Weihnachtslichter und -kerzen sorgen für die richtige Stimmung am Heiligen Abend und in der Vorweihnachtszeit. Doch bergen sie gleichzeitig eine oft unterschätzte Gefahr: Binnen weniger Sekunden kann aus der schönen Beleuchtung ein Wohnungsbrand werden. Schnell stellt sich da die Frage nach den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Wir beleuchten das Thema aus versicherungs-, miet- und strafrechtlicher Sicht.

Versicherung zahlt nicht immer beim Kerzenbrand

Grundsätzlich sind Brandschäden durch

  • die Hausratversicherung (für Möbel, Geschenke, Kleidung) und
  • die Wohngebäudeversicherung (für Schäden am Haus selbst) abgedeckt.

Allerdings liegt die Kostenübernahme selten bei 100 %. Stattdessen müssen Sie einen Teil des Schadens selbst tragen. Wie hoch der ist, bestimmt sich häufig nach Ihrem Verschulden: Während bei leichter und „normaler“ Fahrlässigkeit Ihre Versicherung die Hauptlast trägt, zahlt sie bei grober Fahrlässigkeit nur einen kleinen Teil. Aus diesem Grund kommt es häufig zum Streit darüber, welches Verhalten als grob fahrlässig einzustufen ist und welches nicht.

Entscheidend ist, ob Sie die erforderliche Sorgfalt in einem besonders schweren Maße verletzt haben. Das ist immer im Einzelfall zu beurteilen. Als Faustregel hat sich in der Rechtsprechung aber durchgesetzt: Wer den Raum verlässt und die Beleuchtung am Baum unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. Das gilt sowohl bei Wachskerzen als auch bei elektronischen Lichterketten.

Billige Weihnachtslichter von Temu und Co. sollten Sie zudem immer auf leicht erkennbare, technische Fehler wie ein defektes Lämpchen oder eine kaputte Isolierung überprüfen. Zwar stellt die ordnungsgemäße Verwendung günstiger Waren aus China allein noch keine grobe Fahrlässigkeit dar. Sobald Sie aber offensichtlich mangelhafte Produkte benutzen, um Ihren Baum und Ihr Heim zu beleuchten, steigt auch Ihr Risiko, auf den Kosten eines potenziellen Brandes sitzen zu bleiben. 

Hinweis: Fahrlässigkeit spielt in neuen Verträgen kaum noch eine Rolle!
Moderne Versicherungstarife verzichten oft auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ – ein Blick in die Versicherungspolice ist hier Gold wert.

Mietrecht: Führt ein brennender Weihnachtsbaum zur Kündigung?

Für Mieter hat ein Weihnachtsbaumbrand oft weitreichende Konsequenzen. Der Vermieter hat einen Anspruch darauf, dass die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand bleibt. Wird das Parkett zerstört oder müssen die Wände aufgrund von Rußbildung saniert werden, haftet der Mieter.

Sollte der Mieter keine private Haftpflichtversicherung haben (oder diese wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern), muss er die Sanierungskosten aus eigener Tasche zahlen. Zudem kann eine erhebliche Brandgefahr, die durch grob unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer entsteht, unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn dadurch das gesamte Gebäude gefährdet wurde.

Fahrlässige Brandstiftung ist strafbar

Ein brennender Weihnachtsbaum ist nicht nur ein zivilrechtliches Problem. Sobald die Feuerwehr ausrücken muss, leitet die Staatsanwaltschaft routinemäßig ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung nach § 306a Strafgesetzbuch (StGB) ein.

Das Gesetz sieht hier Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen vor. Zwar werden Verfahren bei kleineren Wohnungsbränden ohne Personenschaden oft gegen eine Auflage eingestellt, dennoch bleibt das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung bestehen, wenn Schutzmaßnahmen (wie ein bereitstehender Wassereimer oder Feuerlöscher) komplett ignoriert wurden.

Tipps für ein sicheres Fest

Um rechtliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Standort: Den Baum standsicher und mit ausreichend Abstand zu Vorhängen platzieren.
  • Frische: Ein trockener Baum brennt wie Zunder. Halten Sie den Baum in einem wassergefüllten Ständer feucht.
  • Aufsicht: Echte Kerzen niemals auch nur für wenige Minuten allein lassen – besonders nicht, wenn Kinder oder Haustiere im Raum sind.
  • Technik: Nutzen Sie geprüfte LED-Lichterketten (GS- oder CE-Zeichen) als sichere Alternative.

So kommen Sie gut und ohne Wohnungsbrand durch die Weihnachtszeit.