Erhöhungen der HanseMerkur unwirksam?
Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen erhalten mindestens einmal im Jahr Post von ihrer PKV. Darin eröffnet diese in aller Regel, dass fortan höhere Prämien zu zahlen sind. Im jährlichen Turnus werden die Zahlungen um rund drei Prozent erhöht. Doch auch Anpassungen im zweistelligen Prozentbereich kommen vor. Insbesondere im Alter kann das zu finanziellen Engpässen führen.
Bei den Gründen für die Anpassungen ließen sich die Versicherer indes kaum in die Karten gucken. Auch die HanseMerkur hat sich auf Verklausulierungen und pauschalen Begründungen gestützt – eine gängige Praxis.
Doch diese Praxis ist rechtswidrig. Das bestätigen unterschiedliche Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH). Versicherungsnehmer der HanseMerkur sollten deshalb ihre Unterlagen überprüfen und ggf. gegen die Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre vorgehen.
HanseMerkur zu Rückerstattungen verpflichtet
Ist die HanseMerkur ihrer Informationspflicht in der Vergangenheit nicht ausreichend nachgekommen, sind Versicherungsnehmer berechtigt, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern. Auch das geht aus den Urteilen des BGH hervor, wenngleich sich die Klagen der Versicherten nicht gegen die Prämienerhöhungen der HanseMerkur richteten.
In § 203 Abs. 5 VVG ist festgelegt, dass eine PKV zumindest die Berechnungsgrundlage nennen muss, auf derer eine Beitragserhöhung erfolgt. Konkrete Zahlen müssen dabei zwar nicht genannt werden. Doch pauschale Aussagen wie “Kostenerhöhungen” genügen eben auch nicht.
Berechnungsgrundlagen der HanseMerkur
Bei Beitragserhöhungen ziehen PKV zweierlei Berechnungsgrundlagen heran: Gesundheitskosten und Sterbewahrscheinlichkeit. Diese sind wiederum an Schwellenwerte geknüpft. Erst bei Überschreitung, sind Prämienerhöhungen legitim.
Hinweis: Schwellenwerte
Der Schwellenwert für Gesundheitskosten liegt bei zehn Prozent, bei der Sterbewahrscheinlichkeit sind es fünf Prozent.
Die Vergangenheit hat gezeigt: PKV haben Prämienanpassungen nicht nur unzureichend begründet. An die Einhaltung der Schwellenwerte wurde sich auch nicht zwingend gehalten – ein weiterer Grund, der zur Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen führen kann.
Rückforderung bei der HanseMerkur stellen – so gehen Sie vor
Zwar können Sie auch ohne anwaltliche Hilfe Rückerstattungen bei der HanseMerkur anstreben. Davon raten wir Ihnen jedoch ab. Zum einen ist die Materie sehr komplex. Zum anderen können sich im Zuge einer anwaltlichen Prüfung weitere Ansatzpunkte für widerrechtliches Handeln ergeben.
In jedem Fall benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Ihren Versicherungsvertrag
- die Anschreiben der HanseMerkur zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
- ggf. Schreiben zu etwaigen Tarifwechseln
Falls Sie die Mitteilungen nicht mehr auffinden, fordern Sie diese bei Ihrer PKV erneut an. Die HanseMerkur ist zur Aushändigung verpflichtet.
Fehlerhafte Prämienanpassung der HanseMerkur – wie hoch fällt Rückerstattung aus?
Auf eine pauschale Angabe kann hierbei nicht zurückgegriffen werden. Denn: Wie hoch eine Rückerstattung ausfällt, hängt von der Anzahl unwirksamer Prämienerhöhungen ab sowie von Ihrem jeweiligen Tarif. Fest steht aber, dass sich Rückerstattungen auf einen Zeitraum zwischen drei und zehn Jahre erstrecken können. Auch eine Rückstufung im Beitragssatz ist möglich.
Aussicht auf niedrige Prämien für Privatversicherte
Stellt sich heraus, dass Ihre Prämienerhöhungen unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Eine Rückstufung auf den Beitragssatz, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die HanseMerkur für Sie galt, ist möglich.
Von einem Vorgehen gegen die HanseMerkur können Sie also zweifach profitieren
- um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und
- um eine niedrigere Prämie in Ihrem Tarif zu erwirken.
Hinweis: Verjährungsfrist
Der Beginn der Verjährungsfrist liegt in 2020. Unter Berücksichtigung der Verjährungshöchstgrenze sollten Sie jedoch jetzt aktiv werden, wollen Sie Ansprüche gegenüber der HanseMerkur geltend machen.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Doch angesichts der Verjährungshöchstgrenze zahlt sich schnelles Handeln aus. Rückerstattungsansprüche bis zu maximal zehn Jahren sind möglich, doch kann sich die Höchstgrenze mit jedem Jahr, das vergeht, mindern.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der HanseMerkur geltend gemacht haben.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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