Das Kündigungsschreiben für den Mobilfunkvertrag

Einige Anbieter bauen hohe Hürden auf, wenn Sie Ihren Handyvertrag kündigen wollen: Fragen Sie online nach, erhalten Sie keine Antwort. Die Service-Hotline ist besetzt und eine eindeutige Adresse lässt sich im Internet nicht ausmachen.

Doch gerade ältere Handyverträge sind oft deutlich teurer, weshalb ein Wechsel Sinn macht. Der Markt für Mobilfunk ist permanent in Bewegung, neben den klassischen Netzbetreibern Vodafone, Telekom und Telefónica (O2) erobern sich zunehmend Mobilfunkdiscounter mit ausgesprochen günstigen Tarifen Marktanteile. Dazu tragen auch die Marketingstrategien bei, die insbesondere für die ersten beiden Jahre Neukundenrabatte beinhalten.

Grundsätzlich sollten Sie immer schriftlich kündigen – ganz gleich ob Sie eine Mitgliedschaft kündigen oder den Handyvertrag. Versenden Sie das Schreiben als Brief, den Sie per Einschreiben aufgeben. So erhalten Sie eine Versandbestätigung und damit den Nachweis, dass Sie das Kündigungsschreiben pünktlich verschickt haben. Das Schreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • Anschrift des Vertragspartners
  • Vertragsnummer und/oder Kundennummer sowie Rufnummer
  • Ihr Geburtsdatum
  • Kündigungstermin
  • Datum und Unterschrift

Bedenken Sie bitte, dass die Kündigung sich verzögert, wenn der Anbieter erst Rücksprache halten muss, weil Sie wichtige Informationen vergessen haben. Je gründlicher Sie hier vorgehen, desto besser läuft der Wechsel Ihres Mobilfunkanbieters.

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Wo finden sich die Anschriften der Anbieter?

Die großen Netzbetreiber erreichen Sie über folgende Adressen (Stand: Oktober 2019):

  • Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn
  • Vodafone GmbH, Kundenbetreuung, 40875 Ratingen
  • Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg
  • Mobilcom-Debitel GmbH, Kundenservice, 99076 Erfurt

Sollten Sie bereits Vertragspartner eines Mobilfunkdiscounters sein, recherchieren Sie die geltende Anschrift im Internet. Hier empfehlen sich beispielsweise einschlägige Vergleichsportale, die in der Regel detaillierte Informationen zum jeweiligen Anbieter in den Ergebnislisten gespeichert haben.

Kündigungsfristen von Handyverträgen

Auch für Handyverträge gelten bestimmte Kündigungsfristen, die von der jeweiligen Laufzeit abhängen. Sie finden die Details in den Vertragsbedingungen. Folgende Eckdaten können Sie für die meisten Mobilfunkverträge heranziehen:

  • 24 Monate Mindestvertragslaufzeit
  • drei Monate Kündigungsfrist
  • zwölf Monate automatische Verlängerung, sollten Sie die Kündigung nicht fristgemäß ausgesprochen haben

Selbstverständlich gibt es auch Verträge mit einer kürzeren Laufzeit und/oder Kündigungsfrist. Ihnen steht es aber vollkommen frei, eine Kündigung vorsorglich auszusprechen – beispielsweise mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsablauf. So behalten Sie sich alle Optionen offen und schließen das Risiko aus, die Frist zur Kündigung zu verpassen.

In der Regel wird sich Ihr Anbieter bei Ihnen melden und ein neues Angebot unterbreiten. Sagt Ihnen das zu, können Sie sich den Wechsel sparen und die Kündigung zurückziehen – dies wird meist unterstützt und mit einem Bonus belohnt.

Handyvertrag auf digitalem Weg kündigen

Gleich vorweg: Eine E-Mail eignet sich nicht zur Kündigung eines Vertrages, sie enthält keine Unterschrift und wird nicht von allen Anbietern anerkannt. Eine Alternative können die Online-Services der Anbieter darstellen, die eine Online-Kündigung ermöglichen. Allerdings empfiehlt sich immer die Schriftform, wollen Sie rechtssicher Ihren Handyvertrag kündigen und zum gewünschten Termin zu einem anderen Anbieter wechseln.

