Feuerwerk, Raketen und Böller haben an Silvester eine lange Tradition. Doch vor allem in den letzten Jahren rücken immer häufiger Diskussionen um ein Böllerverbot in den Vordergrund. Neben Sicherheitsbedenken sprechen auch der Umweltschutz, die Lärmbelästigung und die Belastung für Tiere eher gegen ein unreguliertes Knallen. Doch wann und wo ist das Böllern eigentlich jetzt schon untersagt? Wir beleuchten für Sie die rechtliche Lage und geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen in Deutschland.
Grundsätzliches Böllerverbot und Ausnahmen
Generell gilt zunächst einmal: Das Zünden von Feuerwerk der Kategorie F2 – dazu zählen unter anderem die gängigen Silvesterraketen und Böller – ist nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums benötigen Sie eine spezielle behördliche Genehmigung nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG), um Ihr Knallarsenal legal abbrennen zu können. Legen Sie ohne die erforderliche Erlaubnis los, drohen Ihnen empfindliche Bußgelder.
Zusätzlich ist das Böllern auch an Silvester und Neujahr in unmittelbarer Nähe von
- Kirchen,
- Krankenhäusern,
- Kinder- und Altenheimen sowie
- besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen
gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) untersagt.
Kommunale Böllerverbotszonen
Über die bundesweiten Regelungen hinaus haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten sogenannte Böllerverbotszonen einzurichten. Diese Entscheidungen werden oft getroffen, um
- historische Innenstädte und Fachwerkhaussiedlungen zu schützen,
- Menschenansammlungen zu sichern,
- Anwohner vor übermäßigem Lärm zu schützen oder
- den Schutz von Tieren zu gewährleisten.
Die Ausweisung solcher Verbotszonen muss von der jeweiligen Kommune klar kommuniziert werden. In der Regel geschieht das durch entsprechende Beschilderungen vor Ort und Veröffentlichungen in Amtsblättern oder auf den Websites der Stadt. Es ist daher ratsam, sich vor Silvester bei der eigenen Stadt oder Gemeinde über eventuelle lokale Böllerverbotszonen zu informieren.
Verstöße gegen das Böllerverbot zieht Konsequenzen nach sich
Wer gegen ein Böllerverbot verstößt, muss mit teilweise sehr empfindlichen Konsequenzen rechnen. Die genauen Strafen hängen von der Schwere des Verstoßes und den jeweiligen Landesgesetzen ab.
- Ordnungswidrigkeit: Das Zünden von Feuerwerk außerhalb der erlaubten Zeiten oder in einer ausgewiesenen Verbotszone stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierfür können Bußgelder von mehreren Hundert bis zu Tausenden von Euro verhängt werden.
- Straftat: Kommt es durch das unerlaubte Böllern zu Sach- oder Personenschäden, kann das sogar als Straftat geahndet werden. Im schlimmsten Fall droht Ihnen bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe.
Darüber hinaus können durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerk verursachte Schäden dazu führen, dass Versicherungen die Leistung verweigern oder Regressansprüche geltend machen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Insgesamt ist die Freiheit, in der Silvesternacht Feuerwerk zu zünden, in Deutschland zwar gesetzlich zugesichert, wird jedoch durch kommunale Verordnungen zunehmend eingeschränkt. Wer böllern möchte, sollte sich daher vorab über die geltenden Regeln informieren – nicht nur, um empfindliche Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um die Sicherheit aller zu gewährleisten.