Dass Automobilhersteller mitunter tricksen und täuschen, um Zulassungen für ihre Fahrzeugmodelle zu bekommen, ist spätestens seit dem Dieselskandal bekannt. In einem aktuellen Beschluss setzt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage auseinander, ob auch sogenannte “Thermofenster” eine Schädigung der Verbraucher*innen darstellen.

Das Thermofenster – Ein weiterer Trick?

Grundsätzlich wird ein Teil der gesundheits- und umweltschädlichen Abgase, die bei der Verbrennung im Motor entstehen, über eine Vorrichtung in den Motor zurückgeführt. Das Thermofenster reduziert ab gewissen Temperaturen diese Rückführung und schaltet sie irgendwann ganz ab. Das führt dazu, dass das Auto bei niedrigen Temperaturen mehr Schadstoffe ausstößt.

Ein Mercedes-Benz-Käufer sah sich durch das in seinem Fahrzeug verbaute Thermofenster geschädigt und klagte. Seiner Auffassung nach stelle das Thermofenster – genau wie die manipulierten Dieselmotoren – eine illegale Abschalteinrichtung dar, die gezielt vor dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Zulassung geheim gehalten wurde. Letztendlich sei nicht nur das KBA sondern auch er als Verbraucher getäuscht worden, weshalb er den Kaufvertrag rückabwickeln wolle.

Die erstinstanzlichen Gerichte wiesen den Kläger ab. Zur Begründung führten sie aus, dass das Verhalten des Herstellers besonders verwerflich sein müsse, um einen Anspruch begründen zu können. Das sei durch das Installieren eines Thermofensters allein nicht gegeben. Vielmehr hätte der Kläger weitere Anhaltspunkte für die Schwere des Fehlverhaltens darlegen müssen.

Hinweis: Abschalteinrichtungen sind unionsrechtswidrig
Auch der EuGH hat sich bereits im Dezember 2020 zu Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen geäußert. Diese seien nicht mit geltendem Recht vereinbar.

BGH hält eine Schädigung für möglich

Nun musste der BGH diesen Fall entscheiden und hat ihn an das Berufungsgericht zurückgewiesen. Die früheren Instanzen hätten das Vorbringen des Klägers zu schnell verworfen, so die Karlsruher Richter*innen. Es sei durchaus im Bereich des Möglichen, dass der Autobauer die Verwendung des Thermofenster bewusst verschwiegen hat, um sich die Zulassung zu erschleichen.

Allerdings sei der Fall nicht so eindeutig, wie die Schädigung durch manipulierte Fahrzeugmotoren. Denn hier sei die Software so programmiert gewesen, dass das Fahrzeug erkannte, ob es geprüft wird oder nicht und dementsprechend den Modus wechselte. Die Täuschung von KBA und Verbraucher*innen läge hier auf der Hand und diente nur dazu, die Zulassung des Fahrzeugs zu sichern.

Das sei beim Thermofenster nicht eindeutig festzustellen. Diese Vorrichtung funktioniere nämlich in beiden Situationen – also auf dem Prüfstand und in der normalen Nutzung – gleich, sodass allein aus der Verwendung kein besonders verwerfliches Verhalten hergeleitet werden könne. Es sei Aufgabe der Instanzgerichte, diese Frage umfassend zu prüfen und festzustellen, ob Autobauer falsch gehandelt haben oder nicht.

Entscheidung könnte Tor für neue Klagen geöffnet haben

Vieles ist also noch unsicher und hängt von der ausstehenden Entscheidung des Berufungsgerichts ab. Dennoch hat der Beschluss des BGH eine Signalwirkung an alle Gerichte, die bisher eine Schädigung wegen des Thermofensters von vornherein ausgeschlossen haben.

Die Tatsache, dass den Autobauern ein möglicher Gesetzesverstoß bewusst gewesen sein muss und dass sie die Verwendung der Thermofenster im Zulassungsverfahren nicht offengelegt haben, lässt sich nicht so leicht wegdiskutieren. Es spricht also einiges dafür, dass Gerichte Autofahrer*innen in Zukunft auch Schadensersatz für Thermofenster zusprechen werden.

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