost gezogen werden. In Deutschland ist ein Liebesverbot nicht zulässig. Das gilt im Übrigen auch, wenn Arbeitnehmer:innen in Deutschland für ein ausländisches Unternehmen arbeiten. In den USA beispielsweise kann aufflammenden Liebesbeziehungen per Vertragsklausel der Gar ausgemacht werden. Sind die Angestellten für ein amerikanisches Unternehmen aber in Deutschland tätig, muss die Chefetage Beziehungen unter Kollegen und Kolleginnen in der Regel tolerieren.

Und trotzdem machen Angestellte oft einen Hehl draus, warum?

Sicherlich der Tuscheleien Dritter wegen. Immerhin sorgt eine Beziehung unter Kolleginnen und Kollegen für reichlich Gesprächsstoff und peppt den oft faden Arbeitsalltag richtig auf. Nicht zu unterschätzen sind zudem Neid, Missgunst und Eifersucht vonseiten anderer Angestellten. Ein diskreter Umgang ist da je nach Arbeitsumfeld mitunter empfehlenswert. Vor allem, weil Verliebte keinerlei Pflichten gegenüber anderen haben, eine Beziehung öffentlich zu machen – weder gegenüber der Personalabteilung noch der Geschäftsführung.

Geheimhaltung erlaubt!
Schwärmereien und Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind legitim und müssen nicht öffentlich breitgetreten werden.

Ganz unproblematisch sind Beziehungen am Arbeitsplatz aber auch nicht, oder? Wann wird’s kritisch?

Tatsächlich können Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz rechtlich kritisch werden: Wenn die Liebschaft sich beispielsweise auf die Arbeitsleistung auswirkt oder ein bzw. eine Arbeitnehmer:in ungerechtfertigt bevorzugt wird, weil er oder sie in einer Beziehung mit einem Vorgesetzten bzw. einer Vorgesetzten ist.

Zurückhaltung ist oberstes Gebot. Auch wenn sich der Drang bemerkbar macht, dem oder der Angehimmelten die eigene Zuneigung einmal mehr zu beweisen: Private SMS, E-Mails oder andere Nachrichten sollten tabu sein.

Welche Konsequenzen drohen den Verliebten?

Lässt die Leistung eine:r Arbeitnehmer:in aufgrund einer Beziehung zu einem bzw. einer anderen Angestellten nach, dürfen Arbeitgeber einschreiten. Das hat aber weniger etwas mit der Beziehung an sich zu tun, denn mit der Arbeitsleistung. Der Grund: Verschlechtert sich die Leistung, sind Abmahnungen als auch eine verhaltensbedingte Kündigung legitim – vorausgesetzt der oder die Abgemahnte ändert sein bzw. ihr Verhalten nicht.

Bei einer Beziehung unter Kolleginnen und Kollegen auf unterschiedlichen Hierarchieebenen ist Feingefühl gefragt. So darf der oder die höherrangige Partner:in das berufliche Abhängigkeitsverhältnis nicht ausnutzen, um seine oder ihre bessere Hälfte zu bevorteilen. Der Arbeitgeber muss dabei unter Umständen seine Fürsorgepflicht erfüllen und im Zweifelsfall einschreiten. Bei einem Arbeitsumfeld, das von Neid und Missgunst geprägt ist, kann es hier naturgemäß deutlich schneller problematisch werden.

Hand aufs Herz: Hast du am Arbeitsplatz schonmal für jemanden geschwärmt?

Auf meiner beruflichen Laufbahn bin ich vielen tollen Menschen begegnet. Über Bewunderung ging es dabei aber nicht hinaus. Wirklich angetan hat es mir nie jemand.

Ihr Beistand bei unrechtmäßiger Abmahnung

Unser Kanzlei-Team schützt Sie vor unrechtmäßiger Abmahnung und wahrt Ihre Interessen gegenüber Ihres Arbeitgebers.

Kostenlose Ersteinschätzung
Anwälte