Tipp: Kündigung online erstellen lassen

Eine Reihe spezieller Online-Kündigungsdienste erledigt diese Formalität gerne für Sie. Sie müssen hier nur den Mobilfunkanbieter, Ihre Kontaktdaten und Rufnummer eingeben. Das Kündigungsschreiben wird automatisch erstellt, sodass Sie es nur ausdrucken, unterschreiben und absenden müssen. Dasselbe funktioniert übrigens auch wenn Sie das Fitnessstudio kündigen oder andere Verträge beenden wollen.

Sie entscheiden können sich auch dafür entscheiden, dass der Kündigungsdienst das Schreiben kostenpflichtig an den Anbieter faxt. Als Nachweis erhalten Sie das Protokoll als PDF.

Handyvertrag kündigen und Geräte behalten – geht das?

Wenn Sie Ihren Handyvertrag regulär zum Ablauf kündigen, können Sie ein eventuell mitfinanziertes Handy behalten. Die Tarife sind so kalkuliert, dass die Kosten für die Geräte während der Laufzeit beglichen werden. Nur bei einer vorzeitigen Kündigung, die ohnehin nur ausnahmsweise akzeptiert wird, könnte es Probleme geben.

Denn Ihr Handy kann mit einem SIM-Lock oder einem Netlock versehen sein, sodass nur die vertragsgebundene SIM-Karte mit dem Handy nutzbar ist. Nach der Vertragslaufzeit entsperren Anbieter Ihnen den SIM- und Netlock generell kostenfrei, während der Vertragslaufzeit ist dies mit Kosten verbunden.

Unzulässige Gründe für eine vorzeitige Kündigung

Die Mobilfunkanbieter akzeptieren nur wenige Gründe für eine außerordentliche Kündigung und werden zunächst versuchen, Ihre Bemühungen zu vereiteln. Treten Sie von vorneherein entschieden auf. Klären Sie bei der Gelegenheit gleich mit ab, wie Sie mit einem eventuell mitfinanzierten Handy zu verfahren haben.

Eine außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrags ist schwer durchsetzbar und bedarf einer guten Begründung. Wenig erfolgversprechend sind folgende Szenarien:

  • Der Handyempfang ist bei Ihnen zu Hause miserabel.
  • Die gelieferte Hardware erfüllt nicht Ihre Ansprüche.
  • Der Kundenservice lässt zu wünschen übrig.
  • Die Abrechnungen enthalten vereinzelt Fehler.

In diesen Fällen suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Anbieter und handeln einen Kompromiss aus.

Zulässige Gründe für eine vorzeitige Kündigung

Einige triftige Gründe werden erfahrungsgemäß von den Anbietern anerkannt, sodass Sie durchaus vorzeitig Ihren Handyvertrag kündigen können:

  • Es kommt ständig zu Verbindungsabbrüchen – und das unabhängig von Ihrem Standort.
    Schlechter Empfang an Ihrem Wohnort ist kein Kündigungsgrund. Brechen die Verbindungen jedoch immer wieder ab, erfüllt der Provider seine Leistungszusage nicht: Das Handy lässt sich nicht wie vereinbart nutzen, was eine Sonderkündigung möglich macht.
  • Ihr Handyvertrag wird von Ihrem Provider ohne Grund gesperrt.
    Eine Sperrung ist ärgerlich, wird diese unberechtigterweise durchgeführt, umso mehr. Haben Sie mit derartigen Problemen zu kämpfen, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.
  • Während der Laufzeit erhöht Ihr Provider die Preise.
    Eine Preiserhöhung eröffnet immer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Beachten Sie bitte die Fristen.

Weitere Szenarien, die eine Kündigung Ihres Handyvertrages begründen könnten, sind:

  • Fehlerhafte Rechnungen werden nicht korrigiert, obwohl Sie dies angemahnt hatten.
  • Sie erhalten Abrechnungen für einen Vertrag, den Sie nicht abgeschlossen haben.
  • Sie haben eine Kombi-Vertrag, also Handyvertrag mit Gerätefinanzierung, vereinbart, das Handy ist jedoch defekt. Schafft Ihr Provider die Reparatur nicht innerhalb von vier Wochen, könnte eine Sonderkündigung funktionieren.
  • Ein weiterer Grund wäre gegeben, wenn der eigentliche Vertragsinhaber verstirbt. Als Angehörige können Sie den Vertrag dann in der Regel vorzeitig kündigen, auch wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Legen Sie dem Mobilfunkanbieter die Sterbeurkunde vor, das sollte ausreichen.