Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) ist in der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Egal, ob Texterstellung oder Datenanalyse – KI-Tools versprechen Effizienz und Entlastung. Doch mit zunehmender Nutzung stellt sich unweigerlich auch die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn die KI Fehler macht. Die Antwort finden Sie in diesem Beitrag. 

KI am Arbeitsplatz: Nicht immer sind Arbeitnehmer in der Verantwortung

Ein Blick ins deutsche Arbeitsrecht zeigt: KI ist kein eigenständiges Rechtssubjekt. Auch wenn die Anwendungen menschliches Denken imitieren und bestimmte Aufgaben eigenständig bearbeiten können, sind und bleiben sie lediglich ein technisches Hilfsmittel, vergleichbar mit einem Taschenrechner oder einem Textverarbeitungsprogramm. Aus diesem Grund muss und kann eine KI selbst nicht für ihre Fehler gerade stehen.

Für das Endprodukt und dessen Korrektheit ist also immer ein Mensch verantwortlich. Im Betrieb ist das entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber. Hierbei ist entscheidend, ob Beschäftigte die Tools eigenständig oder auf Geheiß ihres Chefs nutzen: Greifen Sie in Eigeninitiative auf KI zurück, werden etwaige Fehler auch Ihnen zugerechnet. Verlangt dagegen Ihr Vorgesetzter von Ihnen, mit KI zu arbeiten, dann muss er für unrichtige Ergebnisse geradestehen.

Allerdings unterliegen Arbeitnehmer einer Sorgfalts- und Prüfpflicht, sofern der Arbeitgeber die Anweisung gibt, KI-Inhalte noch einmal zu kontrollieren. Selbst wenn Ihr Vorgesetzter die Nutzung von KI-Tools also explizit erlaubt oder sogar anordnet, müssen Sie die generierten Ergebnisse kritisch hinterfragen und auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei eigenverantwortlicher KI-Nutzung

Verstöße, die durch eine unkontrollierte oder fehlerhafte Nutzung von KI entstehen, können für Sie als Arbeitnehmer ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besondere Fallstricke für Mitarbeitende sind unter anderem:

  • die Verletzung ihrer Sorgfalts- und Prüfpflicht,
  • die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen oder
  • Urheberrechtsverstöße.

Diese Pflichtverletzungen stellen einen Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten dar und können eine Abmahnung oder sogar Kündigung nach sich ziehen. 

Um sich und das Unternehmen zu schützen, sollten Arbeitgeber deshalb klare Leitlinien für den Umgang mit KI erlassen. Für Arbeitnehmer gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel prüfen als zu wenig. So vermeiden Sie unnötige Fehler und Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber.