Das Probearbeiten

Das Probearbeiten stellt noch kein Arbeitsverhältnis dar. Vielmehr will Ihr eventuell zukünftiger Arbeitgeber Sie besser kennenlernen und herausfinden, ob Sie zum Unternehmen passen. Sollte Sie als Bewerber also in die nähere Auswahl kommen, dann kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber mit Ihnen ein Probearbeiten vereinbart.

Die Dauer des Probearbeitens beträgt in der Regel nur ein Paar Tage. Zudem werden Sie nicht als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt. In den meisten Fällen dient das Probearbeiten nur dazu, dass Sie einen kurzen Einblick in den Arbeitsablauf erhalten.

Hinweis: Unterschied zwischen Probearbeiten und Probezeit

Der Unterschied zwischen dem Probearbeiten und der Probezeit ist, dass Sie bei der Probezeit bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Beim Probearbeiten versuchen Sie gerade noch, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass Sie der richtige Kandidat für die ausgeschriebene Stelle sind.

Was ist der Sinn und Zweck des Probearbeitens?

In einem Bewerbungsgespräch lernt man Sie als Bewerber zwar kennen, doch manchmal kann der zukünftige Arbeitgeber sich nicht direkt entscheiden bzw. ist sich noch unsicher, ob Sie der geeignete Kandidat für die Stelle sind und ob Sie mit den anderen Kollegen zurechtkommen.

Wenn sich erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages herausstellt, dass Sie doch nicht so gut ins Unternehmen passen, dann ist dies ärgerlich. Aus diesem Grund kann ein Probearbeiten geeignet sein, Sie und Ihre Fähigkeiten besser kennenzulernen.

Hinweis: Probearbeiten dient lediglich als Indiz

Setzen Sie sich während des Probearbeitens nicht zu sehr unter Druck. Auch der Arbeitgeber weiß, dass man sich in bestimmte Arbeitsprozesse oder in eine Software einarbeiten muss. Wenn Sie daher nicht direkt beim ersten Mal alles genauso hinbekommen, wie beispielsweise ein langjähriger Mitarbeiter, dann sollten Sie nicht direkt den Kopf hängen lassen.

Dürfen Sie trotz Krankschreibung Probearbeiten?

Sie sind krankgeschrieben und erhalten in dieser Zeit die Möglichkeit, einen Probearbeitstag durchzuführen? Selbst wenn dies der Job ist, von dem Sie immer geträumt haben, Sie sollten das Probearbeiten in jedem Fall verschieben.

Wenn Sie nämlich trotz Krankschreibung zum Probearbeiten gehen, kann es passieren, dass Sie Ihren Versicherungsschutz durch die Krankenkasse verlieren. Sollte es dann zu einem Unfall während des Probearbeitens kommen und Sie müssen ärztlich behandelt werden, müssten Sie dann im schlimmsten Fall die Behandlungskosten selbst tragen.

Wie bereiten Sie sich am besten auf das Probearbeiten vor?

Genauso wie ein Bewerbungsgespräch ist man als Bewerber auch bei einem Probearbeiten nervös und macht sich Gedanken. Damit Sie am Probearbeitstag bestens vorbereitet sind, sollten Sie folgende Tipps berücksichtigen:

  • Informationen zum Unternehmen: Sie sollten sich zwar bereits vor dem Bewerbungsgespräch über das Unternehmen informiert haben. Haben Sie dies versäumt und wurden im Bewerbungsgespräch auch gar nicht danach gefragt, sollten Sie dies fürs Probearbeiten in jedem Fall nachholen. 
  • Kein Zeitdruck: Für den Probearbeitstag sollten Sie sich sämtlichen Zeitdruck nehmen. Dies bedeutet für Sie, vereinbaren Sie keine anderweitigen Termine an diesem Tag, die Sie dann ständig im Hinterkopf haben. Zusätzlich sollten Sie früh aufstehen und sich rechtzeitig auf den Weg machen, denn wer am Probearbeitstag zu spät kommt, macht keinen guten ersten Eindruck. 
  • Ihr Erscheinungsbild: Natürlich sollten Sie ein gepflegtes Erscheinungsbild haben. Bei der Kleiderwahl sollten Sie vorab noch einmal nachfragen, worauf Sie beim Probearbeiten achten müssen.
  • Interesse zeigen: Bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie die Stelle unbedingt haben wollen. Stellen Sie daher viele Fragen während des Probearbeitens und vermeiden Sie es, ständig auf Ihr Handy zu schauen.

Arbeitsrechtliche Regelungen im Hinblick auf das Probearbeiten

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das Probearbeiten eine Form der Personalauswahl. Das Probearbeiten gilt auch als Einfühlungsverhältnis. Doch wie lange darf man eigentlich Probearbeiten, muss Ihnen das Probearbeiten vergütet werden und welche Weisungen darf Ihnen der Arbeitgeber eigentlich erteilen?

Muss das Probearbeiten vergütet werden?

In der Regel muss das Probearbeiten nicht vergütet werden. Dies gilt solange wie es sich tatsächlich noch um ein Probearbeiten handelt. Natürlich kann der Arbeitgeber Ihnen jedoch eine freiwillige Aufwandsentschädigung zahlen, hierzu gehören beispielsweise Fahrtkosten oder Kosten für Verpflegung.

Sollte der Arbeitgeber Ihnen eine Entschädigung für den Zeitaufwand zahlen wollen, dann sollten Sie dies schriftlich festhalten. Zudem sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um eine Vergütung der Arbeitsleistung handelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung. Da eine Vergütung für ein Arbeitsverhältnis sprechen würde.

Wie lange darf das Probearbeiten dauern?

Da es keine genauen gesetzlichen Regeln zum Probearbeiten gibt, gibt es auch keine Vorgabe dafür, wie lange man eigentlich zum Probearbeiten eingesetzt werden kann. In den meisten Fällen beläuft sich das Probearbeiten nur auf einen Tag oder wenige Stunden.

Die Dauer ist jedoch auch von Branche zu Branche unterschiedlich. In einem Unternehmen, wo unterschiedliche Arbeitsprozesse stattfinden, ist es daher sinnvoll, wenn das Probearbeiten länger als einen Tag andauert. Sollte das Probearbeiten länger als eine Woche andauern, müssen Sie sich als Bewerber bereits die Frage stellen, ob nicht schon ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber besteht.

Welche Aufgaben darf der Arbeitgeber Ihnen während des Probearbeitens stellen?

Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht die gleichen Aufgaben geben, wie einem bereits erfahrenen Mitarbeiter. In der Regel schauen Sie einem Mitarbeiter bei seiner Arbeit zu und erhalten so einen Einblick in den Arbeitsalltag. Da der Arbeitgeber so aber keinen Eindruck davon bekommt, wie Sie in Eigenregie arbeiten, wird dieser Ihnen ggf. auch kleine Aufgaben zur Erledigung geben. Dies sollte aber keine verwertbare Arbeitsleistung darstellen, da dies ansonsten ebenfalls auf ein Arbeitsverhältnis hindeuten könnte.

Muss das Probearbeiten bei der Agentur für Arbeit angemeldet werden?

Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung und einem anstehenden Probearbeiten Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, dann müssen Sie dies der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit mitteilen. Der Arbeitgeber benötigt nämlich für dieses Einfühlungsverhältnis eine Genehmigung von der Agentur für Arbeit.

Teilweise kann es auch vorkommen, dass die Agentur für Arbeit das Probearbeiten im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederung unterstützt. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber Ihnen einen Arbeitsvertrag in Aussicht stellt.

Versicherungen beim Probearbeiten

Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis sind und Ihnen während der Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Unfall passiert, dann sichert Sie die gesetzliche Unfallversicherung ab. Beim Probearbeiten haben Sie jedoch noch keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen, weshalb in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringt.

In welchem Fall greift die gesetzliche Unfallversicherung doch?

Sollte es sich jedoch nicht mehr um ein Probearbeiten handeln, da der Arbeitgeber den Rahmen des Einfühlungsverhältnisses überschritten hat, da er Sie beispielsweise bereits relevante Arbeiten durchführen lässt, dann muss von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen werden. Haben Sie dann einen Unfall bei einer Tätigkeit, die Ihnen der Arbeitgeber zugewiesen hat, so greift in diesem Fall auch die gesetzliche Unfallversicherung.

Hinweis: Private Haftpflichtversicherung ist von Vorteil 

Sollte durch Ihr Fehlverhalten ein Schaden am Eigentum des Arbeitgebers entstanden sein, dann müssen Sie für diesen Schaden ggf. aufkommen. In diesem Fall kann es von Vorteil sein, eine private Haftpflichtversicherung zu haben, die dann für diesen Schaden eintritt.

Muss der Arbeitgeber Sie für das Probearbeiten anmelden?

Da das Probearbeiten lediglich dazu dient, Sie als ggf. zukünftigen Arbeitnehmern kennenzulernen, muss der Arbeitgeber Sie weder beim Finanzamt oder bei Sozialversicherungsträgern anmelden. Erst wenn Sie ein Arbeitsverhältnis mit diesem geschlossen haben, erfolgt die Anmeldung durch den Arbeitgeber.

Probearbeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

Sie sind bereits in einem Arbeitsverhältnis, haben sich aber nach einem anderen Job umgeschaut? Sicherlich fragen Sie sich dann, ob Sie Ihr jetziger Arbeitgeber für ein Probearbeiten freistellen muss und was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber Sie nicht freistellen möchte.

Wann muss der Arbeitgeber Sie fürs Probearbeiten freistellen?

Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, dann haben Sie ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber Sie für ein Bewerbungsgespräch oder fürs Probearbeiten freistellt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 629 BGB. Dort heißt es, dass der Arbeitgeber Ihnen einen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses gewähren muss.

Hinweis: Informieren Sie Ihren jetzigen Arbeitgeber rechtzeitig

Sie sollten den Antrag auf Freistellung jedoch so früh wie möglich bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber stellen, da dieser Ihren Antrag unter gewissen Umständen auch ablehnen kann. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er keine rechtzeitige Vertretung mehr für Sie finden kann.

Was können Sie tun, wenn der Arbeitgeber eine Freistellung abgelehnt?

Sie sollten in diesem Fall das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und diesen noch einmal auf den § 629 BGB hinweisen. Da das Arbeitsverhältnis ohnehin aufgrund einer Befristung bzw. Kündigung endet, sollten Sie auch bei einer Ablehnung des Arbeitgebers den Probearbeitstag wahrnehmen. Sie wollen schließlich nicht in die Arbeitslosigkeit rutschen.

Ist das Probearbeiten während eines unbefristeten bestehenden Arbeitsverhältnisses erlaubt?

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis findet der § 629 BGB keine Anwendung. Hier wird das Probearbeiten auch zu einem Problem. Sie könnten nämlich bei einem Probearbeiten in einem anderen Unternehmen gegen Ihren jetzigen Arbeitsvertrag verstoßen. Aus diesem Grund ist es auch eigentlich nicht erlaubt, dass Sie sich für einen Probearbeitstag Urlaub nehmen. Hinzu kommt, dass der Urlaub auch Ihrer Erholung dienen soll, ein Probearbeiten würde gegen diesen Erholungsgedanken verstoßen.